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1874 Mittwoch, den 23. September. amburg. bei hohem ctor: eider. nck äiv m 33171d.) Lkk. u ile. Vvtvder. Bor- nn,wird uxbg- und atiS und welcher I, sollte sen. :en, beginnt Programme und ans drei Richtern und zwölf Geschworenen be stehen. — Soweit der Entwurf. Welche Aendcr- ungen er etwa durch den Reichstag erfahren wird, bleibt abzuwarten. Außerdem wird sich der Reichs tag noch mit dem Bankgesetz, mit einer Novelle zum Gewerbegesetz und ähnlichen Materien zu beschäftigen haben. Die preußische Regierung soll die löbliche Absicht haben, ein besonderes landwirthschaftlicheS Ministerium zu errichten und den Abgeordneten vr. Friedenthal mit dem Portefeuille dieses Ministeriums zu betrauen, vr. Friedenthal gehört der freiconser- vativen Richtung an. Bislang nahm gerade dieses Fach unter den verschiedenen Ressorts eine sehr un tergeordnete Stellung ein, so daß die einzelnen Ver treter desselben gewöhnlich sehr rasch wegzugehen suchten. Anfangs umfaßte es nur die gesammte landwirthschaftfiche Polizei; dazu trat später noch die Leitung des Gcstütwesens, die Deichungs-Angelegen- heiten, die Jagd- und Beterinärpolizei. vr. Fried berg soll die Forderung gestellt haben, die Domänen und Forsten, welche bisher zum Finanzministerium gehörten, dem landwirthschaftlichen Ministerium zu überweisen — eine Forderung, welche durchaus sach gemäß ist. Nach officiösen Andeutungen dürfte diese Erweiterung als fest bevorstehend anzusehen sein. Aus Baiern verzeichnen wir folgendes Beispiel ultramontanen Hasses. Das „Vaterland" schreibt: „Wir erhalten einen „Aufruf" mit einem sieben Ellen langen Schweif von Namen gediegener Fortschrittler, Preußen rc. daran, um Aufruf und Namen im „Baterlande" abzudrucken. Man will von uns, daß wir damit eine „Sammlung für Meiningen" unterstützen sollen. Wir müssen dies ablehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens sehen wir nicht ein, warum wir für die Norddeutschen sammeln sollen, da unseres Wissens die Norddeutschen außer für das halbpreußische Jmmenstädt niemal» für uns Süddeutsche gesammelt haben. Zweiten« begreifen wir nicht, warum wir Katholiken nicht besser unser Almosen nothleidendm katholischen Mit brüdern zuwcnden sollen. Dritten« vermögen wir uns nicht klar zu machen, daß wir bairischen Ultra montanen die national-liberalen Meininger unter stützen sollen, die einen unserer Todstind«, den Juden Lasker, in den Reichstag als ihren Vertrauensmann geschickt haben. Merten« ist un« nicht erinnerlich. Politische Weltschau. Allgemach beginnen die Wogen des politischen Lebens etwas höher zu gehen. Die Reichs regie- rung sucht eine große Masse Gesetzvorlagen für den Reichstag fertig zu stellen. Das Bureau der hohen Versammlung wird sich insofern verändern, als an Stelle de« zum französischen Botschafter ernannten Fürsten von Hohenlohe ein neuer erster Vicepräsident gewählt werden muß. Wenn den bisherigen Annah men Glauben beizumessen ist, so dürfte Freiherr Schenk von Stauffenberg, Präsident der bairischen Abgeordnetenkammer, an Stelle Hohenlohe's gewählt werden. Stauffenberg gehört im Reichstage dem linken Flügel der Nationalliberalen an und ist bei allen Parteien des Hauses persönlich gern gesehen. Unter den Vorlagen für den nächsten Reichstag, über dessen Einberufung auch heute noch nichts fest steht, befindet sich der Entwurf einer neuen deut schen Gerichtsverfassung. Er bezeichnet in seinem ersten Paragraphen als Organe der ordent lichen streitigen Gerichtsbarkeit: die Amtsgerichte, Landgerichte, Handelsgerichte, Oberlandesgerichte und das Reichsgericht. Diese Gliederung der Gerichte für Civilsachen ist eine sehr einfache und durch sichtige. Die Amtsrichter handeln als Einzelrichter, die Landgerichte und Handelsgerichte entscheiden in der Zahl von drei, die Oberlandesgerichte in der Zahl von fünf Richtern, die Senate des Reichs gerichts sollen mit sieben Richtern besetzt sein. Für Strafsachen wird die Organisation dadurch eine complicirtere, daß bei den erkennenden Gerichten das Laien-Element hinzutritt. Der Streit darüber, ob dem Schöffengericht oder dem Schwurgericht der Vorzug zu geben sei, ist im Bundesrath dahin ent schieden worden, die Schwurgerichte beizubehalten. Zugleich hat man jedoch die Zuziehung von Schöffen zu den Gerichten unterster Ordnung beschlossen. Danach gestaltet sich die Organisation der Gerichte für Straffachen erster Instanz so: als Gerichte un terster Ordnung fungiren die Schöffengerichte, die bei den Amtsgerichten zusammentreten und au« einem Mchter und zwei Schöffen bestehen. Als Gerichte mittlerer Ordnung fungiren die mit fünf Richtern zu besetzenden Strafkammern der Landgerichte, al« Gerichte oberster Ordnung endlich die Schwurgerichte, die bei den Landgerichten periodisch zufammentreten Reunundzwanzigfttr Jahrgang. W ochenblatr für Bischofswerda, Stolpen un- Umgegend. Amtsblatt -esKönigliche?» Gerichtsamtes und des Stadtrathe» zu Pischofswerda. Lies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch« und Sonnabends, und k»Ket einschließlich der Sonn- ad«n»t erscheinenden „dellemstischen Beilage" vierteljährlich IS Rg«. Inserate werden bi« Dien«tag« und Freitag« früh » Uhr angenommen und kostet die gespaltene S»rpu«zeile »der deren Raum 1 Rgr. i Bretnig. Weber l»Ug bei sche oi'engasse. und kann en in der den. n, die mir nlaube eut- l ich Klage CF. werd». . erprobtes :S einfach Bedarf, um >ofür reell oll wenden >. 33803.) lmann in lerkennung -k sucht", häuslicher sei unser