Volltext Seite (XML)
rohen. In erbindungen Zungen über ma, Parma , sind mit M. schreibt Drcan über chon gestern r auf einen . Für gar ation noch m uns kein He Schrift-' ß volle 75 Einfluß der er erklären, Wagen auf er auf dem ifälle fürch- „Figaro", es darauf ben, denn l. Personen, Fächern ge be! denen sind. -vaS" au» ß auf der n Toronto vorden ist. es Expreß md begaben es auf die rgangcnen ung eine» 2. Gren.- Dresden, enkler, im in seltener §s waren itzten sich n Musik sehr gut treichmustk für Oboe besonders, e Applaus Trenkler wünschen er Stadt. Oreedku, Kicher. — entStochter. i Minister. 1. gen », IS—l7. s, 12. Bekanntmachung. Nack 8 74 ci. jot. 8 84 der revidirten Landgemeindeordnung haben nicht mehr die Ortsgerichts personen, sondern die Gcmeiudevorstände und, dafern die fraglichen Tanzlocale sich auf Grund und Boden exemter Grundstücke befinden sollten, die betr. Gutsvorsteher die öffentlichen Tanzmusiken zu beaufsichtigen. Da dieser Bestimmung in der letzten Zeit nicht allenthalben nachgegangen worden ist, so bringt man dieselbe mit dem Bemerken hiermit in Erinnerung, daß etwaige Contraventioncn hiergegen mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark werden belegt werden. Bautzen, den 13. November 1874. Königliche Amishauptmannschaft daselbst. von Salza. Bekanntmachung. Die Gemeindevorstände und Bürgermeister der mittleren und kleineren Städte haben nach 8 9 der Verordnung vom 21. September laufenden Jähres, die Aushebung von Tobten und Scheintodten rc. betreffend, sich bei Anzeigen über polizeiliche oder gerichtliche Aufhebungen des der gedachten Verordnung bcigcfügten Formulares unter 6 zu bedienen. Indem man diese, in letzterer Zeit ost übersehene Bestimmung hiermit in Erinnerung bringt, hat man nur noch zu bemerken, daß die fraglichen Formulare jeder Zeit von der unterzeichneten Königlichen Amishauptmannschaft bezogen werden können. Bautzen, den 13. November 1874. Die Königliche Amishauptmannschaft daselbst. von Salza. Subhastatious- und Auctiousbekanntmachung. Erbtheilungshalber soll Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes das zum Nachlaß des ErbgerichtSbesitzerS Carl August Leuthold in Taschendors gehörige Erbrichtergut Cat.-Nr. 18 daselbst, Fol. 1 des Grund- und Hypothekenbuchs den 24. November 1874 11 Uhr Vormittags im Erbgericht selbst öffentlich versteigert werden. Erstehungslustige werden daher andurch geladen, in diesem Termine im gedachten Erbgericht sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweiscn, ihre Gebote zu eröffnen und der Subhastation gewärtig zu sein. Die Beschreibung des Grundstücks und die Subhastationsbedingungcn sind aus dem in der Jordan'schen Schankwirthschaft in Taschendorf aushängenden Anschläge zu ersehen. Am darauffolgenden, bez. den nächsten Tagen sollen alsdann zuerst das noch vorhandene lebende Inventar, bestehend in 3 guten Nutzkühen und das im besten Zustande befindliche tobte WirthschaftS- Jnventar, namentlich 1 Göpeldreschmaschine, 1 Futterschneide- und Heckselmaschine, 1 Getreidereinigungs maschine und 1 Getreideblödermaschine, alsdann da» Mobiliar und die Dsrräthe gegen sofortige Baarzahlung im genannten Erbgericht von früh 9 Uhr ab versteigert werden. Bischofswerda, am 6. November 1874. Das Königliche G c r i ch r S a m t. Manitius. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, das Erlöschen der Rinderpest in Niederösterrcich betreffend. Nachdem zufolge amtlicher Benachrichtigung die im September dieses Jahres in Niederösterreich au-gebrochenc Rinderpest wieder erloschen ist, so wird das bezüglich der Einfuhr von Wiederkäuern au» Niederösterreich erlassene Verbot (Verordnung vom 6. vorigen Monats und Punkt 7 der Verordnung vom 17. vorigen Monats) hiermit wieder aufgehoben und ist nunmehr auch wegen der Vieheinfuhr aus dem gedachten Kronlande lediglich den Bestimmungen der Verordnung vom 17. vorigen Monats unter 1, 3 und 4 nachzugrhen. Dresden, den 7. November 1874. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. l)r. Lcuthold.