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für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt de»Königlichen Gerichtsamte« und de« «Ktadtrathes zu Kischofowerda. Vies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch« and Sonnabend«, und kostet einschlie-lich der Boau- «den»« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich IS Rg«. Inserate werden bi« Dienstag« und Freitag« früh 0 Uhr angenommen und kostet die gespaltene Sarpusjeile »der deren «aum l Rgr. 89. Mittwoch, den 11. November. 11874. Politijchr Wettschau. Die ersten Tage der vergangenen Woche brauchte der Reichstag für seine Toilette, d. h. für die Wahlen verschiedener Abteilungen und Commissionen. Zum ersten Male wählte er drei Liberale Prä sidenten und es dürfte dem Leser wohl nicht unlieb sein, etwas Näheres über den Lebensgang dieser drei Männer zu erfahren. Max v. Forckenbeck begann seine parlamentarische Thätigkcit im Jahre 1858, wo er als Vertreter von Mohrungen in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt wurde, nachdem er 1850 als mißliebiger Assessor seine Strafversetz ung nach Mohrungen erhalten hatte. Forckenbeck war einer der Mitbegründer der Fortschrittspartei im Juni 1861 und einer der Hauplführer derselben und der ganzen Opposition während der ConflictS- zeit. Erst nachdem er 1866 zum Präsidenten deS preußischen Abgeordnetenhauses gewählt war, trat er mit Twesten, LaSker, v Unruh aus der Fraktion aus, um die national-liberale Partei zu stiften. Ein eigentliches besoldetes Staatsamt hat er nie bekleidet. — Freiherr Franz Schenk von Stauffen berg, einem uralten aber nicht sehr begüterten Adelsgeschlecht entsprossen, ist erst 1834 geboren und hat in Baiern die gewöhnliche Juristencarriere ein geschlagen. Im Mai 1866 Staatsanwalt in Augs burg, schied er aus Unzufriedenheit mit der Politik seiner Regierung aus dem Staatsdienste aus. Seine parlamentarische Laufbahn begann er in der bairischen Abgeordnetenkammer als ein eifriges Mitglied der bairischen Fortschrittspartei im October 1866. Im ersten Reichstage trat er in die national-liberale Partei, in welcher er zum Lasker'schen linken Flügel gerechnet wird. — Albert Hänel endlich, 1833 zu Leipzig geboren, trat 1862 als Professor zu Königsberg und 1863 als Professor zu Kiel in die politische Agitation, in Schleswig-Holstein als her- vorragestdeS Mitglied der Landespariei und nach der Annexion als Mitbegründer der von der alten Lan despartei sich lossagenden liberalen Partei. Seins pa?lame»tarische Thätigketz begann iW im rtöjch- deutschen Reichstage und im preußischen Äbgeordneten- hgltse. Er hgt sich im Harlafnent in kurzer Zeit eich sehr geachteteMteüststg 'erworben, ebenso in der N^ststschaft durch juxistlsche und staatSrecht^e Nennundpvanzizster Za-r-ang. Die bisherigen Verhandlungen des Reichstags verliefen glatt und ohne besondere Zwischenfälle, da die BerathungSgegenstände meist sehr trockener Natur waren. Sie betrafen die Postverträge mit Chili und Peru, die Abänderung des PosttaxwesenS, dieDi-ci linarkammer für die Beamten der Reichseisenbahnverwaltung, welche im AuS- lande ihren dienstlichen Wohnsitz haben, die Auf-' Hebung einiger Artikel des Lüb bischen und Rostocker Rechtes, die Einführung der ReichSmünzgesetze in Elsaß-Lothririgen und das Landsturmgesstz. Gerade inBezug des letzteren Gesetzes erwartete man vorigen Donnerstag eine animirte Sitzung, jedoch vergeblich. Die Physiog nomie des Hauses blieb kalt, ohne daß man weiß, ob diese Kälte auf innere Gleichgiltigkeit, oder Hoff nungslosigkeit der Regierung gegenüber schließen läßt. Der Entwurf lautet: § 1. Das Aufgebot des Landsturmes erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots be stimmt wird. §2. Nachdem das Aufgebot er- - gangen, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die-. ' Aufgebotenen den Militärstrafgesetzcn und der Dis-- ciplinordnung unterworfen. 8 3. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische^ auf Schußweite erkennbare Abzeichen nnd wird iw der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. Iw Fällen außerordentlichen Bedarfs, oder wenn es aw geeigneten Führern für besondere Formationen fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Landsturm ergänzt werden. 8 4. Die Auflösung des Land sturmes wird vom Kaiser angcordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört das Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. 8 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Kaiser, ß 6, Gegen wärtiges Gesetz kommt in Baietn nach ^näherer Bestimmung des BündnißvertragS vom 23. Novbr. 1870, (Bundesgesetzblatt 1871, S. 9)unterlll tz S zut Äüoestdung. ' "Wenn man aus' dir matten Debatte, welche'übtr diesen 'Wnmrf geführt wurde, auf das Schicksal der Vorlage schließest darf , so ist wohl die Bermuthuitg gerechtfertigt, daß dasselbe zu Gunsten der RegienMg lauttti wird, es hat eben den Astschein, al» getrast-