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Amts- M Aiizeikeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung SL LAOS Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u, Sonn abend, Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps, Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf, Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. entschließt, dek »Jllustr. Unterhaltungsbl." u, der Humor. Beilage »Seifen blasen"' in der Expedition, bei unsern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten, Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock, 49. Zayrgang. —... -.'-7—7-^ Donnerstag, den 27. Februar Das Musterunasgeschäft in dem Anshebungsbezirke Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden n. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1882 und b, diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnitz erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehends festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Eommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvor führung und der in § 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsschcine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission ivird im Aushebungstermin entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnitz einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Anshebungsgeschäft demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungsterminc eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige,, welche eingestellt zu iverden wünschen, den Verzicht auf ihre Loosnuminer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupte«, habe« auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhöre« zu lassen, oder ein Zeugnitz eines beamteten Arztes (Be zirks-, Gerichts-, Armen- oder Polizeiarzt) beizubringcn. (8 65, der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligtcn sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) ' Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. . Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des cingcreichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,- der Wchrordnung.) Stützt sich «in Zurückstellungsantrag auf die ArbeitS- bezw. Aufstchtsunfähigkeit der Eltern u. s. w. des Militärpflichtige», so mutz solches durch ärztlich« Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden «n» habe« sich die Bethetligten persönlich mit ein zufinden. (88 33,- und 63,7 der Wehrordnung. Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemcindevorständen ausgestellt werden, müssen entweder aus eigene genaue Kenntlich der Verhältnisse der darin Nachsuchendcn, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet be findet, iverden der Königlichen Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vor gelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Commission sür publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amtshauptmann schaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigcn Nachweise und Bescheinig ungen erhoben werden. Z>ie Hrtsvetjörden haben Mr pünktliche Bestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und dieselben eine Stunde vor dem Beginn der im Keschäftsplane festgesetzten Muster- ungstermine zu beordern; die mit der Stammrollenstthrung beauf tragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstamm- rollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 18. Februar 1902. Der Civil-Borsitzcnde der Ersatz Commission in dem Aushebungs bezirk Schneeberg. Krug von Ridda, Amtshauptmann. O. Geschaftöplan. I. Musterungstermin. Aushebungsbezirk Schneeberg: in im Hakbaus zum Aeldschlötzchen Po« Vormittags -/,1O Uhr an: den 13. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsseld und Eibenstock, den 14. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, den 15. März sür die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammcr, Ncidhardtslhal, Ncuheide, Oberstützengrün, Schönhciderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Loosllllgstcrmill: den 26. März von Vormittags h.^10 Uhr an für die Militärpslichtigen des Jahrgangs 1882 aus dem Anshebungsbezirke Schneeberg im Salihoke „Stadt Deipzig" in Schneeberg. Die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts bleiben am 7. und 8. März 1802 wegen vorzunehmender Reinigung für nicht dringliche Angelegenheiten ge- schlosien. Eibenstock, den 24. Februar 1902. Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Mechanikers k-'risckrioli «ei-olck in Schönheide ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Ver mögensstücke der Schlußtermin auf den 27. Würz 1902, Wormittag II Mr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Eibenstock, den 24. Februar 1902. Der Gcrichtsschrcibcr dcs Königlichen Amtsgerichts. Versteigerung. Sonnabend den 1. März 1902, Nachmittag '/-4 Uhr, sollen zu Eibenstock folgende Pfänder nämlich: zwei Kalben, ein Tafelschlitte« und ein Landauer an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Bietervcrsammlung im Feldschlößchen hier. Eibenstock, am 27. Februar 1902. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht. Bekanntmachung, Das Austragen der Anlagenzettel aus das Jahr 1902 wird heute beendet. Es wird daher in Gemäßheit von 8 22 des Regulativs über die Erhebung der Ge- meindcanlagen bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden 14tägigen und spätestens bis zum 14. März dss. Js. laufenden Frist unter gehöriger Beobachtung der aus den Anlagenzetteln vorgedruckten diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unterzeichneten Stadtrath einzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen haben keinen Anspruch aus Berücksichtigung. Die Angaben in den Reklamationsschriften über die Höhe der einzelnen Ein kommen find bei Verlust der Berücksichtigung der Reklamationen wahrheits getreu zu machen und gehörig r« beweisen. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der Anlagenzettcl übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, dies sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung bez. der zu zahlenden Anlagen zu holen, sowie das nach 8 28 des Abgabenregulativs eine Reklamation der Anlagenpflichtigen nicht von der Verpflichtung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbctrag zu entrichten, befreit, indem die Ausgleichung betreffs dcs etwa Zuvielgezahlten nach Beendigung des Reklamations verfahrens erfolgt. Schließlich wird noch daraus hingewiesen, daß der am 15. dss. Mts. fällig ge wesen« erste Termin der diesjährige« städtischen Anlage« aus »en 1. März verlegt wird, und daß zu dessen Bezahlung eine dreiwöchige Frist nachgelassen ist, sowie daß nach Ablauf dieser Frist oh«e vorherig« persönliche Erinnerung gegen säumige Zahler die Zwangsvollstreckung verfügt werden wird. Gleichzeitig geben wir bekannt, daß der am 1. Februar dss. Js. fällig gewesene 1. Gr«ndft«uertermin nunmehr unverzüglich zu entrichten ist. Eibenstock, den 27. Februar 1902. Der Rath der Stadt. Hcfie. - Holz-Versteigerung aus Carlsselder Staatssorstrevier. Im Gasthofe „zum grünen Baum" in Carlsseld Men Donnerstag, »«« V. März 1802, von Bor«. '/,1O Uhr an 6421 Stck. ficht. Klötzer v. k—15 cm Stärke, 4731 » » , . 16—22 . 4086 . 23—52 , 62 rni , Aukkuüppek, 212 » , Brennbost gegen sofortig« Brzahl««g und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden Die unterzeichnete Revicrserwaltung ertheilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Carlsseld und Eibenstock, am 25. Februar 1902. Königl. Forftrevierverwaltnng. König!. Forftrentamt. Heijre. Hrrkach.