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Bischof Forwerk: Luch ich bekenne, daß durch Verlesung de» Hirtenbriefes weder eine amtliche noch hirten amtliche Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas in Sachsen stattgefunden hat (Bewegung. Hört, hört!); dasselbe wird darin nur beiläufig erwähnt, während sein Hauptgegenstand da» 25jährige Priesterjubiläum de» Papste« ist. Eine ohne Anführung des Wort lauts stattfintende Beziehung auf eine Entscheidung kann unmöglich eine Entscheidung genannt werden. Ich verwahre mich entschieden gegen die Insinuation, als ob ich durch Verlesung des Hirtenbriefes indirect, durch ein Hinterpförtchen habe erschleichen wollen, was auf directem Wege nicht zu erlangen war. Im Weiteren erklärte der Bischof: das untrügliche Lehramt sei ein anerkanntes GlaubenSprincip der katholischen Kirche, woraus folge, daß alle Lehrent scheidungen eines allgemeinen ConcilS durch ihre vom Oberhaupt der Kirche in Rom urdi et orbi be wirkte Publication für die Gewissen der Gläubigen ohne Weiteres verbindlich seien. CultuSminister v. Gerber hielt hiergegen ein, daß da« M oiroa der Staatsgewalt gegeben sei, um, bei der Schwierigkeit, die Grenze des inneren religiösen Gewissenslebens und des sonstigen sittlichen Handelns in allen Be ziehungen mit voller Sicherheit zu ziehen, das innere kirchliche Leben darauf zu überwachen, daß diese Grenze jederzeit eingehalten werde. — Nachdem noch eine große Zahl andere Redner gesprochen, wurde auf Antrag des Professor vr. Fricke beschlossen, nunmehr die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und die zweite Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlüsse aufzufordern. Den weiteren Antrag der Gesammt-Depulation wegen Revision des Regulativs nahm die Kammer mit allen gegen die Stimme des Bischofs Forwerk an. Die zweite Kammer erledigte in voriger Woche die Etats für das Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts, ferner für das Departement der Justiz und den Bau-Etat. Das EultuS-Departement nahm allein drei Sitzungen in Anspruch und daher ist es unmöglich, hier aus Spccialitäten einzugehen. Doch sei im Allgemeinen bemerkt, daß die Kammer fast durchweg die von ihrer Deputation vorgeschlagenen Gehaltssätze und Postulatssummen, welche gegenüber der Regierungs- Borlagen hin und wieder Abstriche erfahren, geneh migte. Nur den Staatsbeiirag für Realschulen erster Ordnung erhöhte die Kammer von 5000 Thlr. auf 6000 Thlr. jährlich und denjenigen für Real schulen zweiter Ordnung von 3000 Thlr. auf 4000 Thlr. Auch verwarf sie die von der Deputation be antragte Anstellung von 19 Schulinspeckoren und beschloß der Rcgierungsforderung entsprechend 25 Schulinspectoren anzustellen. - Beim Bau-Etat und Justiz-Etat fanden ebenfalls Abminderungeu statt. So sind in allen Departements die Gehalte der Minister von 7200 Thlr. auf 7000 Thlr., die Gehalt« der AbthcilungSdirectoren von 4000 Thlr. aus 3700 Thlr. herabgxmindert worden u. s. w., so daß, wenn die erste Kammer nicht eine Aenderung hervorbringt, namhafte Summen gegen den Voran schlag der Regierung erspart werden sollen. Endlich wurde in Bezug auf das Lertagun g-ddcret vou beiden Kammern der Beschluß gefaßt: a) die in Gemäßheit 8 146 der Landtags-Ordnung vom 8. October 1857 erforderliche Zustimmung zu erklären» dazu, daß während der bevorstehenden Vertagung: die Finanzdeputation beider Kammern, ingleichen die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer für die Gesetzentwürfe, bett, die Umgestaltung der direkten Steuern, zur Borberathung der zu ihrem Geschäftskreise gehörende Gegenstände, auf so lange» als es für jenen Zweck erforderlich ist, versammelt bleiben oder einberufen werden; b) sich damit ein verstanden zu erkären, daß den gedachten Deputa tionen auch etwaige weitere, auf die gedachten Be- rathungSgegenstände bezügliche Vorlagen überwiesen, werden; v) die hieranwesenden Directorialmitglieder zu Wahrnehmung der infolge des Verbleibens der bezeickneten Deputationen vorkommenden Directorial- geschäfte und zu Annahme der unter d gedachten Vorlagen und zu deren Uebermittelung an die bett. Deputationen zu ermächtigen. Die privilegirte Bogenschützengilde zu Dresden hat die Meißner'schen Elbwiesen oberhalb Antons, als Schießplatz an Stelle der bisher innegehabten so genannten Vogelwiese, fiir ca. 40,000 Thlr. angekauft. Gegen den Chemnitzer Reichstagsabgeordneten Most ist eben eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten gesprochen worden wegen des Briefes, den er nach seiner Freilassung aus der letzten Haft schrieb und in der Chemnitzer „Freien Presse" veröffentlichte. Zu den strebsamsten Gewerbevereinen in Sachsen, gehört der Großenhainer. Die schönste Frucht seines Strebens erntete der Verein am 5. Februar mit der Einweihung seines neuen Bereinshauses. Dieses auf Actien gebaute Haus liegt gerade vor der Bahnhof straße und ist ein Hotel mit Restauration, 2 großen Sälen und Garten. Nach der Bilanz, welche in einem am 4. d. M. in Pirna abgehaltenen Berhörstermine in Sachen des Pirnaer Bankconcurses verlesen wurde, betragen die Passiven des Instituts in runder Summe 630,000 Thaler, während die Aktiven vielleicht die Höhe von 120,000 Thlr. erreichen. Bezüglich einer bei Straßberg i. V. aufgefundenen Begräbnisstätte wird versichert, daß sie, bestimmten Merkmalen nach, aus dem 4. oder 5. Jahrhundert n. Chr. zu stammen scheine, also noch aus vor slawischer Zeit. Der auf den 16. d. M. festgesetzte große Fest zug der Carneval-Gesellschaft in Leipzig wird dem vor jährigen in keiner Weise nachstehen, ihn vielmehr in der Eleganz der Durchführung weit übertreffe»- So soll diesmal Se. Hoheit Prinz Carneval VII. zu Pferde den Einzug in das Reich seiner Getreuen halten. Unweit Freiberg, in der Nähe der Haltestelle Muldenhütten, entgleisten am Sonntag Nachmittag, infolge von Schneewehungen von dem Personenzug, welcher gegen ^5 Uhr fahrplanmäßig in Dresden ankommen soll, ein großer Theil der Personen wagen und zwar wurden dadurch beide Gleise ge sperrt. Weder Passagiere noch Fahrpersonal kamen zu Schaden, der Verkehr ab« mußte für den Rest de» Tages an der betreffenden Stelle durch Um steigen und Umladen bewältigt werden und trafen alle folgenden Züge hierdurch mit ziemliche» Ver-