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Der Lehrer »er. S Max Her- iickerS Emil HinenstickerS chinenstickers mmermanns IckermeisterS pnermeisters rckmaschinen- ierin Frieda ührers Karl T. des For- r Willy, S. !9 T. 176) Die Wirth- Wildenthal, ischhcit Getränk 'immittel) > machen, idere von werden, tzerVcr- nhoffkr.3. nckllll Rückfahrt enügende zeichneten Vereins. Mn. ptör.zum fest lzmufik. owie mit b bestens irner. ina jungen" rWeiter- t)t. 5,o°. , 75,-°. ll. 80,--7 r bereit, :n Zweck darüber in gceig- itsbl. Id. kaximum. .,8 Grad. werden, übe zum lsträgern Amts- M Aiizkikeblktt für deu Ubonnemrnt oirrtelj. 1 M. 20 Pf. einfchlietzl. de» »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlrngebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zelle 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Pf. 114 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 47. Jahrgang. ' Sonnabend, den 29. September LS«« findet Montag, den 8. Oktober dieses Jahres von Vormittags 11 Uhr an im Amtsgerichtsgebäüde zu Eibenstock statt Schwarzenberg, am 20. September 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. «rüg von Nidda. R Beschlntz. Das Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung des im Grundbuche für Unter- ftützengrün, Blatt 26, auf den Namen der ckoNa»»« «osalii« verw. und des Kaufmanns Zkar»»»i»i> eingetragenen Grundstücks wird aufge ¬ hoben, da der Versteigerungsantrag vom Gläubiger zurückgenommen worden ist. Der auf den 4. Oktober 1900 anberaumte Termin fällt weg. Eibenstock, den 18. September 1900. Königliches Amtsgericht. Schilde, Ass. Bekanntmachung. Die Lanvcs-Brandversicherungsbeiträge aus den 2. Termin 1900 — 1. Oktober 1900 — sind nach je einem Pfennig für die Einheit bei der Gebäude-Bcr- ficherungs-Abtheilnng und nach je ein und einem halben Pfennig für die Einheit bei der freiwilligen Versicherungs-Abtheilung nebst den fälligen Stückbeiträgen bis spätestens zum 10. Hctoöer dss. Is. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 11. September 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Geyer. Das der Gemeinde Schönheide gehörige ehemals Rosenhauer'sche Haus Nr. 269 des dasigen Brandcatasters wird vom l. November 1880 ab miethfrei. Reslectanten erfahren das Nähere bei dem Unterzeichneten. Der Gcmeindevorstand zu Schönheide. Die Verzeichnisse der in den Gemeinden Schönheide und Schönheiderhammer wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte und zu dem Geschworenenamte berufen werden können, werden vom 3. Oktober dieses Jahres ab eine Woche lang zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden und zwar das Verzeichniß für Schönheide im Rathhanse daselbst Zimmer Nr. 3, dasjenige für Schönheiderhammer an Expeditionsstelle des dasigen Gemeinde-Vorstandes. Unter Hinweis auf die nachstehends abgedruckten Gesetzes-Bestimmungen wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollstän digkeit der erwähnten Listen innerhalb deren Auslegezeit bei den Unterzeichneten schriftlich angebracht oder zu Protokoll erklärt werden können. Schönheide u. Schönheiderhammer, am 25. September 1900. Die Gemeindevorstände daselbst. Auszug ans dem Gcrichtsverfaffungsgesctz vom 27. Januar 1877. 8 31. Tas Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung in in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffent licher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher An ordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge- Zeilhellkursus für Handwerker. Der Beginn des Unterrichts ist auf Mittwoch, den 3. Oktober festgesetzt worden Die Theilnehmcr am Kursus haben sich an diesem Tage Abends 6'/, Uhr im Zeichen saale der Industrieschule (1 Treppe) einzufinden. 8 L 6 d 16 r. Holz-Versteigerung. Staatssorstrevier Hundshübcl. Im Gasthof zu Muldenhammer sollen IM „ „ 4 u. 5 „ Arennsihcite und Arennknüppek, Mrcunästc und 9 rm weiche Stöcke aufbereitet in den Ablh. 31, 75 u. 76, (Durchforst.), 9, 16, 2l, 27, 31, 32, 37, 44, 53 bis 56, 61, 63, 66, 71—74 u. 80 (Einzelhölzer), 1040 75 4400 118 270 7,°» Hdrt. 19,«° „ 50 200 versteigert werden? Kgl. Forstrevierverwaltung Hundshübcl «n» Kgl. Forftrentamt Eibenstock, Harter. am 25. September 1900. Herlach. Dienstag l9 w. von Bor m. Ist Uhr an em Mittenstärke, 10—19 m lang, „ » 12-23 „ „ „ Oberstärkc.t „ Unterstärke, . den 2. Oktober lststst Stämme v. 10—15 „ 16-22 Klötzer „ 7-15 „ 16-38 Derbtiangen „ 12—15 Meiskaligen „ 3 8 8 8 mcinde noch nicht zwei volle Jahre.haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge eignet sind; 5. Dienstboten. 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einst weilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizei liche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörenden Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen iverden sollen. 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworcnenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1878. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Holz-Versteigerung. Staatssorstrevier Schönheide. Im Hotel „zum Rathhaus" in Schönheide sollen Donnerstag, de» 4. Oktober 180«, von Norm. 8 Uhr an 3500 1774 834 236 114 50,i° 262'"" 226,- 353 176 versteigert werden. König!. Forstrevicrverwaltung Schönheide und Königl. Forstrentamt Eibeu- Kossmann. stock, am 25. September 1900. Herkach. Aufbereitet in den Abth. 50 (Kahlschlag), 10, 13, 17, 18, 21—27, 38, 39, 40, 60, 67, 73, 74, 76, 81 (Durchforstungen u. Einzel hölzer), weiche Klötzer 7—15 cm stark, > „ . 16—22 „ „ i v „ 23 29 » „ / - . 30-45 » » f „ DcrbKangcu, 8—10 „ ,, > Hdrt. w. Mcisstaugen, 3 u. 4 „ „ X rm. „ Arennschcitc u. Knüppel, „ „ Aeke, » „ Streureisig, „ „ Stöcke Tagesgefchichte. — Deutschland. Die Transportschiffe der Hauptmacht des ostasiatischen Expeditionskorps sind mit Ausnahme der .Straßburg", deren Ankunft demnächst zu erwarten ist, in Taku eingctroffen. Die Dampfer haben ihr Reiseziel in folgender Reihenfolge erreicht: .Halle", .Dresden", .Rhein", .Batavia", „Aachen", .H. H. Meier", .Sardinia", „Phönizia", .Adria". Die Zeitdauer schwankt zwischen 41 und 51 Tagen. Die .Halle" und die „Dresden" haben die Spitze bi» zum Bestimmungsorte gehalten. Ihre Fahrtvauer betrug 4l Tage. Ihnen folgten der .Rhein" und die .Batavia" in 42 bez. 43 Tagen. Die „Aachen" brauchte 44, der „H. H. Meier" 45, die .Sardinia" 46 und die .Phönizia" 47 Tage. Die längste Reisedauer weist die .Adria" mit 51 Tagen auf. Auf der weilen Fahrt hat kein Unfall die Dampfer betroffen, wenngleich die Hitze im Roten Meere und die Stürme im Indischen Ozean den Mannschaften schwere Stunden bereitet haben. In Taku und Tongku sind jetzt 10,100 Mann ausgeschifft. Nach Ankunft der .Straßburg" wer den 10,950 Mann im Gebiete Taku Peitang-Tienlsin vereinigt sein. Im Ganzen weilen dann 15,250 Mann deutscher Truppen auf chinesischem Boden. Die Hauptmacht besteht au« den vier Jnfanterieregimenicrn, dem Reiterregiment, dem Feldartillerie- Regiment, der Haubitzbatterie, den Eisenbahnbau - Abheilungen, der Telegraphenablhcilung, den Trainkolonnen, den Munition« kolonnen, der Proviantkolonne, den vier Feidlazarethcn und dem Ztazareihpersonal, der Feldbäckerei und dem Bckleidungsdepot. — Frankreich. Der KriegSministcr unterbreitete dem Präsidenten Loubet den Antrag, die Städte Pari« und B a - zettle» (!) wegen ihrer Haltung im Jahre 1870 zu ermächtigen, in ihren Wappen da« Kreuz der Ehrenlegion zu führen. Diele Verleihung bildet eine wenig freundliche Erwider ung der Rücksichten, die man von deutscher Seite unseren west lichen Nachbarn in diesem Jahre hat zu Theil werden lassen. Die Zurückvrängung de« Sedanlage« al» deutsches Nalionalfest hat keine andere Wirkung gehabt, al« daß sie von den Franzosen nicht nur al« selbstverständlicher Tribut ohne jede Dankespflicht ihrerseits entgegengenommen worden, sondern obenein in ihnen noch da» Bedürsniß geweckt hat, ihren gegen Deutschland gerich teten nationalen Empfindungen einen neuen Antrieb zu geben. Den Gipfel der Dreistigkeit erreicht aber diese« Vorgehen durch einen erläuternden Artikel de« „Figaro", in dem es heißt, daß man außer den bereit« mit dem Kreuz dekorirten elf französischen Städten vielleicht auch die kleine Stadt Bitsch (!!) in der gleichen Weise auszeichnen könnte, die e« um da« „Vaterland" wohl ver dient habe. Als hätte es niemals ein 1870 und einen Frank furter Vertrag gegeben, wird hier die Auszeichnung einer deut schen Stadt durch das französische „Vaterland" wegen de« 1870 geleisteten Widerstande« in Anregung gebracht. Wir glauben allerdings nicht, baß eine französische Regierung e» wagen würde, einer solchen Anregung Folge zu geben, daß diese aber überhaupt nnd zwar in einem Pariser Blatte auftauchen konnte, ist doch eine Thalsache, die eine deutliche Mahnung an unser Volk ent hält, in der Wachsamkeit niemals zu erlahmen und sein Pulver trocken zu halten. — Amerika. Aus den deutschen Geschäftsträger in Guatemala, von Eyb, ist, wie die „Nordd. Allgem. Ztg." milthcilt, in der Nacht zum 16. September ein Angriff verübt worden. Al» er im Wagen nach seiner vor der Stadt Guate mala gelegenen Billa zurückkebrte, wurde er von zwei völlig ver mummten Individuen überfallen. Bei dem Kugelwechsel blieb Herr v. Ehb unverletzt, während einer der Angreifer von ihm