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ll8. 8 sckens- grigdsni«. k nterin- Bahn- säsrsr, ch! eS Besicht, n, weiße, nd schöner iit: Weife '-Dresden, rd. ! nur rsiks itin- Vsvalä S. Lnril tr»e. staatl. elm I. kl gratis, chilltil- ter. Abends ng hiedenes. n bittet »»«I. c monat- ne neuer Ns". » Uhr in Mllt. >c. >stag: fest. iner. m. 4 Uhr st», aäol. sgriill. m. 4 Uhr stk, i««r. rderg, m. 4 Uhr st», »l«r. nnsbokv. id. aximum. i,° Grad. !,» „ Amts- M Aizeisebllitt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 1V Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Dienstag, den 23. Oktober IS » Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — > 47. Jahrgang. ISO« Ausnahme vom Ladenschluß bett. Im Bezirke der König!. Amtshauptmannschaft dürfen im Jahre 1880 die Verkaufs stellen für den geschäftlichen Verkehr von 8—10 Uhr Abends geöffnet sein: an 13 Werktagen vor Weihnachten, an den 6 Sonnabenden vor diesen Werktagen, an 2 Werktagen vor Neujahr, sowie an 2 von den Ortsbehörden im Auftrage der König!. Amtshauptmannschaft nach dem örtlich hervortretenden Bedürfnitz zu bestimmenden Werktagen. An denselben Tagen darf die den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendig ung der täglichen Arbeitszeit zu gewährende ununterbrochene Ruhepause von mindestens 18 Stunden verkürzt werden. Die Veröffentlichung der künftig für das ganze Jahr zu bestimmenden Tage, an denen das Offenhalten der Verkaufsstellen von 9—10 Uhr Abends gestattet sein soll, wird im Dezember ds. Js. erfolgen. Schwarzenberg, am 18. Oktober 1900. Königliche Amtshau-tmannschast. Krug von Nidda. Die Anmeldung unsallversicherungspslichtiger Betriebe betreffend. Nach § 35 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetz blatt S. 573) und der Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 9. Oktbr. 1900 (Dresdn. Journ. Nr. 238 v. I. 1900) hat jeder Unternehmer eines unter die 88 1 u. 2 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes fallenden, der reichsgesetzlichen Unfallver sicherung bisher nicht unterstellt gewesenen Betriebes unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflich tigen Personen öis 15. Movemver 1900 einschließlich den jetzt versicherungspflichtigen Betrieb bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Demzufolge sind anzumelden, soweit diese Betriebe nicht bereits der Versicherungs pflicht unterworfen sind: a. die gewerblichen Brauereien, b. die Gewerbebetriebe, welche sich aus die Ausführung von Schlosser- oder Schmiedearbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe, e. die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe, ä. die Lagerungs-, Holzfällungs- oder der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betriebe, wenn sie mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht, verbunden sind, o. Betriebe jeder Art, für welche durch thierische Kraft bewegte Triebwerke nicht blos vorübergehend zur Anwendung koinmen. Nichtversicherungspflichtig und deshalb nicht anzumelden sind alle diejenigen Betriebe, in denen der Unternehmer allein, ohne Gehilfen, Lehrlinge oder sonstige Arbeiter thätig ist. Als Arbeiter rc. gelten aber auch Familienangehörige des Unternehmers, die in dem Be triebe beschäftigt werden, mit Ausnahme der Ehesrau, die niemals als Arbeiterin rc. ihres Ehemannes angesehen werden kann. Für die Anmeldung wird die Benutzung des nachstehenden Formulars empfohlen. Die Anleitung wegen der Anmeldung ist den Gemeindebehörden zugefertigt worden und kann dort eingesehen werden. Unternehmer, welche die Frist vom 15. November versäumen, setzen sich ihrer Bestraf ung mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. aus. Schwarzenberg, am 18. Oktober 1900. Königliche AmtshauMlilmschasl. Krug von Nidda. W Formular für die Anmeldung. Staat Regierungsbezirk Kreis (Amt) . . Gemeinde- (Guts-) Bezirk .... Straße .... Nr. . . Anmeldung an die untere Verwaltungsbehörde auf Grund des 8 35 des Gewcrbe-Unfallversichcrungs- gesetzes vom 30. Juni 1900. Name des Unternehmers (Firma). Gegenstand des Betriebes*). Art des Be triebes**). Zahl der durchschnitt lich beschäftigten ver sicherungspflichtigen Personen. Bemerkungen. (Insbesondere Angabe, ob bereits Mitglied einer Be- 1 2 3 4 5 , den 190 . . (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten). *) z. B. „Schmiede- und Schlossergewerbe". Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. **) z. B. „Handbetrieb", oder „Betrieb mit thierischer Kraft". Industrie und Koylennoth. So ziemlich auf der ganzen Linie gewerblicher Unternehm ungen macht sich ein Umschwung bemerkbar. Die ersten Anzeichen sind da, daß der Höhepunkt in der Produktion erreicht ist und es nun langsam, aber sicher wieder bergab geht. Man darf sich dieser Gewißheit nicht länger verschließen, wenn man nicht durch einen plötzlichen, unaufhaltsamen Rutsch au« einem nicht mehr zeitgemäßen Optimismus unsanst aufgerüttclt werden will. Das Einzige, was jetzt zu thun, ist bremsen, stark bremsen, um beim Niedergang jede Gefahr zu vermeiden. E» wäre müssig, den letzten Ursachen diese» Umschwünge« nachzuforschen. Je nachdem der Beurtheiler einen Standpunkt einnimmt, sieht er eine andere treibende Kraft. Aber da« Eine steht ohne Zweifel fest, daß die gewaltige Steigerung der Kohlen preise in jüngster Zeit den letzten Anstoß zu der Abwärtsbeweg ung gegeben hat. Man sollte nun also meinen, daß die Kohlenindustriellen endlich gewahr würden, wohin sie treiben, denn ein Rückgang der Gesammlindustrie muß doch nothgedrungen seinen Einfluß auch aus die Kohlenwcrke auSüben. Für blind möchte man sie aber halten, wenn man sieht und hört, wie sie Maßnahmen ergreifen, die, statt der übrigen Industrie auszuhelfen, sie nur noch mehr in die Enge treiben. So wurde au« Zwickau gemeldet, daß ein Theil der dortigen Werke einen weiteren PrciSaufschlag cintreten läßt, und eine andere, kaum glaubliche Nachricht kommt vom Rhein. Danach beabsichtigt da« rheinisch-westfälische Kohlensyn- dikat eine Einschränkung der Produktion. Die „Rh. - Wests. Ztg." meldet die« in nachstehender Mit- theilung: „Trotz der in der gelammten Eisenindustrie und anderen Gewerben zu verspürenden Flaue hat der Kohlenmarkt noch bis her da» alte, feste Gepräge bewahrt. E» scheint, daß diejenigen Kohlenmengen, welche die Industrie heute entbehren kann, fort dauernd gerne ausgenommen werden, um die Lücken in den Lägern der Kohlenhändler zu füllen »der al« Hausbrand in die Keller der Verbraucher zu wandern. Diese Abflußkanäle werden noch eine ganze Weile willig größere Mengen Kohle aufnehmen, aber e« wird auch eine Zeit kommen, wo die Produktion den Bedarf übertrifft. Dieser Zeitpunkt liege ja aller Wahrscheinlichkeit nach noch in ziemlicher Ferne, aber wir glauben mit ziemlicher Be stimmtheit Voraussagen zu dürfen, daß, bevor der April !90l in» Land gezogen sein wird, die Zechen dazu werden übergehen müssen, ihre Förderung einzuschränken. Die« gilt selbstverständ lich immer nur für den Fall, daß die Industrie sich au« der miß lichen Lage, in ter sie sich zur Zeit befindet, nicht hat befielen können." Wäre die Sache nicht so furchtbar ernst, man wäre versucht zu lachen. Wa» ist denn, wie oben schon erwähnl, einer der Hauptgründe dafür, daß die gesammte produzirende Industrie so schwer zu kämpfen hat, daß auf allen Gebieten eine Preissteiger ung eingetreten ist? Doch zum guten Theil da« Verhalten der Grubenbesitzer! Sie haben zum größten Theil künstlich die heutige gefährliche Lage geschaffen und scheinen nun, wenn ander« die Alarmnachricht der „Rh.-Westf. Ztg." richtig ist, sie noch ver schärfen zu wollen. Denn darauf würde doch offenbar eine Produktionseinschränkung hinauslaufen. Wäre kein Mangel an Kohlen gewesen, wäre der Preis hierfür nicht gestiegen, dann be fände sich die Industrie heute nicht in einer Zwickmühle. Eine Einschränkung der Kohlenförderung würde die oben angedeutele Gefahr beschleunigen. Und da lassen die Herren vom rheinischen Syndikat verkünden, daß sie zu der Maßnahme der Einschränk ung schreiten müssen, „wenn die Industrie sich au« der mißlichen Lage, in der sie sich zur Zeit befindet, nicht hat befreien können." Ist da« nicht ein Hohn auf den gesunden Menschenverstand, heißt da» nicht, einen in Gefahr Schwebenden auch noch ver spotten? Wahrlich, die Prefitwuth macht nicht nur har«, sondern auch blind, blind gegen die große soziale Gefahr, die im Hinter gründe lauert. In derselben Angelegenheit wird jetzt von anderer Seite geschrieben: Recht plötzlich kommen von Schlesien und von ein zelnen rheinischen Orten Nachrichten, wonach c« mit der Kohlen- noth au« sein soll und in kurzer Zeit sogar ein Ueberfluß bevor stehe. Diese Nachrichten sind durchau» nicht unglaublich, sondern waren zu erwarten. Unzweifelhaft haben nämlich die Amerikaner gewisse Distrikte de» Mittelmeere«, die früher von England ver sorgt wurden, jetzt mit ihren Kohlen versehen. Dann kauften die zahlreichen europäischen Dampfer, welche den Verkehr nach Nordamerika vermitteln, nicht mehr bei un«, sondern drüben ihren Bedarf, der bekanntlich nicht klein ist. Schließlich wurde die Produktion von Monat zu Monat bedeutender, während die Nachfrage zuletzt nicht mehr wuchs. Die Noch mußte sonach ein Ende nehmen und e« ist nur erstaunlich, daß sie so lange anhielt. Ob aber auch die Preise billiger werden, die» ist eine noch nicht zu entscheidende Frage. Gewöhnlich fällt die im Ueberfluffe vor handene Waarc entsprechend im Preise; hier haben wir aber die großen Syndikate, welche fast ganz die Eoncurren, verhindern und energisch auf ihren Preisen bestehen werden. Wahrscheinlich zwingen die Verhältnisse sie jedoch zu allmähligen Nachlässen, zumal solche sehr wohl gewährt werden können. Die Syndikate haben e» ohnehin in der Hand, den Ueberfluß durch Produktions einschränkung zu vermindern, und e« ist anzunehmen, daß sie da mit nicht zögern werden. Die gegenwärtigen Kohlenpreise sind zu hoch gestiegene und die deutsche Industrie litt bereit» darunter; wir hoben daher gegen eine Umkehr nicht» einzuwenden, sondern erhoffen davon Segen für alle deutschen industriellen Unterneh mungen, Bahnen und Schifffahrt. Tagesgeschichte. — Deutschland. Am 16. d. Mt». ist in London folgende deutsch-englische Vereinbarung über China getroffen worden: Die Kaiserlich Deutsche Regierung und die Königlich Großbritannische Regierung, von dem Wunsche geleitet, ihre Inte ressen in China und ihre Rechte au» bestehenden Verträgen auf recht zu erhalten, sind übcreingekommen, für ihre beiderseitige Politik in China nachstehende Grundsätze zu beobachten: l) ES entspricht einem gemeinsamen und dauernden internationalen Interesse, daß die an den Flüssen und an der Küste China» ge legenen Häfen dem Handel und jeder sonstigen erlaubten wirlh- schastlichen Thätigkeit für die Angehörigen aller Nationen obne Unterschied frei und offen bleiben; und die beiden Regierungen sind miteinander einverstanden, die« ihrerseits für alle« chinesische Gebiet zu beobachten, wo sie einen Einfluß ausüben können. 2) Die Kaiserlich Deutsche Regierung und die Königlich Groß britannische Regierung wollen ihrerseits die gegenwärtige Ver wickelung nicht benutzen, um für sich irgend welche territorialen Vorlheile auf chinesischem Gebiet zu erlangen und werden ihre Politik darauf richten, den Territorialbestand de» chinesischen Reiche» unvermindert zu erhalten. 3) Sollte eine andere Macht die chinesischen Komplikationen benutzen, um unter irgend einer Form solche territorialen Vorlheile zu erlangen, so behalten beide Kontrahenten sich vor, über etwaige Schritte zur Sicherung ihrer eigenen Interessen in China sich vorher unter einander zu ver ständigen. 4) Die beiden Regierungen werden diese Uebereinkunft den übrigen betheiligten Mächten, insbesondere Frankreich, Italien, Japan, Oesterreich Ungarn, Rußland unv den Vereinigten Staaten von Amerika, mittheilcn und dieselben einladen, den carin nieder gelegten Grundsätzen beizutreten." — Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt zu dem deutsch-eng lischen Abkommen über China: „Aus den ersten Blick ist kiar, daß der Schwerpunkt diese« Abkommen« auf wirthschastlichem Gebiete liegt. E» war eine wichtige Ausgabe der deutschen Politik, unseren stark sich entwickelnden Handel mit China, insbesondere mit dem Aangtse-Gebietc, vor der Gefahr einseitiger Begünstig ung de» Handel» anderer Länder dadurch zu sichern, daß der Grundsatz der offenen Thür praktische Geltung in bindender Form erlangte. Wir begrüßen c« al« ein beruhigendes Moment für den Weltfrieden, daß England ebenso wie Deutschland auf die Ausnutzung der chinesischen Wirren zu Sondervortheilen aus drücklich verzichtet und für seine wirthschaftlichen Bestrebungen an dem Grundsätze der Gleichberechtigung Aller sesthält. Beide Theile wollen für die Durchführung de« Prinzip« der offenen Thür in allen chinesischen Terriloten wirken, wo sie einen Ein fluß au»üben können, Deutschland übernimmt nicht die Ver pflichtung, seinen Einfluß da geltend zu machen, wo andere Mächte bereit» besondere Rechte erworben haben. Die Bestimm-