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Unter dem heutigen Tage ist > Herr Moritz Theodor Berger hier al« unbesoldeter Rathmann auf Zeit verpflichtet und in da« hiesige StadtrathScollegium eingewiesen worden, wa« andurch bekannt gemacht wird. Stadtrath Bischofswerda, am 2. Januar 1874. . — - Sin». ' - Bekanntmachung. Nach Vorschrift de« Gesetzes vom 18. August 1868 werden alle diejenigen im hiesigen Stadtbezirk wohnhafte Personen, welche Hunde besitzen, andurch aufgefordert, binnen acht Tagen, spätestens aber bi« zum 10. Januar 1874 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strafen von 3 Thalern in jedem einzelnen Falle bei unterzeichnetem Stadtrathe schriftlich anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen. Zugleich wird bemerkt, daß die jährliche Steuer für einen einzelnen Hund 1 Thaler beträgt und gegen Aushändigung einer mit dem Namen der Stadt, der lausenven Jahreszahl und fortlaufenden Nummer versehene Marke, mit welcher alle Hunde ohne Ausnahme am Halsbande stets versehen sein muffe« und welche auf die Zeit, auf welche sie lautet, als Nachweis der entrichteten Steuer gilt, zu bezahlen ist, sowie daß Derjenige, welcher innerhalb des StzperjahreS einen Hund anschafft, für welchen die Steuer noch nicht entrichtet ist, binnen 14 Tagen den Steuerbetrag zu erlegen hat. Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten ohne die für das laufende Jahr gütige Marke am Halsbande betroffen werden, sollen weggefangen und dafern sie nicht binnen drei Tagen reclamirt und die tz 7 des Gesetzes festgesetzte Strafe an 1 bezüglich 3 Thaler bezahlt worden ist, nach Befinden getödtet werden. Bischofswerda, den 30. December 1873. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. Logis, Dienst und Arbeitswechsel. Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß jeder Logiswechsel pünktlich auf hiesiger Polizeiexpedition anzuzeigen ist und daß bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünf Thalern kein Vermieter einen Abmiether eher bei sich ansnehmen darf, als bis letzterer den erforderlichen Wohnungsanmeldefchein dem Vermiether aus gehändigt bat. Jngleichen ist jeder Dienst- und Arbeitswechsel und jedes neue Dienst- und Arbeit-» Verhältnis von den betreffenden Dienstherrschaften und Arbeitsgebern bei Vermeidung der geordneten Strafen ungesäumt anzumelden. Bischofswerda, den 31. December 1873. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. Bekanntmachung. Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich vom 1. Januar d I an meine Kleider-Färberet und Druckerei, sowie blaue Leinwand-Färberei im Einzelnen aufgegeben und dem Färbereibefitzer Galtst LehmMltl, große Kirchgaße Nr. 120, übertragen habe. Indem ich für das meinem Hause seit einer so langen Reihe von Jahren geschenkte Vertrauen bestens danke, bitte zugleich auch meinem Nachfolger dasselbe Vertrauen zu Theil werden zu lassen. Hochachtungsvollst Eduard Pestel. Bezugnehmend auf obige Anzeige, bin ich im Stande, alle an mich gerichteten Aufträge, als: Farben von Sammet, Seide, Tuch, Wove, Halbwolle, Baumwolle, Leinwand u s w, sowie Drucken der verschiedensten Stoffe auf's Beste und Billigste auszusühren vnd liegen bei mir eine große Auswahl der neuesten Muster zur Ansicht. Bischofswerda, den 2. Januar 1874. Achtungsvoll und ergebenst Ernst Lehmann, 120 grosse Lirobgssss 120