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Amts- M Aiizeilteblktt für den Abonr»««rnt oierlelj. I M. 20 Pf. einschliehl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionvpreis: die kleinfpaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeil- 30 Pf. ISS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 'm::-. ' .->.u 48. Jahrgang. - > Dienstag, den 15). Oktober LNOL Oessentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Wonlag, den 21. Oktober 1901, von Nachmittags 3 Mr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amishauptmann- schaftlichen Dienstgebüudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 9. Oktober 1901. Königliche AmtshauMlumschast. «rüg von Nidda. Bekanntmachung. Das Verzeichniß derjenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können, liegt vom 15. diese» Monat» ab «in« Woche lang in hiesiger Rathsregistratur zu Jedermanns Einsicht aus. Unter Hinweis aus die nachstehends abgedruckten Bestimmungen des Gerichtsverfassungs gesetzes vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständig keit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrarhe zu erheben sind. Eibenstock, am 12. Oktober 1901. Der Rath der Zladt. Hesse. Auszug au« dem Gerichtsverfassung»ges«tz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. K 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge strafrechtlicher Verurthcilung ver loren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptvcrfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Zähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunlerstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnct, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädlc; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamle; 7) Religionsdicner; 8) Volksschullchrer; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Personen. Tic Landesgesetzte können nutzer den vorbezeichneten Beamten höhere Vcr- waltungSbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffenamtc finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung de» Gerichts - Verfaffung»gcsetze« vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1878. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1> die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthc in den Ministerien :c. :c.; 2) die Vorstände der Sicherheilspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Holz-Versteigerung ans Carlsseldcr Staatssorstrevicr. Im Gasthofe „zum grünen Baum" in Carlüfeld sollen Dienstag, den 22. Oktober 1881, von Borm. -18 Uhr an 31584 Stück ficht. Klötzer von 7—12 - m Stärke, 7o58 » „ „ 13- 15 „ „ 195 rw „ Mutzknüppek gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revicrverivaltung ertheilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Carlsfeld und Eibenstock, am 12. Oktober 1901. «önigl. Aorstrevierverwaltung. «önigl. A-rftrentamt. Sehre. > Serlach. Eisenbahn und Dampfschiff. Daß die Fahrt auf den großen Ozeandampfern heutzutage weit mehr Sicherheit bietet als die Benutzung der Eisenbahn, steht Henle außer Frage. Statistiker haben auf diesen Gegenstand schon öfter hingewiesen, aber Zahlen sind langweilig, und des halb hat die Statistik weite Kreise des Volkes noch nicht über zeugen können. Diese folgen lieber dem Augenschein. Was aber sagt uns der, wenn wir genau beobachten? Die vereinzelten großen Schiffbrüche, die während unserer Kindheit unser Entsetzen erregten, wirken das ganze Leben lang nach. Es gicbt Leute, die gar nicht an das Meer denken können, ohne daß vor ihren Augen schreckliche Bilder austauchcn. Da« Meer ist ihnen ein Ungethüm, vor dem man sich unter allen Umständen hüten muß. Solche Vorstellungen, welche dem Bin nenländer heilig sind, finden anscheinend ihre Nahrung allmonat lich in den Berichten des Bureau Vcritas über die Verluste von Schiffen. Kann man wohl ohne Grauen die vermischten Nach richten seine« Leibblattc« lesen, wenn darin die Opfer de« Mo nat« stehen! So viel verlorene Schiffe! Und so viel vernichtete Existenzen, denkt der Leser gleich dabei. Düstere Bilder von dunklen stürmischen Nächten, von Felsen nnd Klippen und von mit Mann und Mau« verschlungenen Seeschiffen stehen vor dem geistigen Auge. Gewiß ist da« Meer der Schauplatz von trau- rigen Schiffbrüchen gewesen. Aber glaubt man, daß sie dort häufiger sind, als die Eisenbahn-Unsällc? Die monatlichen Statistiken über verlorene Schisse sind, bei Licht besehen, nicht gar so unheimlich, wie sie Manchem scheinen; man muß sie recht verstehen. In der Zahl der verlorenen Schiffe sind auch die enthalten, die durch Zusammenstoß oder Auslaufen an den Küsten nnd im Hafen gesunken sind, die srciwillig ver lasse» wurden, oder über die längere Zeit die Nachrichten au«- gebliebcn sind. Der wirkliche Verlust ist also geringer, und ein solcher Verlust zeigt ganz und gar nicht etwa schon gleich einen Verlust an Menschenleben an. Besonder« aber ist zu beachten, daß diese Verluste im Allgemeinen Fahrzeuge von geringer Ton nage betreffen, meisten« Kähne, die man kaum noch al« See schiffe bezeichnen dürste. Wenn man nur die alten Kästen ab zieht, die hinau«sahrcn, obschon sic schwerlich mehr geeignet sind, da« Meer zu halten, bleiben wenig zahlreiche Vcrlustzisscrn. Wenn wir die zwölf bi« fünfzehn großen Gesellschaften her- au«grcisen, die zwischen Europa und Amerika regelmäßige Passa- gicrsahrtcn unterhalten, so ist seit dem Schiffbruch der „Bour- gognc" vor mehr al« drei Zähren bei keiner von ihnen ein schwerer Unfall zu beklagen. Nun denke man einmal daran, wa« in dieser Zeit auf den Eisenbahnen in Europa und Amerika oder auch nur in einem einzigen Lande alles passirt ist! Es ist also am Platze, llcbcrtrcibungcn über die Gefahren auf See cntgegenzutrctcn, die ans alte Vorurthcile und auch aus die Lektüre zurückgehen. Zn Wirklichkeit ist ein Unfall aus See äußerst selten. Und wenn ein Unglück kommt, ein Zusammen stoß oder ein Brand, dann ist e« auch noch sehr die Frage, ob man ihn nicht lieber aus einem große» Dampfer erleidet, als iin Koupce de« Schnellzuge«. Da« Schiff hat sich meisten« retten oder doch bi« zur Absetzung der Reisenden und Mannschaften halten können, der Waggon und seine Znsasscn sind fast immer verloren, und bei den modernen Fortschritten de« Schiffbaues, bei der Verwendung de« widerstandsfähigeren besten Stahls statt Eisen, bei Einführung der doppelten Böden, bei der Einthcilung aller großen Schiffe in zahlreiche wasserdicht gegeneinander ab geschlossene Abteilungen und bei der Trennung von Maschinen und Kesseln, der Herstellung mehrerer Kcssclgrnppc», den doppel ten von einander getrennten Maschincnräumcn und Schrauben, von denen jede unabhängig von der anderen das Schiff allein mit etwa« verminderter Schnelligkeit bewegen kann, bei der Ver vollkommnung der Fcucrlöschcinrichtungcn, deren vorzügliche Wirk ung schon erprobt werden konnte, hat sich die Sicherheit gegen über der Zeit der bemcrkcnSwcrthcstcn Katastrophen der letzten Jahrzehnte wieder wesentlich erhöht. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Heroen unserer großen Ge schichte: Kaiser Wilhelm, Bismarck, Mollkc haben uns durch ein hohe« Lebensalter verwöhn«; wie bi« an die höchste Staffel des Ruhme« und der Ehren sind sie auch bi« an die äußersten, dem 'Menschen gesetzten Grenzen de« irdischen Dasein« gelangt. Aber auch den Heroen des Geiste« in deutschen Landen ist die gleiche Gunst widerfahren. Menzel und Mommsen wandeln in voller Rüstigkeit im neunten Zahrzehnt ihre« Lebens dahin, Rudolf Virchow überschritt am Sonntag die Schwelle zu diesem höchsten Grciscnaltcr, ungebeugt an geistiger Kraft und körperlicher Ge sundheit. Eine Huldigung, wie ihm in diesen Tagen, ist noch keinem deutschen Gelehrten zu Theil geworden. Sein wissen schaftliche« Verdienst überstrahlt die zivilisirte Welk, und die zivilisirtc Welt ist es, die ihm hu o.gend ihre Glückwünsche dar gebracht. Kein Wclttheil, aus welchem nicht Schüler zu Füßen diese« Meister« gesessen, kein Kulturland, aus welche« sich nicht die Spuren seine« reichen Geiste« und seiner unerschöpflichen und unermüdlichen Forschcrkrast übertragen hätten; er hat der medi zinischen Wissenschaft seiner Zeit seinen Stempel ausgeprägt und schreitet ihr noch in seinen hohen Lebenslagen bahnbrechend und aufklärend voran. Dieser Thatsache dürfen wir uns in Deutsch land freuen, und zumal Berlin, das seit einem halben Zahrhun- dert die Stätte seiner Wirksamkeit ist, darf stolz aus diesen seinen berühmten Bewohner sein, dem es die Anwendung der Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Forschung aus praktische Zwecke in unge- geahntem Maaße verdankt, und der seine reichen Gaben seit be reits zweiundvicrzig Zähren mit großer Hingebung in den kommu nalen Dienst der Hauptstadt gestellt hat. Möge ihm die für die Menschheit so wohlthätigc Fülle seiner geistigen Spannkraft bis an die äußersten Grenzen irdischer Lebensdauer erhallen bleiben. — Der Entwurf einer neue n M aaß- undGcwicht S- ordn u n g für das Deutsche Reich ist den Bundesregierungen zugegangen. Dieser Entwurf bringt u. a. folgende Aenderungen der bisherigen Verhältnisse: 1> Verstaatlichung des AichwescnS; 2) Einsührung der sachlichen RcchtSeinheit mit Bayern und Anerkennung der gcaichtcn Gewichte und Waagen im ganzen Deutschen Reich; 3> obligatorische Nachaichung innerhalb be stimmter Fristen an Stelle der seitherigen technischen und Polizei lichcn Revision; 4) Ausdehnung des AichzwangcS auf Fässer für Obstwein und Bier; öl Milderung der Strafbestimmungen durch Fortfall des K 369 des Rcichsstrasgcsetzbuches, der selbst den Besitz unrichtiger Maaße bestraft und aus das Schuldbcwußtsein des Besitzers keine Rücksicht nimmt, ja ihn selbst für ein Versehen der Aichbcamten leiden läßt; 6t Ermächtigung res BnndcSrathcs und der LandcScentralbchördcn, vorzuschreibcn, daß bestimmte Waarcn im Verkehr nur nach Maaß oder nur naib Gewicht ge werbsmäßig verkauft oder seilgehaltcn werden dürfen; die Be messung der Aichgcbühren soll dem Bnndesrath überlassen bleiben. — O c st e r r c i ch - U n g a r n. Die österreichische Militär verwaltung beabsichtigt eine Umformung der Fußlruppen, indem an« 102 Znfankeric-Reginicntern zu vier Bataillonen, l36 Regimenter zu drei Bataillonen gebildet werden sollen. Gleich zeitig wird die Einsührung der zweijährigen Dienstzeit und eine Reu llnisormirung erwogen. — Englarid. Der südafrikanische Krieg hat den Engländern bi« jetzt ca. I2tlO Mill. Mark gekostet und wie weit sind sie damit gekommen? Sic sind jetzt in da« dritte Kriegs jahr cingelretcn ; die Kicgserklärung erfolgte am l l. Oktober 1899. Fast genau ein Zahr später erklärte Ehamberlain in Eo- ventry: „.letzt, da der Krieg zn Endc ist, hat sich da« Volk kaum klar gemacht, ein wie schwieriger Krieg es war," und am 8. Oktober diese» Zahres sagte der überaus glorreiche Lord Roberts: „Ich wünschte, ernstlich, daß der Krieg vorüber