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Mts- mi> Axzeizedtlitt für den Abonnement siertelj. 1 M. 20 Pf. einschlicßl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen* in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. «4 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. -SUN SU. Jahrgang. Sonnabend, den 30. Mai Längst erwartet und erhofft Kam der Lenz gegangen. Ach, wie hab ich ihn so ost So voll Lust empfangen! Und so oft er wicderkehrt Pocht das Herz mir schneller; Weil kein Druck es mehr beschwert, Und die Welt wird Heller. Lebensfreude, Werdelust Regen ihre Schwingen. Mil den Vögeln unbewußt Mußt du jubelnd singen. Ueber Täler, über Höh'n Scheint es dich zu tragen. — Welt, o Welt, wie bist du schön In der Jugend Tagen! — Pfingsten. Was dich ängstigt und verwirrt. Ist hinabgesunken. Auswärts schaust du unbeirrt, Licht- und wonnetrunken. Und dann wirst du fromm und still Deine Hände falten, Denn dir offenbaren will Sich der Allmacht Walten. Ferne rauscht es weich und voll, Wie des Windes Wehen. Und warum das Herz dir schwoll. Wirst Du's jetzt verstehen? Pfingsten ist es! Nah und fern Klingt's im Echo wieder: Heute senkt der Geist des Herrn Sich auf uns hernieder. Pfingsten! Füll'auchHcrzundHaus Uns mit deinem Lichte! Alles Finst're treib' hinaus, Und den Haß vernichte! Heilge uns zu guter Tat Durch des Geistes Weihe, Daß des Pfingstfest's Himmelssaat Wachsend auch gedeihe! — Hit Beschaffenheit nnit ßinrichtung van öffentlichen Versammlungs räumen unlt das Verhalten in dergleichen Raumen betreffend. Die König!. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg nach Gehör und mit Zustimmung ihres Bezirksausschusses und die unterzeichneten Stadträte haben zur Verhütung von Ge fahren sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei Abhaltung öffentlicher Versammlungen folgendes festgesetzt. 8 l. Ein Raum, welcher zur Abhaltung einer öffentlichen Versammlung dienen soll, darf durch keine Zwischenwände getrennt und mutz von dem überwachenden Polizeibcamten nach allen Seiten hin zu übersehen sein. Für den überwachenden Beamten ist auf sein Verlangen ein Tisch auf erhöhtem Platze auszustellen. § 2 Die Türen des Versammlungsraumes, die sämtlich nach autzen schlagen müssen, sind während der Dauer der Verhandlungen zu schließen, jedoch nur so, daß sie jederzeit ohne weiteres geöffnet werden können. 8 3. Von der Haupttüre aus ist durch den ganzen Versammlungsraum hindurch ein min destens 1'/, Meter breiter Mittelgang freizulassen. Ob und inwieweit auch noch andere Gänge freizulassen sind, hat der überwachende Polizeibeamte je nach Bedürfnis zu bestimmen. 8 4. Stühle ohne Tische sind in Reihen aufzustellen. In Fällen, wo ein besonders starker Mcnschenandrang zn erwarten ist, kann die Behörde, die die Anmeldungsbefcheinigung er teilt, das Aufstellen von Tischen im Versammlungsräume verbieten. 8 S. Eine Uebersüllung des Versammlungsraumes, wodurch die freie Bewegung der Per sonen gehindert wird, ist nicht zu dulden. 8 6. Es ist verboten: a. das Stehen oder Sitzen vor, in oder hinter einer Türe des Versammlungs raumes, b. der Aufenthalt in den freizuhaltenden Gängen, «. das Betreten von Stühlen, sowie das Betreten oder Besetzen von Tischen oder Fensterbrettern. ? Alle Ein- und Ausgänge, Treppen und Vorhaus sind bei Dunkelheit gut zu beleuchten. 8 8. Dafür, daß diesen Vorschriften allenthalben nachgegangen wird, ist außer dem Leiter der Versammlung auch der Inhaber des Versammlungsraumes verantwortlich. 8 S. Die Versammlung darf nicht eher eröffnet werden, als bis den vorstehenden Be stimmungen genau entsprochen worden ist. Treten nach der Eröffnung Zuwiderhandlungen ein, so hat der überwachende Polizei beamte von dem Leiter der Versammlung deren sofortige Abstellung zu verlangen und, falls dies nicht unverzüglich erfolgt, die Versammlung auszulösen. 8 1». Wer den vorstehenden Bestimmungen oder den aus Grund derselben ergehenden Weis ungen des überwachenden Polizeibeamten zuwiderhandelt, wird, infoweit nicht andere ge setzliche Strafvorschristen einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Schwarzenberg, Aue, Eibenstock, L ö ß n i tz und S ch n c e b e rg, am 27. Mai 1903. Königliche AmtshnPtummlschast und die Stadtrüte zv Aue, Eiben stock, Lößnitz, Schneeberg und Schwarzenberg. Demmcring. »r «retzschmar. Hesse. Zieger, »r. von Woydt. Garei«. Die Wahlen zum Reichstag betreffend. An Stelle des Herrn Gemeindeältesten Reinwart in Neuwelt ist Herr Fabrik besitzer und Gemeinderatsmitglied Hermann Schmidt in Neuwelt als Stellvertreter des Wahlvorstehers für den aus dem Orte Neuwelt mit Untersachsenfeld gebildeten 20. Wahlbe zirk des XXI. Wahlkreises ernannt worden. Schwarzenberg, am 27. Mai 1903. Königliche Amlshauptmannschast. Demmering. K. Nachstehend wird der erst« Nachtrag zu dem Regulative »er gewerblichen stichenschule zu Eibenstock mit dem Bemerken veröffentlicht, daß derselbe mit dem iage feiner Vekanntmachung in Krast tritt. Stadtrat Eibenstock, den 26. Mai 1903. I. V.: Justizrat Landrock. Müller. I. Nachtrag zu dem Regulative der gewerblichen Zeichenschule zu Eibenstock. 8 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung: An Schulgeld für die gewerbliche Zeicheuichule werden im Sommerhalbjahr 2 Mark, im Winterhalbjahr 4 Mark in vierteljährlichen Pränumerandoraten er hoben. K 9 Absatz 1 Satz 2 lautet künftig: Sie haben dafür an dem für die Schüler der Jndustrieschulzweigabteilung zu Eibenstock eingerichteten wöchentlich zweistündigen Fortbildnngsuntcrrichte in Deutsch und Rechne» teilzunehmen. Absatz 2 alter Fassung wird wie folgt ersetzt: Der Besuch des Fortbildungsunterrichtes ist zufolge Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 26. Januar 1903 Nr. 86 Ulk', unentgeltlich. In Absatz 3 am Ende fallen die Worte weg: „und fließt das Schulgeld diesfalls der Kasse der gewerblichen Zeichenschule zu." Absatz -> wird folgendermaßen geändert: Die Bestimmungen des Volksschulgesetzes leiden auf den Forrbildungsunrer- richt der gewerblichen Zeichenschule sinngemäße 'Anwendung. Eibenstock, den 27. Februar 1903. Der Rat der Stadt. Die Stadtverordneten. 'Adolf Hesse, Bürgermeister. G. Diersch, z. Z. Vorsteher. M. Der vorstehende Nachtrag ist durch Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 7. dieses Monats — «02 III b'. — genehmigt worden. Zwickau, den 14. Mai 1903. Königliche Kreishauptmannschast. vr. Ayrer. Stöß. Pflichtfeuerwehr Schönheide. 3. Pfingstfeiertag, den 2. Ium 1W3: Uebung. III. Zug (Häuser 93—192) nachmittags '/,2 Uhr. !!.„(„ 35—92, 193—277, 418—456) nachmittags '/,3 Uhr. I. „ ( . 1—33, 278-415, 457—467) nachmittags 3 Uhr. Versammlungsort: für den III. Zug Spielplatz der oberen Schule, für den II. und I. Zug Rathausplatz. Zum pünktlichen Erscheinen wird hierdurch mit dem Bemerken ausgefordert, daß gegen Nichterschienene strafend vorgcaangen, insbesondere gegen solche, welche zum wiederholten Male fehlen, der zulässig höchste Strafbetrag festgesetzt werden wird. Verpflichtet zur Teilnahme an den Pflichtfeuerwehrübungen sind alle männlichen Per sonen vom vollendeten 20. Lebensjahre bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in wel chem sie das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, falls nicht Befreiung von den Hebungen aus Grund ortsstatutarischer Bestimmung erfolgt ist. Schönheide, am 22. Mai 1903. Der Gcmcindcvorstand. I fing st en. Ein Frühlingstag, ein Lag tm Monat Mai . . . Di« Blüten hängen ringi an allen Zweigen . . . So kommt der Pfingsten Feiertag herbei, — Der Sommerfesttag in der Feste Reigen! — Die sieben Wochen seit dem Osterfeste sind dahingcraujcht in da« vergängliche Meer der Zeit. Heule pocht der Pfingsttag an unsere Tür, und der heilige Geist pocht an der Pforte unserer Herzen« und begehrt Einlaß. Vor unseren Fenstern, vor unfercn Häusern und draußen vor den Toren unserer Stadt hat der Frühling in emsiger Arbeit alle« festlich vorbereitet zum P fingst- feste. Wiesen und Felder, Berge und Täler, alle« hat er mit seinem goldenen Sonnenzauberstab berührt, und üppige, farben prächtige Blüten dort erwachsen lasten, wo noch vor kurzem der kalte Schnee seine weiße Silberhülle schwer und dicht hingelegt hatte. Wo noch jüngst der Tod unumstritten sein finstere« Re giment führte, herrscht heute warm pulsierende« und talkrästige« Leben! — Möchte doch auch in den Herzen der Menschen alle« Finstere, Starre und Todähnliche gestorben und zu Grabe ge gangen sein! Möchte doch heute der heilige Geist in diese ver waisten und verödeten Herzen mit seinen brausenden Himmels schwingen hineinrauschen und da« ewige Licht in die Finsterni« verhärteter Herzen und vergrämter Gemüter tragen! Ihr Men schen werdet auch Ihr, wenn auch nicht körperlich, so doch geistig wieder jung und rufet in Eure Seelen den nie welkenden Pfingst- frühling himmlischer Offenbarung hinein! — Euer Heiland, der zum Osterfeste auferstanden, er ist zum Himmel gefahren und sendet Euch heule seinen Trost und seine erlösende Offenbarung! — Die Ostcrknospen und Osterkeimc find Blüten und Blumen geworden, die in verschwenderischer Fülle Strauch und Baum, Wald und Feld schmücken. Da« erlösende Wort de« Aufersleh- ungsfestc« ist zur Wahrheit geworden, und wie ein heiliger Geist lebender Prachl liegt e« überall über die Pfingsterde au-gegossen. Wa« noch vor wenigen Wochen zaghast und schüchtern sich kaum an« Licht wagte, reift heute seinem Sommer entgegen, die Saat wird zur Ernte, und die Blüte zur Frucht. Der Zhklu« der religiösen und de« naturmpthischen Feste« liegt nunmehr abgeschlossen hinter un», und geht von neuem seinem Werden entgegen. Der Heiland, der verheißende Glaube, der un» im Schnecsturm winterlicher Weihnachtszeit vom Himmel auf die Erde gesandt wurde, der un« nach dem bitteren Krcuze«- lodc an: Au«gangc der winterlichen Zahrc-zeit, un« am Früh ling«- und Erlösung«feste, am österlichen Tage der Auferstehung au« de« Grabe« Nacht wieder zum Leben, zum ewigen Leben