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Amts- Wil AWWbllltt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. cinschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Syirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' ----i 47. Aayrgang. ^--- . . - - >--- 1S8. Donnerstag, den 1. November LNOO. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Schuhmachermeisters Sltlklip; in Eibenstock wird heute am 29. Oktober 1900, Nachmittags 4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter, Herr Alban Meichsner in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssorderunaen sind bis zum 39. November 198V bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf dm 22. Mvemver 1900, Mrmittags 11 Mr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 13. Dezember 1900, Mrmittags 11 Mr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemcinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 39. Novbr. 1909 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Krped. .loxt. Bekanntmachung. Die nachgenannten Herren, als: Mauman«, Louis Friedrich, Stickmaschinenbesitzer, ' Maumau«, Max Emil, Kaufmann, Dörffek, Karl Hermann, Bäcker und Hausbesitzer, Auchs, Max Richard, Oberkellner, Kaas, Gustav Anton, Stickmaschinenbesitzer, Kanoebo-n, Emil Paul Max, Buchdruckcreigeschästsführer, Keymauu, August Hermann, Stickmaschinenbesitzer, Laug, Paul Bruno, Fleischermeistcr und Restaurateur, Kolbe, Rudolph, Appreteur, Krauß, Ernst Bruno, Zeichner, Meiuelt, Georg Emil, Kaufmann, Müller, Karl Hermann, Mettmann, Friedrich Wilhelm, Jnstrumcntenschleifer, Aeumann, Ernst Emil, Barbier, Möholdt, Johann Hermann, Oekonom, Gtt, Karl Ernst, Stickmaschinenbesitzer, Madecker, Gustav Emil Hteiuhokd, Franz Julius, Amtsgerichtsdiencr, MoMroH, Georg Rudolph, Kaufmann, Schmalfuß, Gustav Adolf, Communarbeiter, Sch-ufekder, Richard Emil, Sticker, Schubart, Theodor Friedrich, Buchbindermeister, Strobekt, Gustav Eduard, Schiffchensticker, Mager, Carl Gustav, Kaufmann, Mager, Gustav Emil, Schuhmachermeister, Moigtmann, Hermann, Stickmaschinenbesitzer, Weiß, Hermann Louis, Zimmermann, MeiMog, Ernst Emil, Handelsmann, Werbig, August Bernhardt, Stickmaschinenbcsitzer, sind heute als Bürger der Stadt Eibenstock verpflichtet und ausgenommen worden. Eibenstock, den 30. Oktober 1900. Der Rath der Stadt. Hege. Müller. Nr. 48 des Verzeichnisses der dem Schank- und Tanzstättenoerbot unterstellten Per sonen ist zu streichen. Ttadtraih Eibenstock, den 29. Oktober 1900. Hist«. Müller. Bekanntmachung, die Sonntagsruhe im Handclsgcwerbc betreffend. Dy nächsten Sonntag, als dem Tage vor dem Jahrmärkte, voraussichtlich ein grö ßerer Geschäftsverkehr stattfindct, so hat der unterzeichnete Stadtrath beschlossen, daß an diesem Tage der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen, sowie die Beschäftigung von Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe während 9 Stunde« «nd zwar in der Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Zeit des Nachmittagsgottesdienstes gestattet sein soll. Der Verkauf der bereits vor dem Vormittagsgottesdienste gestatteten Maaren bleibt außerdem zulässig. Eibenstock, den 29. Oktober 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Lpm. Bekanntmachung. Der Zinsfuß für Einlagen bei unserer Sparkasse ist mit oberbehördlicher Genehmig ung ab 1. Ostober 1900 von 3'/§ aus 3'/,"/,, erhöht worden, was gemäß § 8 Absatz 5 des revidirten Sparkassenregulativs vom 20. März 1888 hiermit bekannt gemacht wird. Eibenstock, den 20. Oktober 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Kirchner. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die im „Dresdner Journal" und der „Leipziger Zeitung" erschienene Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 9. laufenden Monats werden die hiesigen Unternehmer der in 88 1 und 2 des Gewerbeuufallver- fichernngsgesetzes vom 30. Juni 1900 erwähnten, bisher der reichsgesetzlichen Unfall versicherung nicht unterstellten Betriebe — als solche kommen hier insbesondere die Ge werbebetriebe der AleisAer, Schlöffe», Schmiede und Brauer in Frage — hierdurch ausgefordert, ihre nunmehr oersicherungspflichtigen Betriebe öis zum 15. Mvemver dieses Jahres bei dem Stadtrathe unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen anzumelden. Die Anmeldung hat persönlich im hiesigen Rathhause — Stadtkasse — zu erfolgen. Eibenstock, den 20. Oktober 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Emrt. Jahrmarkt (nur Krammarkt) am 5. und 6. Hlovember 1900 in Eibenstock Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, eine Deklaration über ihr Einkommen bis zum 8. November 1999 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzurcichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, An stalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermö genserwerbs ausgestatteten Vermügensmassen aufgefordert, für die von ihnen bevormunde ten Personen bez. für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten usw., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeinde vorstände auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zu gehen sollten. . Der Gemeindclmstand zu Schönheide. Die Kretafrage ist durch die Rundreise des Prinzen Georg von Griechenland wieder angeschnitten worden und die türkischen Regierungskreise sollen dadurch lebhaft beunruhigt worden sein. E» heißt, Prinz Georg bemühe sich am Petersburger Hofe, die Zustimmung Ruß land« zu einer förmlichen LoStrennung Kreta» vom OSmanen- reiche und die Angliederung an da» hellenische Königreich zu er langen. Auch von anderer Seite sucht man den Zaren nach dieser Richtung zu beeinflussen. Nun sollte zwar vernünftigerweise der Pforte an Kreta nicht viel liegen, da die Insel thaisächlich ihr entrissen ist und sie ihr auch früher nicht viel Nutzen gebracht hat. Seit Jahrzehnten ist Kreta ein kiankes Glied de» türkischen Staates gewesen, dessen völlige Amputation kaum al« ein Nach- lheil für den Gesammtkörper bezeichnet werden könnte. Nichts destoweniger weist man zur Zeit in Stambul die Zumuthung entschieden zurück, Kreta gänzlich aufzugeben, au» Furcht, die« werde eine schändliche Rückwirkung auf die Herrschaft der Pforte In Europa ausüben. Diese Befürchtung, der in Konstantinopel Raum gegeben wird, Ist zweifellos nicht unbegründet. E» ist ja die« der ge wöhnliche Gang de« Abbröckelungs-Prozesse« gewesen, den die türkische Herrschaft in Europa im 19. Jahrhundert durchgemacht hat, und durch den sie allmählich immer weiter zurückgedrängt worden ist, daß jedesmal, wenn sich in einer Provinz die Unzu friedenheit der christlichen Bevölkerung gegen die türkische Re gierung regte, der weise Rath der europäischen Diplomaten dahin lautete, man solle dem Lande eine gewisse Selbstverwaltung ge währen, wodurch die christlichen Unterihanen de» Sultan» in den Stand gesetzt werden, die innere Angelegenheit der Provinz allein zu verwalten. Aus dieser Selbstverwaltung wurde in der Folge regelmäßig die weitgehendste Unabhängigkeit unter einem formalen Vasallenverhältniß, da« dann ebenfalls nur für eine ge wisse Zeit dauerte. Auf diese Weise hat die Türkei im Laufe einiger Jahrzehnte genug eingebüßt. Die Pforte hat Kreta nach einem siegreichen Kriege gegen da« eroberungssüchtige Griechenland verloren. Mit Recht be fürchtet man daher am Goldenen Horn, die» Beispiel könnte einen andern Staat der Balkanhalbinsel ermuthigen, auch mit Makedonien Sehnliche« zu versuchen. Im schlimmsten Falle hätte dieser Staat eine kleinere oder größere militärische und finanzielle Einbuße zu besorgen. Der praktische Erfolg würde aber dadurch schwerlich beeinträchtigt, ebenso wie Griechenland durch die Katastrophe von Larissa nicht gezwungen worden ist, auf Kreta zu verzichten. Da« gewaltthätige Treiben de« moce- konischen Befreiung«komitee«, da« trotz der rumänischen Enthüll ungen nach wie vor auf sein Ziel lo«steuert, Makedonien zu revoltiren und den offenen Kampf gegen die türkische Herrschaft für die nächste Zeit vorzubereiten, ist gewiß geeignet, die Pforte mit Sorgen zu erfülle». Wenn die gesetzliche Einverleibung Kreta« in Griechenland die Strafe für die vor wenigen Jahren Seilen« diese« Staate« verübten FricdenSbrüchc sein soll, so dürfte Fürst Ferdinand von Bulgarien diesem Beispiel bald folgen. Natürlich wird über diese Frage nicht in Athen entschieden werden, sondern in erster Reihe in Petersburg und Wien. Ma die österreichisch ungaiische Orientpolitik betrifft, so kann e« keinem Zweifel unterliegen, daß man in Wien dem Vorhaben de« grie chischen Hofe» gegenüber nicht minder ablehnend sich verhält, al» in Konstantinopel, und zwar au« denselben Gründen; man will nicht einen von den Balkanstaaten zu einem Friedensbruch auf muntern. Außerdem steht zu besorgen, daß die anderen Halb inselstaaten wohl die völlige LoStrcnnung Kreta» von der Türkei, aber nicht dessen Angliederung an Griechenland billigen würden, weil dadurch eine Störung de« politischen Gleichgewicht« ein treten könnte. Man wird vielfach dem griechischen Königreiche diesen Zuwach» an Kräften nicht gönnen; insbesondere dürften sich Bulgarien und Serbien, vielleicht sogar auch Rumänien, gegen diese Gestaltung der Ding» sträuben. Denn auch Grie chenland tritt al» Mitbewerber in Makedonien auf, und ein vergrößerte» und verstärkte« Griechenland fällt auch dort schwerer in« Gewicht. Au« allen diesen Gründen wird man sich am Ballplatz zu Wien gegen jede, auch noch so kleine und gering-