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LMU rrsui. en senöahn. °rf. chm. Lbd. )3 7,50 8,88 L8 9,15 18 9,25 »3 9,40 )6 10^5 LI 11,10 10 11,18 15 11,23 17 11,31 .5 IIF8 « 11,49 5 11^8 « 11,54 9 — « — 0 — 0 — 6 — Ntz. -m. L « 0 5 >2 0 !7 4 i7 .7 >7 3 3 9 0 1 7 8 2 »bd. 6,43 6,57 7,36 7,55 8,07 8,21 8,27 8,33 8,45 8,54 9,03 9,08 9,16 9,29 9,53 10,15 10,30 11,01 11,40 von Kue eriehrcnde iderh.9,26 k 9,3« In 9,46 al 9,52 10,02 10,16 r. anstatt: ». cün. werden, be zum Trägern Amts- iliS Aizeikettlitt für den Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung iso» II» Ubonnemewt viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. de» »Jllustr. Unterhaltungibl.* a. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zelle 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 47. Jahrgang. -----in Donnerstag, den 27. September Bekanntmachung. Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß nach Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern vom I. Juli dieses Jahres Frau ^Iws, Olsmentüis vcrw. 8oLeitIiLusr in Zwickau, Mittclstraße 18, als weiblich« Vertrauensperson sür di« Gtw«rb«aufslchi im Regierungsbezirke drr künftigen Königl. Kreishanptmannschaft Zwickau in Pflicht genommen worden ift. Die Aufgabe der weiblichen Vertrauenspersonen soll laut Ministerialverordnung bis auf Weiteres darin bestehen, Beschwerden, Wünsche usw., welche Arbeiterinnen nicht direkt den Gewerbeaussichtsbeamten vortragcn wollen, mündlich oder schriftlich entgegenzunehmen und sie der zuständigen Königl. Kreishauptmannschaft zu übermitteln, die alsdann unter Zuziehung des ihr vom 1. Juli dieses Jahres ab zugetheilten gewerblichen Rathes das Weitere wegen Abstellung der Beschwerden oder Bescheidung der in Betracht kommenden Arbeiterinnen veranlaßt. Frau verw. Scheithauer ist an Sonn- und Festtagen Vormittags 11 Uhr bis Mittags 1 Uhr und an Wochentagen Dienstag und Freitag Mittags 12 bis 1 Uhr sowie Abends 6 bis 7 Uhr in ihrer Wohnung zu sprechen. Eibenstock, am 24. September 1900. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. M. Erwerb des Bürgerrechts betreffend. Die zum Erwerbe des Bürgerrecht» berechtigte« u. verpflichtete« Gemeinde mitglieder werden hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß Anmeldungen zum Bürgerrechtserwerbe bis zum 30. September 1900 in der Registratur des Stadtrathes zu bewirken sind. Eibenstock, den 24. September 1900. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. M. Ruhezeit der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen und Ncun-Uhr-Ladenschluß. Die betheiligten Gewerbetreibenden werden hierdurch noch besonders daraus aufmerk sam gemacht, daß mit der am 1. Oktober lStttt in Kraft tretenden Gewerbeordnungs novelle vom 30. Juni 1900 unter Anderem auch die in 88 139a ff. dieser Novelle enthal tenen Vorschriften über die Ruhezeit der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Ver kaufsstellen und über den Neun-Uhr-Ladenschluß in Geltung treten. I. Ruhezeit der Gehilfe«, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen. Gemäß 8 139n des genannten Gesetzes ist vom 1. Oktober dieses Jahres ab in sämmtlichen hiesige« offene« Verkaussftellem und den dar« gehörenden Schreibstuben (Kontoren) und Lagerräumen den Gehilfe«, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähre«. Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine ange messene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens ein und eine halbe Stunde betragen. Stach 8 139a des Gesetzes finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung 1. auf Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Maaren unverzüglich vor genommen werden müssen, 2. für die Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebcnen Inventur, sowie bei Neueinricht ungen und Umzügen, 3. außerdem an jährlich höchstens dreißig vom unterzeichneten Stadtrathe allgemein oder für einzelne Geschäftszweige zu bestimmenden Tagen. Gewerbetreibende, welche den Vorschriften in Absatz 1 bis Absatz 3 zuwiderhandeln, werden nach 8 146 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark und im Unvermögensfallc mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. II. Neun-Uhr-Ladenschlutz. Gemäß 8 139a Absatz 1 des Gesetzes müssen vom 1. Oktober dieses Jahres ab sämmtlich« hiesige offen« Verkanssstellen von NkUN Ahr AbeNdS bis fünf Ahr Morgens sür den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein. Nur die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch be dient werden. Ueber neun Uhr Abends dürfen Verkaufsstellen sür den geschäftlichen Verkehr nur geöffnet sein 1. sür unvorhergesehene Nothfälle, 2. an höchstens vierzig vom unterzeichneten Stadtrathe zu bestimmenden Tagen, je doch bis spätestens zehn Uhr Abends. Die Bestimmungen unter l werden hierdurch nicht berührt. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist das Feilbieten von Maaren aus öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbe sowohl wie im Gewerbebetriebe im Umherziehen verboten. Gewerbetreibende, welche den Vorschriften in Absatz 1 und Absatz 4 zuwiderhandeln, werden nach 8 146a der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Eibenstock, den 25. September 1900. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Mllr. Einkommensteuer, Land- und Landeskultur-Renten und Wafferzins betreffend. Am 30. September dieses Jahres sind der 2. Einkommensteuer-, der 3. Laud- und Landeskultur-Renten-, sowie der 3. Wafferzinstermin für das Jahr 1900 fällig. Mit dem 2. Einkommensteuertermin ist gleichzeitig zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Plauen von den betheiligten Gewerbetreiben den ein Beitrag von 2 Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes sür das Jahr 1900, welcher auf das im Einkommcnsteuerkataster eingestellte Einkommen aus dem Han del und Gewerbe entfallen würde, mit einzuhebcn. Es wird dies hiermit bekannt gegeben mit dem Bemerken, daß zur Zahlung des Wasserzinscs eine Frist bis zum 15. Oktober dieses Jahres und zur Zahlung der Einkommensteuer und des Zuschlags für die Handels- und Gewerbekammer zu Plauen eine Frist bis zum 21. Oktober dieses Jahres nachgelassen ist, hiernach aber sofort mit der Einziehung der etwaigen Reste vorgegangen wird. Erbenstock, den 24. September 1900. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Bg. Die Einweihung des neuen Schulgebäudes der Obererzgebirgischen Frauen und Haushaltungsschule in Schwarzenberg. Ein hoher Freuden- und Ehrentag war für die Stadt Schwarzenberg Montag, der 24. September, an welchem in An wesenheit Ihrer Majcft. unserer »i elgeliebten Königin Carola da« neue prächtige Schulgebäude der Obererzgebirg ischen Frauen- und Haushaliungsjchute seine Weihe erhielt. In festlicher Weise hatte sich die herrlich gelegene Bcrgstadt zum Empfang ihre» Königlichen Gaste« geschmückt, Kränze und Guir- landen, eine stattliche Ehrenpforte, sowie reicher Fahnen- und Flaggenschmuck verliehen den Straßen ein ebenso lebensvolle« wie festliche« Gepräge, welche« durch da« herrliche Herbstwctter noch besonder« erhöht wurde. Erwartungsvoll und in gehobenster Stimmung sah die Einwohnerschaft Schwarzenberg«, sowie eine zahlreich von Nah und Fern hcrbcigeslrömte Menschenmenge dem Augenblick entgegen, in rem c« ihr vergönnt sein sollte, die hohe Lande«sürstin in den Mauern der alten Bergstadt zu begrüßen. Zum Empfang auf dem Bahnhofperron hatten sich außer dem, au» den Herren Amt«hauptmann Krug von Nidda, Oberfinanz rath Täger, Vorstand de« Königl. Amtsgericht« Oberamtörichter Hatlaß und Bürgermeister Garei» bestehenden Comitec noch die bereit« eingetrcfsene» Ehrengäste Herr Geheimrath l>r. Vodet und Herr Kreishauptmann Frhr. von Welck eingefunden. Zwölf Uhr 30 Min. lies der Zug mit dem hohen Gaste auf dem Bahn hof ein, worauf alrbatv Ihre Majestät die Königin dem Salon wagen entstieg, chrfurcht«voll begrüßt von den versammelten Herren. Im Gefolge Ihrer Majestät befanden sich Frau Ober- hofmeifterin von Pflügt, Exz. Herr Oberhofmeister Baron von Malortie und Hofdame Frl. von Naundorf. Feiner entstieg dem Salonwagen Herr Staat-Minister von Metzsch. Am Perron eingang erwartete Frau Aml«hauplinann Krug von Nidda, Vor ¬ steherin der obererzgebirgischen Frauen- und Haushaltungsschule, Ihre Majestät die Königin, welche einen von dem Töchterchen de« Herrn AmtShauptmann mit sinnigen Worten überreichten Strauß au« Haideblumcn huldreich entgcgennahm. Hieraus wurde die Fahrt nach der Stadt angetreten. Den beiden Hof wagen, in deren erstem Ihre Majestät Platz genommen hatte, solgtc eine stattliche Anzahl von Equipagen mit den geladenen Gästen. Auf dem Wege vom Bahnhof nach dem Markte hatte die Feuerwehr Spalier gebildet, während aus dem Marktplatz selbst der Militärvercin König Albert, der Militärverein Schwar zenberg und Umgegend, die priv. SchützengcscUschast, der Gesang verein Liederkran z, der Turnverein und der Gescllenverein Auf- stellung genommen; dergleichen waren daselbst die kaiserlichen, königlichen und städtischen Beamten versammelt. Bei Ankunft aus dem Markte erfolgte feierliche Begrüßung Ihrer Majestät Seiten der städtischen Kollegien durch Herrn Bürgermeister Garei«. Redner hieß Ihre Majestät im Namen der Start ehrfurchtsvollst willkommen und erinnerte an den Tag. an welchem vor 14 Jahren die Stadt Schwarzenberg letztmal« die hohe Ehre de« Besuch» Ihrer Majestät zu verzeichnen hatte. Mit inniger Freude sei von der seiämmten Einwohnerschaft die Kunde begrüßt worden, daß Ihre Majestät der Einweihung der neuen obererzgebirgischen Frauen- und Haushaltungsschule — welche ihre Entstehung und Entwicklung nur der unermüdlichen Fürzorge ihrer Allerhöchsten Prolektorin verdanke — durch Ihre Anwesenheit die schönste Weihe verleihen wolle. Al« dann die Nachricht von dem er schüttelnden Schicksalrschlage kam, der jüngst unser hohe« König hau« in tiefe, vom ganzen Sachscnlande getheilte Trauer versetzte, da seien die Hoffnungen aus den Allerhöchsten Besuch wieder sehr zweifelhaft geworden. Um so tiefer und inniger sei heute der Dank Aller für da« Opfer, welche« Ihre Majestät durch die Reise hierher am heutigen Tage gebracht, für den Bcwei« der großen Huld, welche in der heutigen Anwesenheit Ihrer Majestät zum Ausdruck komme. Redner faßte den Ausdruck der allge meinen Dankbarkeit in dem tiefempfundenen Wunsch zusammen, daß Gott der Allmächtige Ihrer Majestät und dem gesammicn Königlichen Haute reichen Segen schenken und e« vor Leid be wahren möge. Begeistert wurde in da« zum Schluß der An sprache auf Ihre Majestät «»«gebrachte Hoch eingestimmt. Nach dem Ihre Majestät Herrn Bürgermeister Garci» mit huldreichen Worten erwidert hatte, wurde die Fahri nach dem Fcstortc fort gesetzt. Der Platz um den Neubau war in ausnehmend reicher und sinniger Weite dekorirt und bot schon von Außen dem Auge einen erfreulichen Anblick, welchem auch die Innen Einrichtung durchaus entspricht. Sofort nach Ankunft in dem neuen Hause hielt Ihre Majestät Cercle, worauf alSvann im Festsaalc die eigentliche Feier ihren Anfang nahm. Nachdem Ihre Majestät nebst Gefolge u. den geladenen Fcstiheilnchmern Platz genommen, während die Schülerinnen der Anstalt im Halbkreis ausgestellt waren, erfolgte zunächst der Gesang der Liede«: »Gott grüße Dich", durch die Schülerinnen. Hierauf betrat Herr Pastor Haubold die Redner tribüne, um in tiefempfundenen Worten der hohen Proleklorin sür ihre aufopferungsvolle, segen-reiche, der Anstalt bewielene Fürsorge zu danken und den Segen be« Himmel« für Ihre Maj. und da« gesammte königliche Hau« zu erflehen. Nachdem der Herr Geistliche seine ergreifende Rede, in welcher er die Anstalt der Gnade Gotte« zu weiterem Gedeihen empfahl, geendet, schloß sich der Gesang de« Liede«: »Lobe den Herrn" an. Hierauf be trat der Vorsitzende de« Lokalpaironate«, Herr AmtShaupt- mann Krug von Nidda die Rednertribüne und hielt folgende Festrede: Ew. Königliche Majestät, hochverehrte Festversammlung! Dankerfüllt richten sich heute unsere Blicke zu dem All mächtigen, dessen Gnade un« an dieser Stätte stehen läßt, um in Anwesenheit unserer erlauchten Protektorin die Weihe de«