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3« da» M «Md« Di« imRei Wit A hatte f Mfig 1 Ein Octbr. Stiftur die Cal auch de schäften welche i gewesen für Nil von der sprach Civilbec beiden« Luttern seien, bereits denkmü erschein, der An! Kriegsd gewiß Pflichte, werden, weisen dürfen betheilig werden, Fuhrleu überhau Obr kammer Münzei hat, w Neben i die uu Giltigke noch au münze i Aufsicht der eine das W Die Eisenbai stellung Behuf Actien Die Um bewirkt den Co Ohligati ab bis werden GesMch derselbe doch eine Debatte hervor, die sich ausschließlich mit mecklenburgischen Verhältnissen beschäftigte. Es ist dies freilich sehr leicht erklärlich, denn wie kraus und buntscheckig die Staats- und Rechtsverhältnisse 4» iPchOM anderen kleineren deutschen Ländern auch sind (wir erinnern nur an die Lippe'scheu Hasen jagden), so stehen doch die Zustände Mecklenburgs wett hinter ihnen zurück in einer Zeit, von welcher anderen Staaten doch höchstens nur vereinzelte Spuren noch ankleben. Eine Verfassung im eigentlichen Sinne existirt dort nicht, man kennt keinen Staatshaushalt, keine Controle der Einnahmen und Ausgaben des Staates. Der Großherzog ist der Ritterschaft gegenüber ohnmächtig. Jetzt werden, wie der Abg. v. Freitzschke hervorhob, 200,000 Menschen d. h. zwei Fünftel der Bevölkerung so absolut regiert wie Russen und Chinesen. Die kleinen Leute haben nur die Wahl, davon zu gehen von Haus und Hof, oder sich den Bedingungen der großherzoglichen Kammer zu unterwerfen. Sind das Zustände , welche eine gesittete Nation ohne Erröthen betrachten kann und welche mit den staatsbürgerlichen Rechten überein stimmen, die das neue^ Deutschland seinen Bürgern gewähren will? Der Reichsverfassung gegenüber haben sich die Verhältnisse im Lande noch verschlimmert, weil jedes Reichsgesetz den grellen Widerspruch mit dem altständischen Wesen deutlich zeigt. Dieselben Menschen, die zum Reichstag wählen, sind von jeder, auch der bescheidensten Vertretung in ihren eigensten Angelegenheiten ausgeschlossen. Was nützt da den Leuten die Gewerbefreiheit, die Freizügigkeit u. s. w., wenn die Erwerbung von Grund und Boden dem kleineren Manne zur Unmöglichkeit gemacht ist? — Der Reichstag erfüllte eine Pflicht, indem er den Büsing'schen Antrag mit 185 gegen 88 Stimmen annahm. Ob er beim Bundesrathe ein gleich günstiges Schicksal erlebt, bleibt allerdings abzuwarten. Fürst Bismark wohnte zwar der Debatte bei, griff aber nicht in dieselbe ein, wiewohl der mecklenburgische Bevollmächtigte, Staatsminister v. Bülow, Succurs von dieser Seite gewiß recht gern gesehen hatte. — Freitags fiel die Sitzung abermals aus. Am Sonnabende interpellirte Abg. Jacobi die Regierung über das Versicherungswesen und zwar über die Frage: In welcher Lage befinden sich die Vorbereitungen für eine Reichsgesetzgebung über das Versicherungswesen, und kann einer Gesetzesvorlage darüber bestimmt bis zur nächsten Session des Reichs tages entgegen gesehen werden? Sraatsminister v. Delbrück antwortet: Der Antrag auf Erlaß eines Versicherungsgesetzes sei vom Bundesrathe bereits angenommen gewesen, als der Krieg mit Frankreich die Arbeiten unterbrach. Dieselben sollten jedoch jetzt möglichst schnell beendet werden. — Das Haus ging hierauf zur zweiten Berathung über die Bildung eines Reichskriegsschatzes über. Be kanntlich hatte die Commission beschlossen, den Ein gang des Gesetzes dahin abzuändern, daß vor Rieder legung der geforderten 40 Millionen der preußische Maatsschatz aufgehoben sein müsse. Mit dieser Ab- 850 Lei jedem Landesgesetz »nd bei der Fest. Sicherung dmrde La«^setz angensuüM?<chexunter stellung des HauShaltS-Etats erforderlich «Vlehnüng «iües Amendement» de- «bg. Hoverbeck ist. Trotz dcr allgemeinen Fassung dieses Antrages rief welöhschie BerWüM übeidWnMeWWOsschatz H ... . . ., - . ..... der Regel.vMder vorausgehenM " münz des Reichstages abhängig machen wollte Zürst Bis» mark erklärt das Gesetz für unannrhrttbar, falls dieses Amendement die Genehmigung M MeichS» täKeS finde und- wohl «ur iGhalyMW» chK D gelassen. 7 Die Deutschen in Oesterreich freue» stG ihres Sieges über die Czechen. Man kann ihnen dies» Freude nicht verargen, aber sie werden dennoch guk thun, sich nicht allzusanguinischen Hoffnungen hinzu geben. Gewiß ist es ja, daß Graf Hohenwart das Feld geräumt hat; aber eben so gewiß, daß er nur darum abtrat, weil er den Czechen ein Versprechen gegeben, das zu halten ihm ganz unmöglich wurde. Wer bürgt jedoch den Deutschen dafür, daß sich dieses Ausgleichs-Experiment nicht über kürz oder lang wiederhole? Mit Recht verweisen Wiener Blätter auf den Sitz des UebelS in den Einzel landtagen. Der Reichrath muß endlich ans eigene Füße gestellt werden; aus freier Wahl und nicht mehr aus Delegationen der Landtage hervorgehrn. Früher ist eine allgemeine Besserung schlechterdings nicht zu erwarten, sondern es droht unaufhörlich her Rückfall iu die landtägliche Anarchie. Die föde ralistischen Bestrebungen sind gar nicht anders ein- zudämmen» als indem man ihnen die l«ld- tägliche Basis des Reichsrath endgiltig entzieht. Die Zukunft des Ministeriums Kellersperg wird ganz und gar von der Stellung abhängig sein, welche es zur Frage dieser Wahlreform nimmt. Kellers» perg soll in Freiheitsfragen sehr gemäßigt sein, aber die Berfassungspartei will ihm keine Opposition machen, insofern er auf directe Reichsrathswahlen eingeht. Gegen den Ausgleich hat sich Kellersperg oft privatim ausgesprochen. 'Seine nächste Action wird die Auflösung aller illegalen Landtage und das Zustandebringeu des verfassungsmäßigen Reichsraths sein. — Graf Andrassh hat die im ungarischen Unterhause an ihn gerichtete Interpellationen wegen seiner Betheiligung an den Wiener Ministerconfereuzen noch nicht beantwortet, Aus Italien ist nichts von Bedeutung zu melden. Die letzte Allocution des Unfehlbaren läßt die Welt ruhig. Auch in Frankreich ist nichts von besonderer Bedeutung vorgefallen. Thiers bemüht sich, sein Vaterland wieder auf die Stufe zu bringen, auf welcher es sich vor dem Kriege mit Deutschland be fand. Trotz seines sehr vorgeschrittenen Alters wünscht er diese Erhebung zu erleben, um selbst die Früchte seiner Wirksamkeit genießen zu können. Dies ist der Grund seiner hastigen Thätigkeit für Reor- ganisirung der inneren Verhältnisse des Lande». An Napoleon III. hat Frankreich einen Staatsmann verloren, derben Staat seinen persönlichen Vortheilen unterordnete; an Thiers hat dieser Staat wieder einen Staatsmann gewonnen, der nicht minder, wenn auch in verhüllterer Weise, seinen persönlich» Bestrebungen Rechnung trägt.