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nommeneii ht werden. »leich zu Gehrim- eckendste ür die ,en sind mlösend, lildernd, lles bei n von > vielen oen und ielhonig und l. >erung. »ffchiffe k Freitag. Qnai lten nähme Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamtes und -es Atadtrathes zu Kischofowerba. Vies« Aeitschrist erscheint wöchentlich zwei Mc-I, Mittwochs und Sonnabend«, und koket einschließlich »er Sonn, abend« erscheinenden „belletristische» Beilage" vierteljährlich 1b Rgi. Inserate «erde» bi« Dien«tag« und Freitag« früh 0 Uhr angenommen und kostet dir gespaltene Eorpu«zeile «der deren Rau« 1 Rgr. - 32. Mittwoch, den 22. April, ! ^874. Politische Weltschau. Im ganzen deutschen Reich waren vorige Woche die Augen auf die Verhandlungen des Reichs tages gerichtet, welcher mit Annahme der sieben jährigen Friedenspräsenz glücklich die zweite Lesung des neuen Reichsmilitärgesetzcs beendete. Das deutsche Reich ist eine noch zu jugendliche Macht, als daß man deren Erstarkung nach Innen und Außen veM Zufall überlassen dürfte. Bon Außen drohen Feinde, die nach jeder schwachen Seite spähen, wo sie den Hebel ansetzen können, um das Reich aus seinen Fugen zu heben. Jede Spur eines inneren Zerwürfnisses wird von Frankreich und der römischen Curie mit schadenfrohem Jubel begrüßt; in jedem Conflict sieht man das Steinchen, welches die Füße des Riesen zerschmettern soll. In solcher Lage ist es die erste Pflicht der Regierung wie der Volksvertretung, an die Sicherheit des neuen Reiches zu denken. Diese Pflicht läßt sich um so gebieterischer vernehmen, da uns neben den äußeren auch noch innere Feinde gegenüberstehen, deren einziges Bestreben cs ist, die Entwickelung des Reiches zu hemmen und die, vielleicht ohne es zu wollen, den Plänen Derjenigen zu dienen, welche den Stein in Bewegung zu setzen suchen , der den Coloß nach der Prophezeihung. des Unfehlbaren zer trümmern soll. Entspricht nun die Zusammensetzung des Reichs tages den aus dieser Lage sich ergebenden Erforder- niffen? Wir können leider diese Frage nicht unbedingt bejahen. Allerdings steht die große Mehrzahl der Abgeordneten zu Kaiser und Reich. Aber diese reichstreue Mehrheit ist doch weit entfernt, in politischen Fragen eine einheitliche Partei zu bilden. Welch ein weiter Abstand ist nicht von den Conser- vativen bis zum linken Flügel der Fortschrittspartei! Was aber diese letztere Partei betrifft, so zeigt sie sich nur allzu geneigt, einer abstracten Doctrin das Uebergewicht zu gestatten über die Rücksicht auf die ReichSintereffen, die einem jeden Abgeordneten am höchsten stehen sollten. Unter diesen Umständen konnten die Ultramon tanen sich wohl der Hoffnung hingeben, daß es ihnen gelingen werde, durch einen zur Schau ge tragenen fingirten Liberalismus die reichstreuen Clemente derartig zu zersetzen, daß da» Eentrum Rnmuadjwaiqigskr Jahrgang. selbst in den wichtigsten Fragen die Majorität ge wönne und dadurch den ReichScanzler zum Rücktritt oder zur Auflösung des Reichstags zwänge. Der Com- promiß bei 8 1 des Militärgesetzes hat die uns drohende Gefahr abgewendet. Die reichstreuen Parteien sind durch denselben unter einander und mit der Regierung neu geeinigt worden. Die Fortschrittspartei befindet sich in der Auflösung, nicht die Nationalliberalen, worauf die Ultramontancn speculirt hatten. Damit ist denn endlich der Grund zu einer festen Reichspartei gelegt, auf welche die Regierung sich verlassen kann; und in diesem Um stande erblicken wir eine der schönsten Früchte des Ausgleichs. Die Mehrheit, welche für die sieben jährige Präsenz stimmte, hat damit stillschweigend die Verpflichtung übernommen, die nationale Politik des Reichscanzlers energisch zu unterstützen und vor Allem ihm im Kampfe gegen den ultramontancn Feind treu und fest zur Seite zu stehen. Die. Reichs regierung bedarf wahrlich einer solchen zuverlässigen Mehrheit. Der königliche Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten sprach dieser Tage die AmtSentsetzung des Erzbischofs LedochowSky's aus; noch aber ist weder die Gesetzesvorlage über die Verwaltung er ledigter Diöceien vom preußischen Landtage berathen, noch das Reichsstrafgesetz gegen renitente Amts anmaßung der Kirchendiener durch den Reichstag genehmigt. Für beide Vorlagen macht sich eine beschleunigte Erledigung dringend nothwendig; sie werden die letzte Arbeit des Reichstags und die erste Arbeit des preußischen Landtags sein. In Oesterreich haben die confessionellen Ge setze nun auch die Genehmigung deS Herrenhauses, erhalten, trotz aller Opposition der Kirchenfürsten. Ueber die Reden, die auf beiden Seiten gehalten wurden, läßt sich nicht viel sagen. Der Gegenstand ist längst schon breit getreten, als daß er noch Neues böte. Am besten war die Majorität ver treten, in welcher namentlich der greise Freiherr v. Lichtensels eine brillante Vertheidigung der Joiephinischen Grundsätze über Kirche und Staat lieferte. Die Minorität bewegte sich im ausgefahrevea Geleise derjenigen Argumente, die man täglich in ultramontanen Zeitungen lesen kann. „Bismark ist der Urheber alles kirchlichen Unheil-; in Oesterreich will man ihn copiren und die Geistlichen zu StaatS- dienern herabwürdigen" — so klang r- aus allen