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Vellage zit Str. SS des füchstschm E^ählers. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, die Zulassung der innengenannten Dachpappe als Surrogat der harten Dachung betreffend. Unter Bezugnahme auf Z 3 der Verordnung, daS Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dach filz betreffend, von» 20. September 1859 (Gesetz- unv Verordnungsblatt 15. Stück, Seite 321), wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappen aus der Fabrik von Wilhelm Seume in Te chnitz bei Döbeln auf Grund »er statigehabten Untersuchung und angesteliten Brrnnversuche als Surrogat der harten Dachung unter den in -big« Verordnung angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres mit Vorbehalt deS jeverzeitigen Widerrufs an- rkannt worden find. Dresden, am 11. Juli 1867. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung, die diesjährige Reeruten-Aushebung betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtbhauptmanaschast bringt in Bezug auf die bevorstehende Aushebung hierdurch Zeigende« zur öffentlichen Kenntniß: 1) Die Gestellung vor der Aushebungs-Commission und ärztliche Untersuchung der im Jahre 1847 geborenen, mithin im laufenden Jahre militärpflichtig gewordenen, sowie der zwar früheren Altersklassen angehörigen, jedoch mit Ab leistung ihrer Militärpflicht noch im Rückstände gebliebenen — insbesondere der Dienftrrservifteu — nicht minder der bei der letzten Aushebung wegen zeitlicher Untauglichkeit, beziehendlich nach de« Bestimmungen von U 10 uad 11 de« Gesetze« über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. December 1866 zurückgestellten Mannschaften, welche am 1. August d. I. un hiesigen Bezirke zur Anmeldung gelangen, hat den 3V. August d. I., von früh S Uhr an, im Gasthaus- de» Herrn Tuchatfch zu NeasÄza; den 31. August d. I., sowie den S., 10., 11., 12., 13., 14. und 16. September d. I., von stnh 8 Uhr an, im Schießhause zu Budiffin; den 2. September d. I., von früh jS Uhr an, im Rathhause zr» Bischofswerda; den 3. und 4. September d. I., von früh 8 Uhr an, im Schießhause zu Pulsnitz und den 5., 6. und 7. September d. I., von früh 8 Uhr an, i« Schießhause zu Eamenz zu erfolgen. 2) Al« Reklamations-Termin, welcher a» Schlußzeit für alle Reklamations-Verhandlungen zu betrachten ist und di« zu welchem all« Reklamationen anzudringen find, ist der LS. September d. I. «nbcvmmt worden. Will daher .«in Militärpflichtiger aut irgend einem Grunde auf seine Befreiung oder Zurückstellung Anspruch machen, oder bei der über ihn auSzusprechenden Unwürdigkeit, »der dem ermittelten LüchtigkeitSgrade nicht Beruhigung fassen, so bitt er die« bis zu und mit dem aoderaumten Necla matt«nS-Lermjne und zwar in Letzterem spätesten« di» Mittag« L» Utz« bei Lerlust seine« Anspruch« bei der AuShedvngSSlLommiMon, bqichmdlich der unterzeichneten Königlichen AmtthauPtmanu» schäft fchriftllch unter Beifügung gehöriger obrigkeitlich« und sonstig« etwa erforderlicher Zeugnisse anzudringen, im Re- elamationS-Lermine selbst ad« jedenfalls vor der Aushebungs-Somniisfion, »vrlche zu dem Behuf« am IS. September d. I., von früh 8 Uhr an im Schießhause zu Budisfin zusammeotreten wird, zu Anhörung d« von derselben auf die angebrachte Reklamation zu ertheilenden Entscheidung persönlich sich einzufinden und bei seinem Nichterscheinen zu gewarten, dasi die ihn betteffende Entscheidung gedachten Lage« Nachmittag» L Uhr al« bekannt gemacht werde angesehen werden. »udissin, am IS. Juli E Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. vo« Salza u. Lichtenau. B ekanülmflchLng. ' Wir beabfichügen, den früheren Bischofswerda-Geißmannsdorfer EommuaieatiowS« weg von seiner Einmünching in die Camenzer Chauffe bei den Scheunen der -Herren Arnold und Gnauck an bi« zum sogenannten GeißmannSdorser Leicheuweg gänzlich zu rasfiren, dagegen den letztgenannten Weg von der Camenzer Chauffe an bi« auf den früheren Geißmannsdorfer Covmmnicaiion-weg (zwischen den Grundstücken der Herren Friedrich Enar und Johann Ernst Neumann) auf 8 Ellen zu verbreitern, um durch diesen die Verbindung mit dem früheren GeißmannSdorser Wege und der Camenzer Chauffe herzusttllen und fordern alle Diejenigen, welche dadurch Irgend «iney Nachthell zu «kleiden und dtSHGb Schädenansprüche erheben zu können glauben sollten, auf, stch bi- it»m 7. .UOH.Ü--K 3-? - - -" bei un- und ihr» Ansprüche «u»zusühren. E , Bischofswerda, den 23. -Juli 1867. , 'K l 7 Dstr Rath - er «Stad t Otschof-werd a. .,.7,.,... Süq. ' '' - .