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! sind zwei der Ver- heit wird er Bevoll- öowen, ist, md Italien md zunächst und später rron Speck lmächtigten zuela, von >creit« von ungen und ten volle« -i>N Amts- md AiUWblatt für den Abonnement viertel,. I M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag n. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. 11 Sonnabend, den 24. Januar 1N«A Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hanncbohn in Eibenstock. ,...7—, so. Jahrgang. 7777 m Jekö- erge. ü Herrn ff. Der zerschule IM. M Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt znm mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig znm aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: !>. von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, k. non der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnissc nicht gebunden ist und sich untadel- haft geführt hat. 4) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppen teils nachzusuchcn. Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung znm Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist daraus aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen ak tiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Aufnahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am näch sten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen an genommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vor läufig in die Heimat beurlaubt werden. 7) Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingctretencn Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zei tiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Er reichens des Dienstgrades eines Unteroffiziers bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Ziviloersorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8) Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv ge dient haben, dienen in der Landwehr l. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Rescrveverhältnisscs in der Regel nicht hcrangezvgen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einbernfen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Kriensministcrin m. Frhr. v. Hause«. B e k a n u t m a ch u u ss Das Standesamt kommt wiederholt in die Lage, Personen, die das Aufgebot für die Eheschließung beantragen 'vollen, wegen Unvollständigkeit oder Mangel der hierzu erfor derlichen Urkunden vorläufig zurückweisen zu müssen. Letzteres, sowie der hierdurch entstehende oftmals nicht unerhebliche Zeitverlust lassen sich vermeiden, wenn sich die Beteiligten schon vorher beiin Standesamte nach den Erfor dernissen erkundigen. Künftig wird auf OrdnungsmStzigkeit und Vollständigkeit der beizu bringenden Urkunde« standesamtlich mehr Nachdruck gelegt. Unvollständige Vorbringen werden zurückgewiesen. Eibenstock, den 19. Januar 1903. Königliches Standesamt. Hesse. Müller. Kaiser Geburtstaqsseier in der Handels- u. Lateinschule. Dienstag, den 27. Januar, ,11 Uhr vormittags im Saale des Jndnftrie- und Handclsschulgebäudes Aktu», wozu die werten Eltern, die Lehrheiren, die Be hörden, sowie alle Freunde beiter Anstalten ganz ergcbenst eingeladen werden. Die Festrede wird der Unterzeichnete halten. Im Auftrage: ^llxsL. e auch räthig MS Das soziale Kaisertum. jaus- 7 Abd. 7, »» 8, -8 «,I1 8.18 8.2« 8FI 8,S0 8,88 9,18 8,2« 93» 9,4« 8,10 8,2S 8,8« 838 8,8» 9,0« 9,18 Md. 7,82 7,42 730 7,88 8,08 8,8« 8,88 837 Der sozialdemokratische Abgeordnete von Vollmar hat in seiner EtatSrcdc den Versuch gemacht, der deutschen RcichSregierung einen antisozialen Charakter beizulcgen. Darauf ist ihm seilens des Reichskanzlers Grafen v. Bülow eine meisterhafte Abfertigung zuteil geworden, au« der mit unwiderleglicher Deutlichkeit hervor geht, daß die deutsche Gesetzgebung wie keine zweite von arbeiter freundlichem Geiste beherrscht und durchtränkt ist und daß bas deutsche Kaisertum mit vollstem Rechte ein soziale« Kaisertum ge- nannnt werden darf. Bon neuem stellt der Reichskanzler die bekannte Tatsache fest, daß die Monarchie in Deutschland mit der staatlichen Ar beiter-Versicherung ein Werk geschaffen hat, an da» die soziale Gesetzgebung keine« anderen Staate« heranrcicht. Wohl sind auch in andern Ländern einzelne Zweige sozialer Versicherung realisiert worden, aber nur die deutsche Arbeiter-Versicherung bildet ein zusammenhängende« Ganze«. Diese großartige Schöpf ung steht bi« jetzt einzig in der Welt da. Sie ist aber in ihrer Idee wie in ihrer Ausführung da« ureigenste Werk der Mo narchie, da« Werk KOscr Wilhelm» de« Großen und seine« Enkel« Kaiser Wilhelms i! Wie richtig man 'N A iSlande den Vorrang Deutschland« auf sozialem Gebiete beurteilt und wie richtig man insbesondere auch die kaiserlichen Verdienste hieran einzuschätzen weiß, da» legte Graf Bülow an zwei äußerst wirkungsvolle» Beispielen dar. Vor einigen Wochen befand sich in Berlin eine Deputation der englischen griendly Kocielie«, um unsere Versicherungs-Gesetz gebung zu studieren. Beim Abschiede dieser Deputation hielt der Führer derselben eine Rede, in welcher er unter Bezugnahme auf die Botschaft vom 17. November 1881 wörtlich sagte: „Selbst wenn die Namen eine» Cäsar und 'Napoleon längst verklungen sein werden, so wird diese» deutsche Kaiserwort ewig fortleben, noch in den fernsten Jahrhunderten die Herzen bewegen und andauernd da« Gedächtnis an den großen deutschen Kaiser wach halten, der die Worte seiner an de» Reichstag gerichteten Bot schaft nicht nur ausgesprochen, sondern auch kraftvoll in die Tat umgesetzt hat." Noch interessanter aber ist da« zweite Beispiel, da« sozial demokratischen Kreisen entstammt. Bekanntlich war in Frankreich der Sozialdemokrat Millerand längere Zeit hindurch Arbeits minister. Dieser selbe Millerand hatte nun während der Zeit seiner Amtsführung, al« in Frankreich gerade die Frage der AlterS Versicherung für die Bergarbeiter auf der Tagesordnung stand, mit dem deutschen Botschafter Fürsten Radolin eine Unter- redung, in der er »ach dem Berichte unsere« Botschafter« vom November l90l bemerkte, daß seine Bemühungen daraus gerichtet seien, einen ähnlichen Zustand zu schaffen, wie ihn die Hoch herzigkeit und Weitsicht de« Kaiser« Wilhelm in Deutschland ge fördert habe, einen Zustand der Humanitären Behandlung der Arbeitsunfähigen. In Deutschland habe der Staat viel mehr getan, al« die« in Frankreich bisher der Fall gewesen. Man müsse auf französischer Seite danach trachten, die« nachzuholen. Millerand hat sich mit diesem Urteile in offenbaren Gegensatz zu seinen Gesinnungsgenossen von der deutschen Sozialdemokratie gestellt, die jede Gelegenheit benutzen, um die Arbeiterfürsorge ihre« Vaterlandes zu verkleinern, und die in völliger Verdrehung aller geschichtlichen Tatsachen der monarchischen Slaatöteitung jede« Verdienst an der sozialen Gesetzgebung Deutschland» abzu streiten suchen. Die Rede de« Reichskanzler« hat von neuem den unanfecht baren 'Nachweis geliefert, daß die Monarchie in Deutschland e« fortgesetzt al« eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachtet, die schützende, stützende und helfende Hand über die wirtschaftlich Schwachen zu hallen. Alle hämischen Angriffe und Nörgeleien der Sozialdemokratie gleiten an dieser Tatsache machtlos ab. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Berliner „8.-A." meldet: König Georg von Sachsen gedenkt, wenn sein Gesundheit«;ustand e« zuläßt, am 27. d. M. hier cinzulreffen, um dem Kaiser persön lich seine Glückwünsche zum Geburtstage darzubringcn. In der Begleitung de» sächsischen Monarchen wird sich dessen Sohn, der Prinz Johann Georg, befinden. Sollte jedoch da» Befinden de« Königs die Reise bi« dahin nicht angängig erscheinen lassen, so wird Prinz Johann Georg allein die Glückwünsche der sächsischen König»familie überbringen. Der Kronprinz Friedrich August, welcher ursprünglich an der Reise nach Berlin teilzunehmen be absichtigte, muß hiervon Abstand nehmen, da er gegenwärtig noch immer an den Folgen de« erlittenen Knöchelbruche« zu leiden hat. — Die Erwiderung de» Reich«kanzler« auf die Aus führungen de« Abgeordneten l)r. Schädler zum Swinemünder Telegramm de« Kaiser« an den Prinz-Regenten hat, wie die „All gemeine Zeitung" vernimmt, wegen ihrer rückhaltlosen Offenheit und wahrheitsgetreuen Darlegung der ganzen Angelegenheit auch am bayerischen Hofe großen Anklang gesunden. — O e st e rr c i ch - ll n g a r n. Die Lichtblicke, welche der Abschluß de« Ausgleich« und der Erfolg über die radikal-tschech ische Obstruktion in die österreichisch-ungarischen Wirrnisse ge bracht haben, waren nur von flüchtiger Dauer; neue Wolken türmen sich auf. Im österreichischen Parlamente, wo die Ver ständigung gescheitert ist, fängt die Obstruktion wieder sachte zu spuken an, und von Ungarn drohen nunmehr Angriffe auf die Gemeinsamkeit der K. und K. Armeen, Angriffe, deren nächster Gegenstand die Wehrvorlage sein wird. Gegen die tschechische, wie überhaupt gegen jede Obstruktion wurde am Dienstag die Wahl eine^ Ausschusses zur Abänderung der Geschäftsordnung beantragt. Gegen die ungarische Agitation ist Oesterreich einst weilen machtlos. Die geplante namhafte Erhöhung do« Rekruten kontingent«, die vom Kaiser al« unbedingte Notwendigkeit be zeichnet worden sein soll, wird zwar schließlich auch von der ungarischen Opposition, die mit Ablehnung droht, bewilligt werden, aber den Kaufpreis werden doch neue, den Zusammenhang der Monarchie lockernde Zugeständnisse an die Sonterbcstrcbungen Ungarns bilden müssen. Einstweilen verlangen sowohl die Unab- HLngigkeitSpartei wie auch die Mehrheitspartei Ungarn« unter Führung de« Präsidenten Grafen Apponyi „nur" folgende 6 Zugeständnisse, von denen die letzten vier ausschließlich nationale sind: I) Gesetzliche Festlegung des Krieg«- und FriedenSstandc«, 2) Reform de» Militärstrafgesctze«, 3) Zurückversetzung der in österreichischen Regimentern dienenden ungarischen Offiziere, 4) Kenntnis de« Magyarischen al« unerläßliche Bedingung, ohne die kein Ungar Offizier werden darf, ö) Berücksichtigung de« ungar ischcn Standpunkte« bei den Fahnen und Wappen de« gemein samen Heeres. 6) Reform de« Rekrutierung-Wem« in der Weise, daß die ungarischen „Nationalitäten" gemischt werden und nicht wie bisher vorwiegend slovakische, kroatische, rumänische :c. Regi menter entstehen können. — Wien, 21. Januar. Die „Politische Korrespondenz" bezeichnet die Gerüchte, daß ein etwaige« Erscheinen eine« öster reichisch-ungarischen Geichwadcr« im östlichen Teile de« Mittclmeere« mit den auf dem Balkan schwebenden Fragen iin Zusammenhang stehe, al» völlig grundlos. Die Möglichkeit einer Uebung«fahrt eine« österreichisch-ungarischen Geschwader» nach den genannten Gewässern sei seit Monaten in Aussicht ge nommen. Politische Umstände spielten dabei keine Rolle. — In Lemberg wurde am 2l. d. M. die 40. Jahres wende de» polnischen Ausstande» von 1863 von der ge samten polnischen Bevölkerung durch Trauer und Hoffnungs kundgebungen gefeiert.