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Amts- M Aizkikebtlitt für de« Abonnement viertelj. 1 M. 20 Ps. einschlietzl. des .Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eidenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. SI "—- 5». Jahrgang. -.. — Dienstag, den 17. Febrnar Das Musterungsgeschäst in dem Anshebungsbezirke Schneeberg betreffend. Unter Hinweis aus den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschästsplan werden u. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1883 und l>. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nickt ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehends festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvor- sührung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen sreigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Oberersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstcrmine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzurcichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (§ 62,« der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mir Bestimmtheit daraus rechnen, beim Aushebungsgcschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustcrt sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachcrsatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpstichttge, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben ans eigene Kosten drei glaubhafte Zeuge« hierfür zu stellen und abhören zu lasten, oder «in Zeugnis eines beamteten Arztes (Be zirks-, Gerichts-, Armen- und Polizeiarzt) beizubringen. (8 65 » der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungsterminc vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzurcichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des cingereichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär- pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zkkerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,- der Wehrordnung.) Stützt stA ein Zurückstellungsautrag auf die Arbeits- bezw. Auf- sichtSunfähtgkeit der Slteru u. s. w. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musteruugstermiue bestätigt werden und haben sich die Beteiligten persönlich mit einzufinden. (88 33,5 und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheidung vorge legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommission müssen binnen > 0 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- lommission für publiziert anzusehen war, bei der Königlichen Amtshauptmann schaft Schwarzenberg unter Beibringung der nötigen Nachweise und Bescheinig ungen erhoben werden. Die Hrlskeljörden liaöen für pünktliche Hestellung der Mannschaften ^orge zu tragen und dieselben eine Stunde vor dem Beginne der im Keschäftsplane festgesetzten Muster ungstermine zu beordern; die mit der Stammrollensührung beauf tragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Nekrutierungsstamm- rollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 13. Februar 1903. Der Civil-Borsitzendc der Ersatz-Kommission in dm Aushebungs bezirke Schneeberg. Demmeriug, Amtshauptmann. B. Geschästsplan. I. Musterungstcrmin. Anshebungsbezirk Schneeberg: in LNldBNbltvvk im Hasthaus zum Aeldschlößchen von vormittags °/Zü Uhr an: Dienstag, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Blaucnthal, Carlsfeld u. Eibenstock, Mittwoch, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide u. Schönheiderhammer, Donnerstag, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammer, Neid- hardtsthal, Neuheidc, Oberstützengrün, Sofa, Unterstützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losnllgstcrmin: in Hasthof „Stadt Leipzig" vo» vormittags ,1ü Uhr aur Dienstag, den 17. März für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1883 aus dem Aus- hebungsbczirkc Schneeberg. Freiwillige Versteigerung. Das im Grundbuche für Wildenthal Blatt 54 auf den Namen des Waldarbeiters liai-I <»«>'<«1- daselbst eingetragene, aus Wohnhaus (Brandkatasternummcr 39 (?) und Garten bestehende Grundstück soll am K. März 1003, vorm. 10 Mr im Drechsler'schen Gasthof „Zum Auersperg" in Wilventhal auf Antrag der Oeser'schen Erben freiwillig versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchc 10 Ar groß, besteht aus dem Flurstücke Nr. 58 b und ist mit 45,-n Steuereinheiten belegt. Die Brandversicherungssumme beträgt 3200 Mark. Die Versteigcrungsbedingungen und sonstigen Unterlagen können aus der Gerichts schreiberei, beim Gemeindevorstande zu Wildenthal und im Gasthofe zum Auersberg daselbst von jedem eingesehcn werden. Eibenstock, den 11. Februar 1903. Königliches Amtsgericht. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist auf Blatt 237 (Stadt bezirk), Firma: Erzgedirgische Sctsenpulverfabrik Kai-I in Eiben ¬ stock hetr., eingetragen worden: 11. Februar 1903. Die Firma ist erloschen. Eibenstock, am 11. Februar 1903. Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 17. September 1901 verstorbenen Kaufmanns Lliull «ckukart in Eibenstock ist zur Abnahme der Schlußrech nung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzcichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen Schlußtermin auf den 12. März 1903, vormittags 10 Mr vor den, Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 12. Februar 1903. Königliches Amtsgericht. Der Gasmeistcr des vormaligen Gasbeleuchtungsaktien-Vereins Eibenstock Herr I-ouis Rodert Lrantr ist heute als städtischer Gasmeifter eidlich verpflichtet worden. Ttadtrat Eibenstock, den 7. Februar 1903. Heffe. M. Bezahlung erfolgt zum Teil in bar, zum Teil in kurzfristigen Wechseln, vor deren Annahme Deutschland sich ave Sicherheiten dasür hat geben lassen, daß ihre Einlösung auch prompt erfolgen wird. Die Wechsel werden in der Zeit vom lb. März bi» zum lb. Juli fällig. Sie stellen die monatlichen Abschlagszahlungen an Deutschland dar, von denen in der Presse gesprochen wurde. Die Aufhebung der Blockade ist laut untenstehender Meldung nunmehr auch erfolgt; e» darf wohl daraus aufmerksam gemacht werden, daß Deutschland keinem Druck der öffentlichen Meinung in den Vereinigten Staaten nachgegebcn hat, daß vielmehr die Aushebung der Blockade erst erfolgte, nachdem nun unsere Forder ungen sämtlich bewilligt worden sind. — Im Anschluß hieran mag noch betont werden, daß, sollte ein NachtragSetat wegen Venezuela an den Reichstag kommen, derselbe keine bedeutenden Summen fordern wird. Große Kosten sind bisher nicht ent standen. Port of Spain, 14. Februar. (Reuter-Meldung.) Die Befehlshaber der verbündeten Geschwader in den venezolanischen Gewässern haben nunmehr die Blockade ausgehoben. Der Abschluß des venezolanischen Streites. Die „N. A. Z." schreibt unterm 14. ds. offiziös: Nach einer amtlichen Meldung aus Washington ist da» deutsch venezolanische Protokoll zur Beilegung der Streitig keilen dort um Mitternacht von dem Gesandten Freiherrn Speck von Sternburg und Mr. Bowen unterzeichnet worden. Zu dem deutschen Vorgehen gegen Venezuela hatten in erster Linie eine Reihe bereit» genau geprüfter Reklamationen au» den venezolanischen Bürgerkriegen >898 bi» >900 Anlaß gegeben. Diese sogenannten erstklassigen Forderungen belaufen sich auf 1718000 Bolivare«. In dem deutschen Protokoll verpflichtet sich die venezolanische Regierung, diese Forderungen sofort in vollem Umfange teil» in bar, teil» in Wechseln, für die hin reichende Sicherheit gegeben ist, zu begleichen. Ferner wird in dem Protokoll auch die Berechtigung sämtlicher übrigen deutschen Forderungen grundsätzlich anerkannt; sie im einzelnen festzustellen, wird die Ausgabe einer gemischten Kommission sein, die au» einem deutschen und einem venezolanischen Mitglieds, und soweit diese beiden sich nicht einigen können, einem vom Präsidenten der Ver einigten Staaten zu ernennenden Obmann bestehen soll. Al» Sicherheit dienen 30 Prozent der Zolleinkünste von La Guahra und Puerto Cabello, ein Betrag, der auf jährlich rund 5'/, Millionen Bolivare» geschätzt wird. Weiler soll die Frage, inwie weit diese Sicherheiten den drei Blockademächten oder auch den anderen Mächten sür ihre Ansprüche gegen Venezuela zugute kommen sollen, von dem ständigen SchicdShos im Haag entschieden werden, wenn nicht darüber eine anderweitige Einigung erfolgt. Endlich verpflichtet sich Venezuela, seine öprozentige Anleihe, die sich zum größten Teil in deutschen Händen befindet, zugleich mit seiner gesamten auswärtigen Schuld neu zu regeln, wodurch auch die Ansprüche der Deutschen Großen Venezuela-Eisenbahn- Gesellschaft berücksichtigt werden. Von amtlicher Berliner Stelle wird bekannt gegeben, daß die Erledigung de» Streitfälle» nunmehr gesichert ist. Deutsch land hat sehr gut abgeschnitten; Präsident Castro hat, gezwungen durch die Blockierung seiner Häsen, alle Forderungen Deutsch land» erfüllen müssen, deren Erfüllung er anfänglich ablehnte. Jn-besonderc erhält Deutschland jene 1700000 Bolivare», die von Anfang an von un» an erster Stelle gefordert wurden; die