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Durch da» untetzeichnete Gerichttamt solle» Mittwoch, -en 7. Januar 1874, von Vormittag« 10 Uhr ab, verschiedene Meuble«, darunter 1 Kleiderschrank, 2 SophaS, 1 Säbel mit Patrontasche, 1 Gewehr rc. im hiesigen Gerichtsamtsgebäude gegen sofortig? Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Königliches Gerichtsamt Bischofswerda, am 22. December 1873. Schütze. ' Bekanntmachung. In Gemäßheit tz 60 der Militär-Ersatz-Jnstruction werden alle diejenigen militärpflichttgen Personen, welche a) im Jahre 1854 geboren - oder i>) bei der letzten Recrutirung aus irgend einem Grunde zurückgestellt Wochen find und im Verwaltungsbezirke des unterzeichneten Stadtrath» sich aufhalten, hierdurch ausgesordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1874 und zwar von Vormittags S bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis S Uhr mit Aus schloß der Sonntage in unserer Rathscxpedition unter Vorzeigung ihrer Geburt«- oder Gestellscheine sich entweder persönlich anzumelden, oder durch ihre Aeltern, Dormünoer, Lehr-, Brod- oder Fabrikhrrren sich anmelden zu lasten. - Militärpflichtige, welche diese Anmeldung Unterlasten, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welchem die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, o) des aus etwaigen Rcclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zum Militärdienste.herangezogen und außerdem mit Geld bis zu lO THalern oder verhältniß- mäßig mit Gefängniß bestraft werden. Zugleich werden die Militärpflichtigen auf die Bestimmung in ß 59 sub 2 der Militär-Ersatz- Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 aufmerksam gemacht, wonach Diejenigen, welche im Laufe des Jahres, in welchem sie sich anzumelden haben, den Wohnort oder Aufenthaltsort in einen anderen Musterungsbezirk verlegen, die« sowohl bei ihrem Abgänge der Behörde des Ortes, welchen sie verlassen, als auch der des neuen DomicilS beziehentlich Aufenthaltsorts zur Berichtigung der Stamm rollen binnen drei Tagen bei Vermeidung einer bis zu 10 Thalern ansteigenden Geld- oder verhöltniß- maßiger Gefängnißstrafe anzumelden haben. Bischofswerda, den 30. December 1873. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. Bekanntmachung. Zur Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag, welche nächstkünftigeu 10. Januar 1874, von Vormittags 10 bis 6 Uhr Nachmittags stattzufinden haben, ist die hiesige Stadt in zwei Wahlbezirke eingetheilt worden, deren erster die Nummern 1 bi« mit 185 Abtheilung und 27, 618, 66, 668, 660, 73—82 Abtheilung 8 des Brand-Caraster« für hiesige Stadt umfaßt, während der zweite au« den Nummern 1858—343 Abtheilung ä. und 1, 2, 1060, 1060,1068, 1068, 119, 120, 1208, 1200, 124, 126-129 Abtheilung 8 de« Brand-Cataster« für hiesige Stadt gebildet wird. Für den ersten Wahlbezirk ist Herr Senator Kletfch als Wahlvorsteher und zu besten Stell vertreter Herr Senator Nitzschmann, für den zweiten Wahlbezirk dagegen Herr Senator Huste als Wahlvorsteher und zu besten Stellvertreter Herr Friedrich Beyer gewählt worden. Da« Wahllocal für den ersten Wahlbezirk ist da« ExperitionSzimmer des unterzeichneten Bürger- . meister«, dasjenige für den zweiten Wahlbezirk da« Sparcassenzimmer, beide Zimmer im Parterre de« Rathhauses ällhier befindlich. , Indem wir solches andurch öffentlich bekannt machen, bemerken wir zugleich, daß jeder Wähler seinen Stimmzettel persönlich abzugeben hat und daß letzterer derart zusammen gefaltet sein muß, daß der auf ihm verzeichnet; Name verdeckt ist. Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, müssen zurückgewiesen werden. Bischofswerda, den 16. December 1873. ' Der Rathder Stadt Bischofswerda. Siiw Bürgermeister.