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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 26.09.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190109265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19010926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19010926
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
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Jahr
1901
-
Monat
1901-09
- Tag 1901-09-26
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Monat
1901-09
-
Jahr
1901
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lasse» welle, eie loyal sein mochten, aber auch nicht. ES sei gar nicht ausgeschlossen, eaß die Buren bi» nach Kapstadt kamen. Die Kap > Halbinsel befinde sich im Berkbeidigung« Anstand. Da» holländische Element in der Kapkolonic befinde sich in Revolte. Diese Thatsachc lasse sich nicht leugnen. Jedenfalls ist e« sicher, daß die Buren bald nach dem Il>. September ihre vssensiven Operationen auf allen Theilcn de« Kriegsschauplatzes mit äußerster Vebhastiglci! und guten Erfolgen wieder ausgenom men haben, so daß die britischen Truppen rathlo« vor diesem ihnen anscheinend ganz überraschend eingetrctenen Ereignissen stehen und nun selbst nicht mehr darauf rechnen, mit den jetzt vorhandenen Mitteln und Streitkräften den Widerstand der Buren Niederkämpfen zu können. Lvcale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. In der Nackt vom Freitag zum Sonn abend voriger Woche gegen I Uhr wurde beim Fleischcrmeister Hang hicrselbst eingebrochen und dabei Eigarrcn, etwas Klein geld und ein Bund Schlüssel gestohlen. In derselben Nacht, un gefähr 2 Stunden später, drangen der oder die Diebe in den Wolf-grüner Gasthof ein und nahmen eine dem Wirthe gehörige wcrlhvolle goldene Uhr nebst Kette mit. Gegen 4 Uhr verschaff ten sie sich Eingang in den Gasthof in Blauenthal. Hier ent wendeten sie nur etwa« Kupfergeld und eine Anzahl Biermarken. Bei der Gleichartigkeit der Diebstähle ist wohl anzunehmen, daß die Thätcr in allen drei Fällen dieselben Personen sind und wird nach denselben eifrigst gefahndet. — Eibenstock. Die Aeil der langen Abende ist nun, nachdem der Herbst auch offiziell im Kalender seinen Einzug ge halten hat, gekommen, und damit beginnt auck wieder eine regere Thätigkeii in den verschiedenen Vereinen sich zu entwickeln. Als einer der jüngsten, und wie cs scheinen will, auch einer der rührigsten, ist in diesem Fahre der e va n g e l i sch e Arbeiter verein in die Arbeit de» Winterhalbjahre» eingctreten. Nach dem derselbe erst vor 6 Tagen einen öffentlichen Vortragsabend mit zwei recht interessanten und lehrreichen Vorträgen: l: über die „Stellung Deutschlands zum Burcnkriege" und 2 t über „die sozialen Gedanken des FakobuSbriefeS," gehalten hat, gedenkt er, wie wir hören, zvergl. die Annonce in der heutigen Nummer) im kommenden Winterhalbjahre einen Eyklus von 4 oder 5 Fa- milienabenden zu veranstalten, deren erster nächsten Sonntag Abend im Feldschlößchensaale statkfinden soll. Wie sehr man die Thätigkeii dieses rührigen Vereins auch auswärts anerkennt, scheint uns auch daraus hervorzugehen, daß der Landesvorsitzende der evangelischen Arbeitervereine, Herr Ur. Költzsch au« Dresden, den Verein nächsten Sonntag mit seiner Anwesenheit beehren und einen interessanten kurzen Vortrag halten wird, aus den ivir auck an dieser Stelle aufmerksam machen wollen. An« den bis herigen Miltheilungen der Redaktion diese« Blatte« über die Thätigkeii des Vereins dürften den Leiern die Ziele desselben bekannt sein: Er sucht vor allem ein gute«, friedliche« Einver nehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu pflegen und tritt ein für Glaube und alte gute Sitte, für König u n d V a i e r > a n d, für Familie und Häu «- lich leit, für die Ehre der Arbeit jeder Art und für die Hebung des A rb e i t e r st a n d e S. Er verdient daher ebensosehr die Beachtung der Herren Arbeitgeber, Ivie den Anschluß der Gewerbetreibenden, der Handwerker und der Arbeiter überhaupt, deren wirthjchastlichc Hebung und geistige wie sittlich religiöse Förderung ec sich angelegen sein läßt. Insbesondere plant der Verein, wie in diesem Blatte schon früher einmal be richtet worden ist, für den Winter die Einrichtung eines Arbeits nachweise« für unsere Stadt nnd deren Umgebung, der von den Arbeitgebern und Arbeitsuchenden hoffentlich recht rege benutzt wird; er bietet schon jetzt seinen Mitgliedern wirthschastliche Er leichterungen mancher Art und gedenkt auch der Fortbildung seiner Mitglieder künftig seine volle Aufmerksamkeit zuzuwcndcn. Möge der guten Sache ein recht befriedigender Erfolg zu Theil werden. Glückauf! — Dresden, 23. September. Das „Dresdener Journal" schreibt: Wie wir höre», haben im Ministerium des Innern in einer Reihe von Tagen eingehende Besprechungen über die Entwürfe de« Z olltarifgesetze« und deS Aolltarifs selbst staltgcfunden, bei denen beschlossen worden ist, über einzelne, hauptsächlich durch von den Interessenten neu hervorgchobene Momente veranlaßte Punkte geeignete Sachverständige zu ver nehmen. Mit Abhörung derselben ist auch bereits begonnen worden. — Dresden, 23. September. Die AugnstuSbrücke soll demnächst umgebaut werden. Die neue Brücke soll genau an dieselbe Stelle wie die jetzige Augustuvbrücke zu stehen kommen. Stau der jetzt vorhandenen In Pfeiler find aber nur mSgesammt st, statt der gegenwärtigen l> Itrompfeiler, deren nur st für die neue Brücke geplant. Während die alte Brücke bei den für die Schifffahrt bestimmten Bögen nur eine Jochweite von Ist,8 Meter answeist, wird da« neue Brllckenjoch für die Bergfahrt 30 Meter und dasjenige für die Thalfahrt 3l Nieter breit werden. Um die ziemlich bedeutende Kurve de« Elbstrome« an der jetzigen BrückensteUc etwas abzumindern, soll das gesammte Strombett etwa« nach Neustadt zu verdrückt werden. Dadurch wird auf Altstädter Seite Platz gewonnen zur Anlage einer Uferstraße, ebenso soll auf Neustädter Seite eine Hochnferstraße angelegt werden. — Chemnitz, 23. September. Am Sonnabend Abend hat ein in der Limbacherstraße wohnender Handarbeiter in der Trunkenheit seine Fran nach einem Wortwechsel mit einem Knüppel derart aus den Kopf geschlagen, daß diese sofort znsammenbrach. Sie wurde nach dem Krankenhaus gebracht, wo sie gestern trotz sofortiger ärztlicher Hilfe verstarb. Der Thäter wurde in Haft genommen. — Zwickan, 23. September. Heute Vormittag verkündeten die Sturmglocken hier Großseuer. E» brannte der Dachstuhl de« großen Restaurants „Centralhalle" am hiesigen Hauptmarkte. Der Dachstuhl wurde vom Feuer zerstört, auck sonst da« Gebäude erheblich beschädigt. Die Feuerwehr beschränkte den Brand auf seinen Herr. — Meerane, 22. September. Ein schrecklicker Un glücksfall trug sich heute früh in der Brüderstraße zu. Daselbst waren nichrere Arbeiter des hiesigen Elektrizitätswerke» mit Rcparaturarbeiten de« elektrischen Leitungsnetze» beschäftigt, al« der HilsSmonteur Meyer von hier verbotswidrig ohne die Gummi handschuhe auf den Leitungsmast stieg und oben mit dem Draht in Berührung kam. Meyer wurde dabei von einem elektrischen Schlag derart getroffen, daß er augenblicklich lobt war und am Draht hängen blieb. Der elektrische Strom war von solcher Stärke, daß die Leiche außerdem noch schwer verbrannte und schrecklick zugerichtet wurde. Die Kleider wurden total ver kohlt. Ein anderer Arbeiter, der die Leiche herunter nehmen wollte, erlitt Brandwunden an den Händen. Der Unfall ist lediglich durch die eigene Fahrlässigkeit de» Monteur« ent standen. Der Verunglückte ist rerhciraihet und hinterläßt Frau und Kind. — Buchholz, 22. Zeptbr. Ein beklagenSwerther Vorfall, der von -Neuem zu großer Vorsicht beim Raucken von Cigarren mahnt, ist einem hier wohnenden Beamten der StaakSbahn zu gestoßen. Bei demselben hatte fick eine kleine Wunde an der Zunge, die infolge einer leichten Verletzung beim Zahnziehen entstanden sein mochte, gebildet. Beim Rauchen mag nun etwa» Nikotin in die Wunde gekommen sein, wodurch eine Blutvergiftung entstand, welche eine Beseitigung der vergifteten Stelle noth- wendig machte. Es mußte dem Aermsten durck einen opera tiven Eingriff ein Theil der Zunge abgelöst werden. Dadurch am deutlichen Sprechen verhindert, wird der Beamte leider auch den Dienst guittircn müssen. — Neustädtel, 23. Seprbr. Von den Hinterbliebenen des vor mehr als einem Jahre verstorbenen Großkausmann» Chr. Tr. Hermann Petzold von hier wurde der hiesigen Stadt in hochherziger Weise ein Kapital von 18,000 M. in sächsischer Rente zu einer mildtbätigcn Stiftung, deren Zwecke nock nähcr bestimmt werden, überwiesen. — Nach einer kürzlich ergangenen Verordnung de» Königl. Ministeriums de« Innern, ist ans Gründen de« internationalen Vogelschutzes für das Königreich Sachsen die Ein und Durchfuhr lebender und todter Wachteln während der Zeit vom I. Februar bis 31. August verboten. — Anläßlich der in den letzten Tagen erfolgten Ent lassung der Reserve machen wir darauf aufmerksam, daß Mannschaften, welche aus dem aktiven Dienst entlassen sind, sick spätestens 14 Tage nach ihrer Entlassung bei dem Bezirks feldwebel, zu dessen Kompagniebezirk der von ihnen gewählte Aufenthaltsort gehört, zu melden haben. Amtliche Aiittheilungen aus der Sitzung des Htadtrattjes zu Eibenstock vom Ist. September IstOI. Anwesend: 4 Ratbsmitglieder. Vorsitzender: Herr Stadtrarh Justiz rath Landrock Vorsitzende zu dessen Vollziehung ermächtigt. 2) Hiernach giebt Herr Stadtrath Alfred Meickrßner einen schriftlichen Be richt über seine und des Herrn Stadtrath Eugen Dörffel'S Rücksprache mit Herrn Eisenbahnbauinspektor Schönherr in Bahnsachen zu den Akten zu welchem er erläuternd bemerkt, daß die Steigung der neu abgesteckten Traee von l : 20 nicht durchgängig vorhanden sei, sondern daß nur Steigungen in dieser Löhe vorkämen. Dem Stadtverordneten Collegium soll von dem Berichte Kenntniß gegeben und nunmehr eine Eingabe an die Königlichen Ministerien des an dem von den Ständen bereits genehmigten Projekte einer Bahn von Eibenstock nach Schönheiderhammer festhält, beziehentlich die Ausführung dieses Projektes wünscht. 3) Von der Verwilligung einer Staatsbeihilfe für die kunstgewerbliche Biblio» thek und Vorbilderfammlung nimmt man Kenntniß. 4) Tas sogenannte Dustleßöl soll versuchsweise zur Fußboden Oelung aller Zimmer der Schulen verwendet werden. 5) Der Rath nimmt sodann Kenntniß von dem Vorschläge des WasserauS schusses in Sachen, die Abnutzung der Eementputzflächen in den Wasser- behältern betreffend. Vor werterer Entschließung soll das Gutachten des Lerrn Chemikers Hirschberg abgewartet werden. 8) Der vorliegende Ftuchtlinienplan für die Lohgasse wird angenommen und der Plan auch auf die Gasse nach der vorderen Rehmerstraße zu aus gedehnt. Außerdem kamen noch 3 Bau, l Straf- und SchankkonzessionSsache, sowie verschiedene andere Angelegenheiten zur Erledigung, die des allgemei Kandrverkerfragerr. ck. Meistertitel und Lehrlingswesen. Am l. Oktober Istoi tritt der letzte Theil des sogenannten Handwc.kergesetzes vom 2«. Zum >897 in Kraft, durch ivel chen dem Meistertitel i n V erl> indunzz mit de r B e ze i ch n u n g eines Hand w e r k s ein gesetzlicher Schutz verliehen wird. Meister in Verbindung mit einem Handwerk, also z. B. Tischlermeister, Schuhmnchermeister, Schneidermeister, Klempnernieister, Fleischerineister, Bäckermeister, Zimmermeister, Maurermeister, u. a. darf sich vom 1. Oktober Iststt ab nur derjenige Handwerker nennen, welcher das Recht zur Anlcit ung von Lehrlingen für das von ihm betriebene Handwerk besitzt und die Meisterprüfung bestanden hat. Zur Meister prüfung ist er in der Regel nur zuznlassen, wenn er mindestens drei Jahre als Geselle lGehülfe) in seinem Handwerk thätig gewesen ist. Die Meisterprüsung Hal den -Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Ausführung und Kostenberechnung der gewöhnlichen Arbeiten des Handwerks sowie der zu dem selbstständigen Betriebe desselben sonst nothwendigen Kennt nisse, insbesondere auch der Buch und Rechnungsführung, zu erbringen. Zeder Handwerker, welcher unbefugt den -Meistertitel führt, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertsünfzig Mark oder mit Haft bi« zu vier Wochen bestraft. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten f ü r alle H a ndwerkcr o h n e ll » lerschied, ob si e einer Innung angehören oder nicht. Die Abnahme der Meisterprüfung erfolgt durch Prüf ungskomMissionen, welche aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern bestehen, und nach -Anhörung der Handwerks kammer von der höheren Verwaltungsbehörde für die ein zelnen Handwerksbetriebe bestellt werden. Mit dieser Neuerung ist ein großer Theil der Hand werker unzufrieden. Sie fühlen sich durch dieselbe in ihren Grundrechten geschmälert und geschädigt, weil bishcr das AeilinprütungSkeckt ausschließlich den Innungen vorbe halten geblieben war, und die Berechtigung zur Ablegung der Meisterprüfung nur durch den Beitritt zur Innung er worben werden konnte. Die Handwerker befürchten, daß die Innungen an An sehen verlieren, zum Theil ihren Zweck nicht erreichen können und in ihrem Bestände gefährdet werden dadurch, daß den Innungen das Meisterprüfungsrechl entzogen und auf von den Innungen unabhängige Prüfungskommissionen übertragen wird. Diese Bedenken und die 'Berechtigung der vorerwähnten Befürchtungen sind nicht von der Hand zu weisen. Uebcrall in Handwerkcrkreiscn rührt man sich deshalb, um eine AenVer- ung der aus die Meisterprüfung bezughabcnden Bestimmung des Handwerkcrgcsetzes dahin herbei- zuführen, daß zur Abnahme der Meisterprüsung nicht de londere Prüfungskommissionen, sondern nach wie vor Vie Innungen allein berechtigt sein sollen. Die Bestimmungen über den Meistertitel gelten nur für Handwerker. Bei Nichthandwcrkern ist die Führung des Meistertitels an Vorbedingungen nicht ge knüptt, namentlich wird durch die Bestimmungen de» Hand werkergcsetzeS über den Meistertitel der schon seit langer Zeit eingebürgerte Brauch, wonach diejenigen, welche den einzelnen Werkstätten oder Abtheilungen gewisser Großbetriebe vor stehe», al« „Meister" bezeichnet werden, nicht ausgeschlossen. Meister darf sich nur derjenige Handwerker nennen, welcher die -Meisterprüsung bestanden hat und das Hecht zur Anleitung mm Lehrlingen kür das von ihm betriebene Hand werk besitzt. Die besonderen Vorschriften des Handwerkerge- setzes für Handwerker, welche sich auf das Lchr- lingswesen beziehen, sind am 1. April 1901 in Kraft getreten. Dieselben sind für jeden Handwerker äußerst wichtig. Sie verschärsen die allgemeinen Bestimmungen des Handwcrkcrgesctzcs über die Lehrlingsvcrhältnisse, welche seit I. -April 1898 für alle Gewerbetreibenden mit Ausnahme der nicht unter die Gewerbeordnung fallenden Gewerbetreiben den und der Apotheker nnd Kaufleute gelten, in verschiedenen Punkten. -Nach de» allgemeinen Bestimmungen des Hanv- werkergesetzcs über die Lehrlingsverhältnisse darf nur Lehrlinge halten, wer im Besitz der bürgerliche» Ehrenrechte ist. Ungeeignete» Personen kann die Besugniß zur Ausbildung von Lehrlingen gänzlich oder zeitweise ent zogen werden. Der Lehrherr hak den Lehrling i» allen bei seinem Betrieb vorkommenden -Arbeiten des Gewerbes zu unterweisen und ihn zum Besuch der Fortbildungs oder Fachschule nnzuhalten. Er soll ihn vor Ausschweifungen be wahren, ihn vor Mißhandlung seitens der Arbeits oder Hausgenossen schützen ic. Zu häuslichen Dienstleistungen dars der Lehrling nur dann hcrangezogen werde», wenn er im Hause des Lchrhcrrn Kost und Wohnung erhält. Der Lehrling ist der väterlichen Zucht des Lehrhenn unterworfen; übermäßige nnd unanständige Züchtigungen sind verboten. Der Lehrvertrag mnß schriftlich abgeschlossen sein und die Bezeichnung des Gewerbes, in dem der Lehrling unterwiesen werden soll, Vie Dauer der Lehrzeit, die Angabe der gegen seitigen Leistungen nnd die Voraussetzungen, unter Venen die einseitige Auflösung des Vertrages zulässig ist, enthalte«. Der Lehrvertrag ist kosten und stempelfrei. Bei Beendigung des Lehrverhältnisses ist ein Zeugniß vom Lehrherrn oder ein Lehrbrief von der Innung nuszustellen. Wenn der Lehr-Herr eine im Mißverhältnis; zu dein Um fang oder der 'Art seines Gewerbebetriebes stehende Zahl von Lehrlingen hält und dadurch Vie Ausbildung der Lehrlinge gefährdet erscheint, so kann dem Lchrherrn von der Behörde Vie Entlassung eines entsprechenden Thcils der Lehrlinge auf erlegt und die Annahme von Lehrlinge» über eine bestimmte Zahl hinaus untersagt werden. -Nach den besonderen, auf das Lehrlings wesen der Handwerker sich beziehende» Bestimmungen des Handwerkergesetzes steht in Handwerksbetrieben die Be fugnis; zur 'Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Per sonen zu, welche den vorerwähnten allgemeinen Bestimmungen genügen, ferner das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in dem Gewerbe oder in dem Zweige des Ge werbes, in welchem die -Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, entweder die von der Handwerkskammer vorgeschricbene Lehr zeit, oder solange die Handwerkskammer eine Vorschrift über die Dauer der Lehrzeit nicht erlassen hat, mindestens eine dreijährige Lehrzeit znrückaelegt und die Gesellenprüfung be standen haben, oder fünf Fahre hindurch persönlich das Hand werk selbstständig ausgcübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung thätig gewesen sind. Personen, welche den vorerwähnten, gesetzlichen Forder ungen nicht entsprechen, kann die Behörde die Besugniß zur Anleitung von Lehrlingen verleihen. Tie Untenveisung des Lehrlings in einzelnen technischen Handgriffen und Fertigkeiten durch einen Gesellen fällt nicht unter die Bestimmungen. Handwerker, welche einen Betrieb haben, in welchem mehrere Gewerbe vereinigt sind, sind befugt, in allen zu dem Betriebe vereinigte» Gewerben Lehrlinge anzuleiten, wenn sic für eines dieser Gewerbe den vorerwähnten besonderen Bestimmungen für das Lchrlingswescn entsprechen. (Schürt der Lehrling einer Innung all, so ist er ver pflichtet, eine -Abschrift des Lehrvertrags binnen vierzehn Tagen nach -Abschluß desselben der Innung einzureichen. Die Lehrzeit soll in der Regel drei Jahre dauern, sie darf den Zeitraum von vier Jahren nicht übersteigen. Die Znnung und der Lehrherr sollen den Lehrling an halten, sich nach Ablauf der Lehrzeit der Gesellenprüf ung zu unterziehen. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch PrüsungsauS schlisse. Bei jeder Zwangsinuung wird ein Prüfungsaus schuß gebildet, bei anderen Innungen mir dann, wenn ihnen die Ermächtigung zur Abnahme der Prüfungen von der Handwerkskammer erthcilt ist. Die Prüfungsausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vou der Handelskammer bestellt. Von den Beisitzern wird bei dem Prüfungsausschuß einer Innung die Hälfte durch diese, die andere Hälfte aus der Zahl der Gesellen, welche eine Ge sellenprüfung bestanden haben, durch den Gesellenausschuß bestellt. Bei den von der Handwerkskammer errichtete» Prüs- imgsausschüsscn werden auch die Beisitzer vou der Hand werkskammer bestellt: die Hälfte der Beisitzer muß aus Ge sellen bestellen. Das Gesuch um Zulassung zur Gesellenprüfung hat der Lehrling an den Prüfungsausschuß zu richten. Dem Gesuch sind das Lehrzeugniß und, sofern der Prüfling während der Lehrzeit zum Besuch einer Fortbildung? oder Fachschule ver pflichtet war, die Zeugnisse über den Schulbesuch bcizufügen. Die Prüfung hat den -Nachweis zu erbringen, daß der Lehrling die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender Sicherheit ausübt und so wohl über den Werth, die Beschaffung, Aufbewahrung un» Behandlung der zu verarbeitenden Rohmaterialien, als auch über die Kennzeichen ihrer guten oder schlechten Beschaffen heil unterrichtet ist. Itz. Hkserve Val Htuh! Drei Bilder von Peter Schwartz«. August nimmt Abschied »on seiner Auguste. Zwei Jahr« lang war er ihr und ihren nicht zu unter schätzenden Kachenerzeugnissen treu geblieben. Und er hatte auch allen Grund zu dieser beständigen Treu« gehabt, denn auch Auguste wußte auf ihr Renommö zu halten und geizte nicht mit dickb«- legten Gchinkenstullen und halbpfündigen Wurstenden. Heute hat nun August seine Henkersmahlzeit erhalten. Nech Sv sagt : weinen nicht, i Und da« nen »ergangen Reserve h Da» alt staticn abgeht straße hinuni immer auf de lanbSvertheidi können! Nu: vor eitel Frei in ihrem Ian; Sie sagt ihn von der < Mutterlächeln Nein sie stolz ist, denn schon nicht zu: kam dem neb däcktig vor. Und nun dem Gehölz ei Lippen, blitzen „Mutter, — Die Nordpol« zu s beitlichcn Bed ordentlich güns ist in den Witzl verständlich vcr Eigenschaft dei schreiben wäre Professor Nach, begleitender L Gehalt der Pc vollauf bestätig: auf der Baren wurde die Lust fundcn, obgleich 20,000 Liter L: Ei« wurde gepi von 2700 in. aber sie sind sc Eingeweide vor Der E Ostbahn ist jervisten an Gesellschaft i lieber oder! „Nein, zuletzt beim „Name „Er nn „Da u Geschichte, u „Nein! .Ihr ki einer, der vc mand hatte Einjähriger einrückten, h ernster Mier dacht wurde, auf Rache, nächsten Tag irgend einem die er in ein vollen und e wanne» unte tärischen El- Pferd, allein auch schon I da» Pferd se mann m't ei auf und dav< amüsanten Z Disziplin gel „Und de „Er erz Attentäter ge „Und m „Nun?" immer strei zu schön. Am » sie beide so wehmüthig wo er mit immer sagt volle« Port wurst brar Haare wack Und r Mit d aufgerollten verrauscht! 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