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Amts- M AWUbktt für den Abonnement vierteil. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Nnterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. s». Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. SU. Jahrgang. Sonnabcud, den 21. Februar LAOS Die diesjährigen Stutenmusterungen und Fohlenschaue« und die darauffolgen den Fohlen- und Ltutenprämiierungen sollen für die Zuchtgebiete Mikdenfel's, am 30. April 1003 vorm. Sv, Mr und in Jaynsdorf vei Stossverg, am 4. Mai 1003 vorm. 10 Ayr in den vorgenannten Orten stattfinden. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsoorsteher wollen die Pferde besitzer von dieser Bekanntmachung noch besonders in ortsüblicher Weise in Kenntnis setzen. Hierbei wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß für alle nicht im Zucht register eingetragene Stuten ein um drei Mart erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stu ten nickt im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrige Deckgeld von 6 Ä. sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in's Zuchtregister vvrstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Die als konkurrenzfähig zu erachtenden Fohlen resp. Stuten sind nach einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare biszum 1. April 1903 bei dem Königlichen Landstallamte anzumclden. Schwarzenberg, am 16. Februar 1903. Königliche Amtsh auptmannsch ast. 409.4. Demmering. W. Das MustmlllMeschüst in dem Aushebungsbezirke Schneeberg betreffend. Unter Hiniveis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschästsplan iverden n. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1883 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehends festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsoor- führung und der in § 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Oberersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterunastermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (Z 62,« der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstcrmine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit daraus rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits nn Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche a« Epilepsie zu leide« behaupten, habe« aus eigen« Kosten drei glaubhast« Zeugen hierfür zu stellen und abhSren zu lasten, oder et« Zeugnis eines beamteten Arztes (ve- zirks-, Gerichts-, Armen- und Polizeiarzt) beizubringen. (8 65,c der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstcrmine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichcn. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingercichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär- vflichtzahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,- der Wehrordnung.) Stützt stth ein Zurückstellungsantrag auf di« Arbeit-- brzw. Ans- stchtsunfähigkeit der Eltern u. s. w. de» Militärpflichtige», so mutz solches durch ärztlich« Untersuchung im MnsternngStermine bestätigt Werden und habe« sich di« Beteiligten persönlich mit «inzustnden. (88 33,« und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürger meistern oder Gemeindeoorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheidung vorgc- legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz kommission für publiziert anzusehcn war, bei der Königlichen Amtshauptinann- schast Schwarzenberg unter Beibringung der nötigen Nachweise und Bescheinig ungen erhoben iverden. Ale Grlsvehörden Haven für pünktliche Gekessung der Mannschaften Sorge zu tragen »nd dieselben eine Stunde vor dem Beginne der im Geschäftsplane festgesetzten Muster- ungstermine zu beordern; die mit der Stammrollenführung beauf tragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungsstamm rollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wchrordnung.) Schwarzenberg, am 13. Februar 1903. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission in dem Aushebungs- liczirkc Schneeberg. Demmering, Amtshauptmann. B. Geschästsplan. I. Mustcrungstermin. Aushebungsbezirk Schneeberg: in Llk«n8t»vlL im Gasthaus zum Keldschlößchen von vormittags /,IO Uhr an: Dienstag, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsseld u. Eibenstock, Mittwoch, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide u. Schönheiderhammer, Donnerstag, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammer, Neid- hardtsthal, Neuheide, Obcrstützcngrün, Sosa, Unterstützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losungstcrmin: iu Gasthof „Stadt Leipzig" von vormittags V-tO Uhr an: Dienstag, den 17. März für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1883 aus dem Aus hebungsbezirke Schneeberg. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist auf Blatt 158 des Landbezirks (Firma: »rlvckr A-rügei- in Hundshübel betr.) eingetragen worden: in Abteilung I.: 16. Februar 1903. Die Handelsgesellschaft ist aufgelöst; in Abteilung II.: 16. Februar 1903. Die unter Nr. 2 b eingetragene Mitinha berin Llslunis Trügsr ist ausgeschicden; das Geschäft wird von ?aul Vcko Trü^or in Kundshübek unter der bisherigen Firma fortgeführt. Eibenstock, am 16. Februar 1903. Königliches Amtsgericht. M. stark,—21 m lang. cm i,5> U. 4,0 1 3—8 i Nr. 126 des Verzeichnisses der dem Schank- und Tanzstättenverbot unterstell ten Personen ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 18. Februar 1903. Hefte. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist auf Blatt 250 des Landbezirks (Firma «4 Iklo<lt»i«>ii> in Weitersglashütte bei Carlsseld betr.) eingetragen worden: 16. Februar 1903. Die Firma ist erloschen. Eibenstock, am 16. Februar 1903. Königliches Amtsgericht. , 20-30 Klötzer, 7—15 „ 16—22 , 23—50 peröflangen, 8 u. 9 » 10-14 Hieissiaugm, 3 u. 4 . 5—7 weiche Arcnnscheite u. Arennknüppek, . Aefte, „ Stöcke, , Slremeistg auf den Kahlschlägcn der Abt. 30 u. 31 u. des Wernesgrüner Ankaufs, sowie in den Durch forstungen der Abt. 3b, 36, 41, 50, 51, 62, 63 u. 64, HolMsteigerun.ll ans Schönyeider Staatssorstrevier. Im Hotel „zum Rathaus" in Schönheide sollen Freitag, den 27. Februar 1993, von vormittags 9 Uhr an 1741 weiche Stämme, 10—19 156 "" "" 3952 406 282 193 187 14640 1230 206,« 370 482 1116 „ , — die Brennhölzer kommen vor ll Uhr vormittags nicht zum Ausgebot — gegen sofortig« Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machende» Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Schönheide und Eibenstock, am 19. Februar 1903. «gl. Forftrevierverwaltuug. «gl. Forftrentamt. Loffmann. Herlach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Da« von Rußland und Oesterreich- Ungarn entworfene Resormprogramm für Make ¬ donien ist am Dien-tag, den 17. Februar, um die Mittag«- stunde im Auswärtigen Amte in Berlin der deutschen Regierung überreicht worden. Die llebergabe geschah in besonder« feierlicher Weise insofern, al» die Botschafter Rußland» und Oesterreich- Ungarn« gemeinsam erschienen waren, um die offizielle Mitteilung zu machen ; e« sollte dadurch die enge Natur de- Zusammen gehen« der beiden Kaisermächtc dokumentiert werden. Die Mit teilung de« Programm« wurde al« vertraulich bezeichnet; die Reich»rcgierung ist also nicht in der Lage, Einzelheiten darau« mitzuteilen. Da» Programm enthält jedoch nicht«, wa« nicht