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attsr ancke Sonnabend, den 21. November MpeM koa»«. Viscliofswer-a, Stolpen und Umgegend Amtsblatt den Königlichen Verichtsamte« und -es Atadtrathrs zu Wifchofswerda. ilvnäer, Liederbücher, Punktirbücher, pfiehlt Geißler, >alde. Vies. SntschM ^sch'inr wöchentti» zwei Mal, Mirrwock« und Ton«o>de»ds, und koket -inschließlich der Son», -ben», erscheinenden „bellerristitchen Beilage" vierteljährir» IS Ng-. Inserate werden bi« Dien«tag« und Freitag« früh » Uhr angenommen und kostet die gespaltene SotPurzeile oder deren Raum 1 Rgr. - HiuMr, e Xr. 86/24 «Iiteniizeii! Vuterrlodl. itew, §ße«et! s.i^eraec-«- «Aikteatar« i »»»«Hoben «»3 E ken so/iew Ml 8. « » <i« kä»e» ro/^A ttfchta«- Eeln, r» re. re. al dßste svKiavL i swä io rin Sedt >en bei halb eine Collision mit der Reichsregierung herbei zuführen gewillt sein, wie gerechtfertigt auch das Verlangen nach zweijähriger Präsenz ist. Allein eine Reibung zwischen Commission und Regierung ist trotzdem nach anderer Richtung hin zu erwarten. Ein großer Theil der Reichstagsabgeordneten und jedenfalls auch der Commissionsmitglieder besteht nämlich darauf, in das Gesetz eine klare unzwei deutige Bestimmung einzuführen, nach welcher der Landsturm nur zur Bcrtheidigung im engeren Sinne des Wortes, also nur zum Kampfe auf vaterländischen Boden, verwendet werden dürfe. Die Regierung scheint aber das Wort „Vertheidigung" im weiteren Sinne auszufasscn. Es ergiebt sich dies aus den Bestimmungen des Entwurfes, wonach der Landsturm auch zur Ergänzung der Landwehr dienen soll, die ja doch auf feindlichem Boden ver wendet wird ; ebenso ordnet ein Paragraph an, daß der Kaiser je nach Umständen einen oder mehrere Jahrgänge einberufen kann. Wenn der Landsturm erst dann aufgeboten werden sollte, wenn der Feind in das vaterländische Gebiet cingcdrungen, so würde im Entwurf von einem größeren oder kleineren Umfange des Land sturmaufgebots gewiß keine Rede sein, weil in solchem Falle jeder Staat alle vorhandenen Streitmittel auf einmal aufbietet. Nach der Anschauung der Reichs regierung sind die Fälle für die Aktivität des Land sturmes jedenfalls folgende: 1. Wenn der Feind schon zu Anfang des Feldzuges siegte; 2. wenn unsere Armee zwar Schlachten gewonnen hätte, die Siege aber nicht entscheidend genug wären, um eine Wendung des Kriegsglücks unmöglich zu machen, 3. wenn unsere siegreichen Armeen sich zwar bereits im Herzen des feindlichen Landes befänden, der Feind also entscheidende Niederlagen erlitten hätte, trotzdem aber Stockungen im Vcrschreiten eingetreten wären, oder der Feind mit Hilfe einer zahlreichen Terri torialarmee «»gefangen hätte, Erfolge zu erringen; 4. wenn die Stärke der feindlichen Streitkräfte eine so große wäre, daß wir ihr erst: mit Aufbietung des Landsturmes gleichkommrn würden, oder nanwntlich dann, wenn wir nach zwei Seiten hin Front machen mHten^-. Wer möchte )n Abttde stellen, daß alle diese Fälle da» Aufgebot de» Landsturmes rechtfertigen? Söll er dagegen erst in Activität tretest, wenn die i bei Fr. Mr Angesichts des neuen Landsturm-Entwurfs geht die Wehrkraft Deutschlands einer bedeutenden Aus dehnung entgegen. Als der Reichstag kürzlich in die erste Berathung über diese Vorlage trat, er wartete man allgemein heftige, stürmische Debatten. Viele glaubten sogar, die heikle Frage werde neue Parteigestaltungen im Gefolge haben. Aber nichts von alledem geschah! Rasch und friedlich verlief die erste Berathung. Nur fünf Redner betheiligten sich an der Debatte. Mit Ausnahme des Centrums schien bei allen übrigen Parteien einerlei Meinung über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Vorlage zu herrschen. Selbst der Vertreter des Centrums, Graf Ballestrem, konnte nicht leugnen, daß Frank reich und Rußland entsprechende kriegerische An strengungen machen, daß namentlich die Wehrkräfte Frankreichs auf den Stand von 2H Millionen Soldaten gebracht werden sollen, von denen 1,300,000 Mann in's Feld zu rücken bestimmt sind. Trotz alledem war aber das Centrum entschlossen, die Vorlage nicht nur zu bekämpfen, sondern auch zu verwerfen. Diesen Standpunkt wird es ja un verdrossen festhaltcn, selbst gegen die bessere Ucber- zeugung, daß Deutschland durch die Militärreorgani- salionen im Osten und Westen zu der fraglichen Maßregel gezwungen ist.; Einen erfreulichen Ein druck machte es dagegen, daß auch die gesammte Fortschrittspartei für die Landsturm-Ordnung eintrat. Wir wundern uns darüber keineswegs. Ist es doch «in Ideal aller freiheitlichen Parteien, daß da« ganze Volk wehrhaft ist und daß der Bürger Soldat und der Soldat Bürger sei. Der Staatsbürger hat nicht nur im Frieden seine Schuldigkeit zu lhun, sondern auch bei Kriegsgefahren dem Vaterland sein Leben zu weihen. In der republikanischen Schweiz dauert die Kriegspstichtigkeit bis zum Ende de« 44. Lebensjahres, also zwei Jahre länger, als die Land sturm-Ordnung des deutschen Reiches vorsieht. Ob freilich, wie von einem Redner der Fortschritts partei gewünscht wurde, die neue Zumuthung an unsere Nation durch eiste Herabsetzung der dreijährigen auf eine zweijährige Präsenzzeit, gemildert werden wird, ist sehr fraglich. Die Bierzehner-Commission, welche die Landsturm-Vorlage in Berathung hat, dürfte schwerlich im gegenwärtigen Augenblicke dieser- Rnmundjwanzigstrr