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Bekanntmachung. Das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt hat beschlossen, die nach der Bekanntmachung vom 13. November 1870, (Amtsblatt von diesem Jahre Nr. 93) bereits für das Dorf Neukirch bezüglich des Schließen- der Gast- und Schankwirthschaften bestehenden Anordnungen, nach welchen jede Schank- und Gastwirthschaft an gewöhnlichen Schanktagcn für jeden Gast, einschließlich der sogenannten geschlossenen Gesellschaften, Nachts 12 Uhr, bei Tanzmusiken aber, gleich- giltig ob sie öffentliche oder sogenannte Gesellschaftsbälle sind, spätestens eine halbe Stunde nach dem regulatibmäßigen oder sonst angeordnetem Schluffe der Tanzmusik zu schließen ist, unter Bezugnahme auf den Inhalt dieser Bekanntmachung hiermit auf den gesammten Verwaltungsbezirk des unterzeichneten Gerichtsamts auszudehnen, was unter Hinweis auf die in 8 365 des ReichS-Stuaf- gesetzbuchs angedrohten Strafen von bez. 5 bis mit 20 Thlrn. oder mit Haft bis zu 14 Tagen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Die Ortsgerichten und sonstigen Polizeiorgane werden angewiesen, über Beobachtung dieser An ordnung zu wachen, bez. Zuwiderhandlungen sofort zur Anzeige zu bringen. Bischofswerda, am 20. August 1872. Das Köni gl iche Gerichtsamt. Schütze. MschvfSHMa, 26. August. Da« gestern auf dm» reicht,« bleiben werben. Mit Scbauern glaubt« wir gram «chWmise von Herrn Mebler au« Lauben ver- da« Ende de« Soneertt dir Ermüdung der so außerordenwch taktete Eoneertbat un« einen ungewöhnlichm musikalischen weichen, leicht ansprechenden Stimm» de« eftien Soloteuor« - - -- ' der aber nicht länger, al« vielmehr seiner Ueberbürdung nur zur Last gelegt werdm kann. Au« gleichem Grunde «ar e« kein Wunder, daß die sehr schwierige und für größer« Massen berechnete Hymne »an W. Lschirch nicht zu voller Geltung gelangen konnte. Möchten die verehrten Sänget, welche sich zu einem so herrlichen Zusammenwirken glücklich gefunden haben, noch recht lange zur Pflege und Ehre deutschen kirde« vereinigt bleiben; gewiß, e« wird ihnen die Anerkennung nimmer versagt werden, die sie gestern bei un« in reichlichem Maße verdient und genossen haben. ->-e. Genuß bereitet. Schon da« gewählte Programm, aber »och «ahrzunchmen, ein nicht seltener Uebetstasid, Mehr und hauptsächlich dir vortrefflichen keiffungen einer au«, sowohl de« braven, unverdrossenen SSNgn erlesenen kleinen Sängerschaar aut Bautzen, unter welcher derHerr - - . SoNeertgebrr alt wohlgeschulter und mit tiefer Empfindung be gabter Sänger vom zach sich besonder« hervorthat, vermochten die «spannte Lheiloahm« der Zuhörer bi« zum Feste unge- schwächt zu erhalten. Jntbesondrre erschien un« der Einklang in Hinsicht der Reinheit, wie der Tonfärbung, Präeision und namentlich die feine Nüancirung sSmmtlicher Lonwerke, auch die Sicherheit, mit welcher alle Schwierigkeiten spielend über wunden wurden, ums» rühmlicher, je schwerer und daher seltener, bei Sängern jene Beherrschung der Stimme zu finden tft, ohne welche jene Lugenden de« Gesänge« uner- Diebstahls-Bekanntmachung. " In der Zeit vom 18. bis 22. d. M. ist auf der Bahnstrecke zwischen dem hiesigen Bahnhofe und her Schmöllner Brücke ein eiserner ungefähr 1 Centner schwerer Schienenträger entwendet worden, was Mir zur Entdeckung de« Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen andurch bekannt machen. Bischofswerda, den 26. August 1872. Der Rath der Stadt Bischofswerda. - Sin». Bekanntmachung, d - n I. G e m e r n d e t a g d e t r e f f e n d. In Gemäßheit des in der Versammlung der Gemeindevertreter des Amtsbezirks vom 25. März, d. I. gefaßten Beschlusses soll der erste Gemeindetag den 2. September 1872, ' Nachmittags 2 Uhr, im Gasthof zur Sonne hier abgehalten werden, welches hiermit zur Kenntniß der Gemeindevertreter gebracht wird. Königliches GerichtSamt Bischofswerda, am 26. August 187L Schütze. " Der unter polizeilicher Aufficht stehend«, unten näher beschriebene Maurer Friedrich August Arnold aus Harthau ist in seiner Heimath, in welche derselbe unterm 10. dieses Monat« von der Königl. Polizei-Direction zu Dresden gewiesen, nicht eingetroffen, hat auch seinen dermaligen Aufenthaltsort hier nicht angezeigt und hat sich daher der Polizeiaufsicht entzogen. Alle Polizeibehörden werden deshalb ersucht, Arnold im Betretungsfalle zu arretiren und mittels Schubes anher abzuliefern, fitr den Fall aber, daß er in bestimmter Arbeit steht, dessen Aufenthaltsort aüher mitzutheilm. Königliches Gerichtsamt Bischofswerda, den 22. August 1872. N. Signalement Arnolds: After: 35 Jahr, Größe: mittel, Statur: schlank, Gesichtsfovm: oval,. Gesichtsfarbe: gesund, Haare: dunkelbraun, Augen: blau, Augenbraunm und Bart: dunkel, Nase: kurz, Nein, Mund: gewöhnlich, Stirn: Nein, Kinn: stark, Zähne: mangelhaft, besondeMKennzeichm: kine.