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und wozu Mittwoch, de» 1L. October iii Gigs» en 11 Ngr. «oidd-ch kmann Iwervi. hem Bier, u ergebenst »ber, wobei 'gebenst ein -en gegen emev socialen Stellung »e« Grafen Arnim veranlaßt; aber deshalb ist e« doch noch keineswegs nothwendig, daß die betreffenden ActenstÜcke irgendwie gefährliche Staatsgeheimnisse enthalten. Die Aufrechterhaltung der uothweudlgen Disciplin im diplomstifchen Dienste und di; Tlotep- Stnuumdtvooitgtkr Jahr««». drückung solcher Scandale, wie die Exminister Lamar- mora und Gramont sie in jüngsten Zeiten der Welt geboten haben, gleich schon in den schwächsten Anfängen wäre ein für sich allein hinreichender Grund. Die Eröffnung de« Reichstages wird nach neueren Bestimmungen nicht vor Ende dieses Monats statt finden. Unter den für ihn bestimmten Vorlagen befindet sich ein Gesetzentwurf über den „Landsturm", der in den letzten Tagen aus dem ReichScanzleramte dem BundeSrathe zugegangen ist und als bester Commentar zu der vom General VoigtS-Rhetz auf dem jüngsten Brüsseler Congreß eingenommenen Stellung zu den dort vorgelegten Kriegsrechts- Declarationen sicher auch im Auslande die allge meinste Beachtung finden wird. Der kirchcnpolitische Culturkampf hat augenblicklich seinen Mittelpunkt in der seit 8 Tagen versammelten und mit Berathung der Kirchengesetz-Entwürfe lebhaft beschäftigten hessischen Zweiten Kammer. Der erstattete Aus schuß-Bericht schlägt zu den ursprünglichen Regierung«-' Vorlagen noch einige Verschärfungen oder vielmehr Präcisirungen vor, und über die Annahme in der Zweiten Kammer wird kein Zweifel gehegt. Bei Wiedereröffnung der österreichischen ReichsrathSsesston am 20. October wird das Abge ordnetenhaus sofort die zweite Lesung des Ackien- gesetzes vornehmen, wie denn überhaupt diese Session vorzugsweise den Geschäften gewidmet werden soll. Das Duodezparlement in Bregenz hat den Muth gehabt, sich von seinem VolkSschul-Ausschuffe einen Bericht vorlegen zu lassen, der einfach Rückgabe der Schule an die Kirche und Ueberwachung jedes Unterrichts durch letztere beantragt. Die Wiener Zeitung meldet die Berufung zweier Nicht-Jesuiten, Kaschthaler'S au« Salzburg und Bickell'S aus Münster, an die theologische Facultät zu Innsbruck; hiermit ist die staatsgrundsätzlich bestehende allgemeine Zu gänglichkeit der öffentlichen Aemter auch für diese Facultät in Innsbruck dargethau und wenigsten» da« Das italienische Parlament ist in erneuter Gestalt auf den 23. Nov. einberufeo. Am 3. d. erschien in der amtlichen Zeitung da« königliche Drcret, welches di« bisherige Zweit« Kammer auflöst und die Nrnwahleu auf di« Zeit vom 8. bi» 15. Rovbr. auderaumt. Auch die Ernennung Bonahi's zum Unterricht-Minister ist bereit« amtlich erfolgt. d«r sächsisch« W> Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Lutter g.Pf. Slz.Ps. « - - 36 4 — Li« 38 ' Miedefeld. »er Lust hat leiseli, aare, während Kirchgasse. :n 16. Oct. Umgegend Amtsblatt Le» Königlichen Gerichtsamtes und Le» «AtaLtrathes zu KifchosswerLa. ti«i« -«itschrist erscheint wSchemlich zwei Mal, Mittwoch« «ad Sonnabend«, «ad kvsttt »iaschlie-lich der S»aa- adend« erscheinead«, „belletristische« Bnlage" vierteljährlich 18 Rge. Inserate werden bi« Dieattag« uad Kreitag« früh 0 Uhr angenvauaen and kostet die gespaltene S»rp««zeile »der deren Rau« 1 Ngr. Spittwitz. llMg her mir die Holz und ie gerichtlich Politische Weltfchau. Mögen die Herren Bürgermeister Acht haben, daß ihre städtischen Finanzen nicht Schaden erleiden! dem BundeSrathe ist soeben ein Gesetz vorgetegt worden, das zwar nur aus einem einzigen Para graphen bestehl, gleichwohl aber eine große finanzielle Tragweite erlangen können. Nach diesem Paragraphen soll das Reich von Steuern und sonstigen Lasten befreit sein, welche nach landesrechtlichen Bestimmungen dss Einkommen au« Grundbesitz, Gewerbebetrieb oder au« anderen Quellen treffen. Diese Bestimmung entspricht allerdings der Richtung, welche die offizielle Finanzpolitikauchsonstinnehält, nämlich den Communen möglichst viel Lasten, nicht aber die entsprechenden Einnahmequellen zuzuweisen. Insbesondere verwehrt man den Commune«, den Fiskus selbst, soweit er von den commünalen Einrichtungen Bortheil hat, oder innerhalb der Communen aus gleichen Quellen wie der Privatmann Einkommen bezieht, zu den städtischen Steuern heranzuziehen. Seit mehreren Tagen sind in Deutschland die Gemüther in lebhafte Spannung versetzt durch die am 4. d. M. erfolgte Verhaftung des früheren Bot schafters de« deutschen Reich« bei der Regierung von Frankreich, de« Grafen Harrh von Arnim. Es handelt sich um eine große Anzahl von diplomatischen Aktenstücken, welche in den Gesandtschafts-Archiven von Paris und Rom fehlen, von welchen einen Thril zu besitzen Graf Arnim zugesteht, aber die Herausgabe deshalb verweigert, weil er, wie es heißt, dieselben für Privatschreiben erklärt und ein Be sitzrecht daran zu haben behauptet. Gegen diese Weigerung ist das Einschreiten de» Gericht« ange- rufen und dann am Sonntag auf Gerichtsbeschluß die Verhaftung sowie Haussuchung bei dem Grafen und seinem nächsten Angehörigen verfügt worden. Das ist da«, was bi« jetzt zuverlässig kund geworden ist. Die ungemeine Sensation, welche diese« Ereigniß in ganz Deutschland und darüber hinaus hervorruft, begreift sich. SS haben sicher nur sehr dringende Princsp gewahrt. Gründe ein so. entschiedenes!" Mann von der hohen amtlichen > 7 '. - 7 ' I, doch noch keineswegs nothwendig, daß die betreffenden Aufrechterhaltung der uothweudlgen NE