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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 25.09.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190009250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19000925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19000925
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-09
- Tag 1900-09-25
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Monat
1900-09
-
Jahr
1900
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Treue und Anhänglichkeit an mich und an mein Hau« gegeben haben, sage ich hierdurch wärmsten Dank. Georg, Herzog zu Sachsen. — Leipzig, 20. Septbr. Wie nachträglich bekannt wird, ist die schiedsrichterlich ersolgte Beendigung re« Buchbinder str ike» eine nur bedingte, indem beschlossen wurde, daß die getroffenen Vereinbarungen erst dann giltige Kraft erlangen sollen, wenn sie nicht nur in einer der drei in Frage kommenden Städte Berlin, Leipzig, Stuttgart zur Durchführung gelangen, sondern in allen drei Städten. Wird von der Gehilfenschaft auch nur einer Stadt die Arbeit zu Len bei den Einigungs verhandlungen festgestellten Bedingungen nicht ausgenommen, so sind diese Vereinbarungen auch sür die beiden anderen Städte ungiltig. Aus diesem Grunde bleiben auch vorläufig die beim Gewcrbegericht wegen rechtswidrigen Verlassens der Arbeit ein geleiteten Prozesse — in Leipzig sind deren etwa 1200 ange strengt — vorläufig in der Schwebe. Kommen die Klagen vor envgiltiger Erledigung de« Slrikc» zur Entscheidung und erzielen die Prinzipale ein obsiegende« Urtheil, so werden sie dasselbe vor erst nicht vollstrecken lassen, so daß dem späteren Einvernehmen mit den Gehilfen nicht« im Wege steht. — Plauen. Einen Bomben-Konkur» hat vor Jahresfrist ein früherer hiesiger Wirth zu Stande gebracht: einem Aktivbestand von 71 Mark stehen Passiven in Höhe von 78,000 M. gegen über. Gläubiger sind hauptsächlich auswärtige Geschäftsleute, Konkursverwalter ist Herr Justizrath Lachmann. Nach Lage der Sache ist e« kaum anders möglich, als daß das Konkursverfahren eingestellt wird. — Frankenberg, 21. September. Ein eigenthümliche« Schicksal hatte eine dieser Tage von sozialdemokratischer Seite einbc- rufene öffentliche Versammlung der Maurer und Bauhandwerler nach dem Stadtpark. Es erschienen nämlich nur der Einberufer, der Referent und der überwachende Beamte mit zwei Schutz leuten. Nachdem trotz langen Harrens sich Niemand weiter, also kein einziger Zuhörer, einfand, wandten auch die einsamen Fünf dem öden Saale den Rücken und die Versammlung war zu Ende. — Buchholz, 20. September. Ein beklagenswerther Unfall, der den Feuerwehren als Warnung dienen mag, hat sich hier ereignet. Bei der letzten Hauptübung der hiesigen Pflicht feuerwehr halte ein Wehrmann sich aus dritter Geschoßhöhe eine« Hause« im Rettungsschlauch herabzulassen. Letzterer mag von den ihn unten haltenden Mannschaften nicht genug vom Hause abgezogen worden sein. Außerdem soll der Feuerwehr mann der Vorschrift zuwider die Beine nicht gespreizt haben. Deshalb mit großer Geschwindigkeit in dem ReltungSschlauche herabrutschcnd, stieß er mit ziemlicher Gewalt mit dem Rücken gegen eine Fensterbank, wodurch er eine nicht unbedenkliche Er schütterung der Wirbelsäule erlitt. Der Aermste befindet sich in ärztlicher Behandlung. — Auerbach i. V, 2l. September. Die feierliche Ein weihung und Eröffnung der Volksheilstätte für weibliche Lungen kranke „Carolagrün" ist Mitte Oktober zu erwarten. Der Tag wird von Sr. Mas. dem König selbst bestimmt und man giebt sich der Hoffnung hin, daß — wie bei der Eröffnung der Volksheilställe „Alberlsberg" — auch diesmal da« Königspaar die Feier durch seine Anwesenheit auszeichnen wird. — Adorf, 22. September. Werthvolle Kontrebande wurde am Freitag morgen bei der hiesigen König!. Obergrenzkontrole eingeliescrt. Der Ebmather Grenzaufseher Alex war bei einem Nachtpatrouillengange an der böhmischen Grenze bei Pabstleithen auf eine von mehreren Schmugglern getriebene Ochsenherde — der Beamte zählte mehr al« zwanzig Stück in einzelnen Trupp» — gestoßen und nahm den Schmugglern drei schöne Thierc im Wcrthc von je 350 M. ab. Die anderen Rinder sind thcil» weiter nach Böhmen zurück, thcil« weiter nach Sachsen herein „in Sicherheit" gebracht worden. — In Fabriken ist vom 1. Oktober d. I. an auf Grund de« Reichsgesetze« vom 30. Juni d. I., die Abänderung der Ge werbeordnung betr., auf Kosten de» Arbeitgeber« sür jeden min derjährigen Arbeiter ein Lohnzahlungsbuch einzu richten. Diese» Lohnzahlungsbuch muß in gleicher Weise wie in den Arbeitsbüchern sür minderjährige Arbeiter der Namen des Arbeiter», Ori, Jahr und Tag seiner Geburt, Namen und letzten Wohnort seine« Vater« oder Vormunde« (seine« gesetzlichen Ver treter«) und die Unterschrift de« Arbeiter« enthalten. In da« Lohnzahlung«buch ist bei jeder Lohnzahlung der Betrag de» ver dienten Lohne« einzutragen; e« ist bei der Lohnzahlung dem Minderjährigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auszuhändigen und von dem Empsänger vor der nächsten Lohnzahlung zurückzu reichen. — Der Reservist mit den gerollten Achselklappen und mit dem Stock in der Hand zeigt sich wieder in den Straßen als ein jährlich wiederkehrendc« Bild. Man sieht e« ihm an, daß ihm die Handhabung de« Stockes ungewohnt geworden ist. Mit so großer Freude im Allgemeinen der Tag der Entlassung erwartet wird, mit so großem Ernst tritt er an manchen heran. Der Waffendienst ist zwar ein strenger und eiserner, der eine ganze Männlichkeit beansprucht, allein, er hat da» Gute, der Un verantwortlichkeit außer der Dienstzeit und der vollständigen Sorglosigkeit bezüglich der Ernährungsfrage. Run heißt e« wieder, auf eigenen Füßen stehen und statt de« Ernste« de« Dienste» tritt nun der Ernst de« Leben« an den neuen Civilisten heran. Doch im Allgemeinen kann man sagen, er ist jetzt zu vielen Lebensstellungen geeignet, zu denen er früher weniger taugte. Zwischen einem eintrctenden Rekrut und einem Reser visten ist schön äußerlich ein merklicher Unterschied. Der letztere hat viel gelernt an Ordnung, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und im ganzen Auftreten. Der Militärstand erzieht nicht blo» den Krieger, sondern er ist eine gründliche Schule sür alle männ lichen Tugenden! Bor hundert Jahren. St>. Septemöer. Thllrmer und Nachtwächter l 38V. Thurmwächter waren bei Verlust ihre» Dienstes zu steter Wachsamkeit verpflichtet, „beh Tag und bey Stacht, zumal den Gewittern, wie auch zu genauer Aussicht über ihr eigen Feuer und Ächt." Sie müssen dai Zeichen ihrer nächtlichen Wachsamkeit besonders dadurch geben, daß sie Winters von 8—4 Uhr, Sommer« von Iv—3 Uhr alle viertel und ganze Stunden „gegen alle 4 Viertel der Stadt inS Horn stoßen, auch sich dadey jedesmal flüchtig Umsehen, ob sie weder in der Stadt, noch Vorstädte, noch auswärts am Horizont einige- Feuer gewahr werden." Bemerken sie Feuer, so müssen sie bei einem „Schloth- Vrandc" mit einer Glocke, bei anderem Feuer zweimal anschlagen, bis Volk und Löschung-Mittel herdeisommen. dann inneholten und „dabey sogleich dem Volk durch ein Sprachrohr mehrmalen anzeigen, wo da» Feuer ist." Bei überhandnehmendcm Feuer muß der Wächter noch zweimal „stürmen", dann aber enud aus da« Flugseuer achten. Der Thürmer dars den Thurm erst bei eigner Lebensgefahr verlassen. Die Nachtwächter haben die Stu», den anzuzeigen, bei Bränden jedoch nicht mehr. Dann sollen sie langan hallend in die Hörner stoßen, mit Klappern Lärm machen, Feuer rufen und die in der Stadl befindlichen Pechfackeln anzünden und brennend erholten. Die Laternen-Anzünder in den glücklichen Städten, die Beleuchtung haben, sollen die Laternen im Winter von 7 Uhr Abend» bi» 2 Uhr Nacht«, im Sommer von 8 Uhr Abends bis l Uhr Nacht- in Brand halten. — lkv. Septem kl er. Ein Krankenhau» I8VV. Da» Höllische Stadtlazareth oder Krankenholpital gehört zu den besten Anstalten dieser Art, wie sich denn die Stadt Halle von jeher durch ihren gemeinnützigen Sinn auSzeichnet. Da» Krankenhaus, frei und hoch an der Saale liegend, hat zwei Etagen mit zehn Zimmern und ist die Zahl der Kranken aus zwanzig gestiegen (!). Eine Stube sür Wahnsinnige, «in Operation«- und ein Leichenzimmer sind auch da. Eine neu ausgestellte Elektrisirmaschine ist vorhanden, der sich gegen geringes Honorar die Einwohner der Stadt bedienen dürfen. Eine Bade anstalt mit Douche, Oualmbad, warm und kalte Halbierter, Traufe, und Tropsbad (die Tropfen lasten sich nach Größe und Höhe regulirenj ist so eben eröffnet und eS sollen sogar demnächst Sool- und Schwefelbäder ge geben werden. Die Betten werden als gut und praktisch gerühmt, nicht minder die ganze Zimmer-Einrichtung. Jeder Kranke wird bei Ankunft ge badet und neu eingekleidet, feine eigenen Sachen erhält er bei seiner Ent lassung gereinigt zurück. Die „Speisung" geschieht vor Allem unter Berück sichtigung der siebernden und siebersreien Kranken. Angestellt sind an den, Krankenhaus die Krankenmutter und deren Ehemann und zwei Mägde. — Für ihre Bemühungen erhallen sie wöchentlich 2l Kannen Bier, 2V Psund Brod, 7 Groschen an baarem Gelde, 2 Groschen zur Seise sür die Reinig- ung der Kranken, I Groschen zu Besen und außerdem freie Wohnung und Die gesetzlichen Bestimmungen über Ruhezeit und Ladenschluß im Handclsgewerde. Von Jos. Dochnahl, crmä. ^ur. II. Per Ladenschluß. Der Gesetzgeber hätte nur Halde Arbeit gethan, wenn er nicht wie die Ruhezeit so auch die Zeit Le« Ladenschlüsse« gesetz lich geregelt hätte. So bestimmt denn da« Gesetzt „Von neun Uhr Abend« bi« fünf Uhr Morgen« müssen offene Bcrkaus«stellen für Len geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Die beim Ladenschluß im Laven schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden." Da nun gesetzlich eine Ruhezeit von zehn resp. elf Stunden gewährt werden muß, zwischen neun Uhr Abend« und fünf Uhr Morgens aber nur eine Zeit von acht Stunden liegt, so kann den gesetzlichen Vorschriften nur auf zweierlei Weise genügt wer den: Entweder d'e Geschäfte, welche Angestellte beschäftigen, schließen überhaupt für zehn resp. elf Stunden oder die Hand- lungSangestcllten werden bezüglich de« Beginn« und Schluffe« ihrer Arbeitszeit verschieden beschäftigt. Wir sehen natürlich im Folgenden davon ab, daß in kleineren Geschäften ev. der Prinzi pal und dessen Familie — denn diesen kann da« Gesetz natürlich nicht vorschreiben, wie viel Ruhe sie sich gönnen sollen — in den weniger verkehrsreichen Stunden, den frühen Morgenstunden z. B. allein die Kunden bedienen könnten. Wa« zunächst die erste Möglichkeit betrifft, daß die Geschäfte überhaupt sür zehn resp. elf Stunden schließen, so hat sich be reit« in weiten Kreisen eine Strömung für den Achtuhrladen- schluß gellend gemacht, und bedeutende Geschäfte schließen zum Thcil schon jetzt Abend« acht Uhr und öffnen erst wieder Mor gen« sieben Uhr. Das ergiebt eine Ruhezeit von elf Stunden, und es ist somit jedem gesetzlichen Erforderniß genügt. Indessen gebieten Zweckmäßigkeitsgründe, daß die Bestimmungen über den Ladenschluß für alle Inhaber von offenen Verkaufsstellen in einer Gemeinde gleichmäßig gelten. Dem hat auch das Gesetz Rechnung getragen; denn cs bestimmt: „Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betheiligten Geschäftsinhaber kann für eine Gemeinde oder mehrere örtlich unmittelbar zusammenhängende Gemeinden durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebe hörden für alle oder einzelne Geschäftszweige angeordnet werden, daß die offenen Verkaufsstellen während bestimmter Zeiträume oder während deS ganzen Jahre» auch in der Zeit von acht Uhr und neun Uhr Abend« und zwischen fünf und sieben Uhr Mor gen« für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. — Auf Antrag von mindestens einem Drittel der betheiligten Geschäftsinhaber hat die höhere Verwaltungsbehörde die bethei- ligten Geschäftsinhaber durch ortsübliche Bekanntmachung oder besondere Miltheilung zu einer Aeußerung für oder gegen die Einführung de« Ladenschlüsse» im Sinne de« vorstehenden Ab sätze« aufznfordern. Erklären sich zwei Drittel der Abstimmen den für die Einführung, so kann die höhere Verwaltungsbehörde die entsprechende Anordnung treffen. Der BundeSrath ist befugt, Bestimmungen darüber zu er lassen, in welchem Verfahren die erforderliche Anzahl von Ge schäftsinhabern festzustellen ist." In vielen Städten zirkuliren schon jetzt bei den Inhabern offener Verkaufsstellen an das Polizeipräsidium gerichtete Peti tionen sür den Ladenschluß um acht und die Ladenöffnung um sieben Uhr, und diese Petitionen haben schon viele Unterschriften erreicht. Haben mindesten« zwei Drittel aller derjenigen Geschäfts inhaber, die durch da« Gebot getroffen werden, den Antrag unter schrieben — der BundeSrath wird wohl bald seslsetzen, auf welche Weise die Zahl der überhaupt in Betracht kommenden Geschäfte zu ermitteln ist — so kann die höhere Verwaltungsbehörde eine Verordnung in diesem Sinne erlassen; sie läßt sich dann vorher von den Gemeindebehörden über die Zweckmäßigkeit der beabsich tigten Verfügung Bericht erstatten. Beantragt ein Drittel der überhaupt von diesem Gesetze betroffenen Geschäftsinhaber, daß die höhere Verwaltungsbehörde eine Erklärung der betheiligten Geschäftsinhaber über den Ladenschluß veranlaffe, so muß die Behörde diesem Anträge stattgeben. Sie wird also dann auf irgend eine Weise, wahrscheinlich durch die Tageszeitungen oder direkt durch Zusendung von Fragebogen, die Inhaber offener Verkaufsstellen zu einer Erklärung darüber auffordern, wie sie sich zu dem früheren Ladenschlüsse resp. der späteren Ladenöff nung stellen. Erklären sich einige Geschäftsinhaber überhaupt nicht, so werden sie bei der Abstimmung nicht mitgcrechnet. Denn wenn sich zwei Drittel der Abslimmenden dafür erklären, so kann die VeiwaltungSbehörde die frühere Schließung und spätere Oeffnung der Läden anordnen. Wir wollen noch einmal den Unterschied hervorheben: Stellen die betheiligten Geschäftsleute selbst den Antrag auf früheren Ladenschluß und spätere Ladenöffnung, so sind aller Betheiligten, d. h. aller von diesem Gesetze betroffenen Gcschäst«- inhaber erforderlich, veranlaßt die Behörde eine Erklärung über diesen Punkt, wa« sie auf Antrag von '/, aller betheiligten Ge schäftsleute lhun muß, so ist 2/, aller Adstimmcnden nöthig, da mit die Verwaltungsbehörde die betreffende Anordnung erläßt. Wo der Ladenschluß um acht Uhr und die Ladenöffnung um sieben Uhr nicht zur Einführung kommt, müssen die Geschäfte, um dem Erfordernisse der gesetzlichen zehn- resp. elsstündigen Ruhezeit zu genügen, diejenigen Arbeiter, Gehülfen und Lehrlinge, die Morgen« früher im Geschäfte sein müssen, Abend» um eben soviel Stunden früher entlasten und umgekehrt. Einige Ausnahmen von den Bestimmungen über den Laden schluß läßt da« Gesetz zu, indem e» bestimmt: „Ueber neun Uhr Abend« dürfen Verkaufsstellen geöffnet sein 1. für unvorhergesehene Nothfälle; 2. an höchsten« vierzig von der OrlSpolizeibehörde zu be stimmenden Tagen, jedoch bi» spätesten» zehn Uhr Abend«; 3. nach näherer Bestimmung der höheren Verwaltung«, behörde in Städten, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung weniger al« zweitausend Einwohner haben, sowie in ländlichen Gemeinden, sofern in denselben der Geschäftsverkehr sich vor nehmlich auf einzelne Tage der Woche oder auf einzelne Stunden de» Tage» beschränkt." Diese Ausnahmebestimmungen gellen natürlich auch für den Fall, daß der Achtuhrladenschluß obligatorisch würde. Der Grund de« ersten AuSnahmcfalle» ist ohne Weiteres verständlich, ebenso auch der dritte Fall. Denn e« kommt in kleinen Landstädtchen und Dörfern wohl vor, daß Geschäfte fast die ganze Woche wenig zu lhun haben und nur etwa am Markt tage Abend» länger aufhallen müssen, da sich die Landlcute au» den Nachbarorten nach Schluß de» Markte« ihre Einkäufe be sorgen. Oder e» sind während der Erntezeit die kleinen Ge schäfte vielleicht geschloffen, und erst »ach Eintritt der Dunkelheit, wenn die Feldarbeiten erledigt sind, kommt etwa« Geschäftsver kehr zu Stande. Die Bestimmung unter Ziffer 2 bedarf einer kurzen Be sprechung. Auch hier werden die betheiligten Geschäftsinhaber klug thun, sich schon jetzt gemeinsam darüber schlüssig zu machen, welche 40 Tage sic der OrtSpolizeibehördc für den Zehnuhrladcn- schluß Vorschlägen wollen. Wie wlr schon in unserm vorigen Aufsatze (über die Ruhezeit) bemerkten, dürften wohl au« Zweck mäßigkeitsgründen die dreißig Tage, an denen eine kürzere Ruhe zeit stattfinden darf, mit dreißig von den vierzig Tagen, wo längere Ladenöffnung gestattet ist, zusammengclegt werden. Dann bleiben noch zehn Tage übrig, an denen wohl der Laden von fünf Uhr Morgens bi» zehn Uhr Abend« geöffnet sein darf, gleichwohl aber eine ununterbrochene zehn- resp. elfstündige Ruhe zeit gewährt werden muß. Denn die Bestimmungen über die Ruhezeit werden, wie da« Gesetz noch ausdrücklich hervorhebt, von den Bestimmungen über den Ladenschluß nicht berührt. Hier wird auch nur durch eine abwechselnd frühzeitigere oder spätere Beschäftigung der Angestellten den gesetzlichen Vorschriften genügt werden können. Nun ist an den Tagen, wo Abend« starker Verkehr herrscht, z. B. vor hohen Festtagen, die« Morgens gewöhnlich nicht der Fall. Die Geschäfte brauchen dann Mor gen« nicht so früh zu öffnen, oder der geringe Geschäftsverkehr witd mit wenigem Personal bewältigt werden können. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschloffen sein müssen, also Abend« von zehn, resp. neun, resp. acht Uhr ab bi» Morgen« fünf resp. sieben Uhr, ist der Verkauf, ferner „das Feilbicten von Waaren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Hau« zu Hau« im stehenden Gewerbebetriebe . . . sowie im Gewerbebetriebe im Umberziehen . . . verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden." Also auch da« Hausiren ist während der Zeit de« Geschäfts schluffe« verboten. Wenn ich mir im Laufe de« Tage« Waaren zur Auswahl bestellt habe, so kann mir der Kaufmann sehr wohl noch nach Ladenschluß die Probewaaren in meine Wohnung schicken, damit ich eine Wahl treffe; ebenso darf mir der Hau stier, den ich für den Abend bestellt habe, seinen Kram noch nach Schluß der Geschäfte auSpackcn. Aber nicht dürfen beide ungerufen zu mir kommen, um mir ihre Sachen vorzulegen. Die Strafbestimmungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über den Ladenschluß sind dieselben wie die wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Ruhezeit. Kin Mick von der Warlvurg. Der Sommer ist bald zu Ende, sie kommen heim die vielen Tausende, welche am MecreSstrande oder in den Bergen Erhol ung suchten und sie erzählen von dem vielen Schönen, da« sie gesehen haben. Zu den besuchtesten Gegenden Deutschlands zählt während der Sommermonate da« herrliche Thüringen und in diesem wieder ist die durch ihre bevorzugte Lage ausgezeichnete Stadt Eisenach der Hauptsammelpunkt von Touristen aller Länder. Die dicht vor der Stadt auf hohem Berge thronende, durch Geschichte und Sage weltberühmte Wartburg ist da« Haupt ziel der meisten nach Eisenach kommenden Fremden, denn von der Höbe Liese« alten Landgrafenschloffe« genießt man eine groß artige Rundschau und unvergeßlich bleibt jedem Besucher „der Blick von der Wartburg". Weit hinaus schaut man über die Thüringischen Lande und in nächster Umgebung hat man einen Einblick in die romantischen Thälcr dicht vor Eisenach und in diese« selbst. Die mit pietätvoller Schonung de» Altehrwürdigen bewirk ten Neubauten auf der Wartburg sind da» Werk de« kunstsinnigen Großhcrzog» Earl Alexander, unter dessen segensreicher Regier ung auch Eisenach sich bedeutend entwickelt hat. Außer der Wartburg besitzt aber die Stadt noch manche andere historische Sehenswürdigkeit von hohem Interesse, so z. B. die alte prächtige Hauptkirche zu St. Georg, welche im Jahre 1188 erbaut sein soll und in der Kirchengeschichte de» Mittel alters eine hervorragende Bedeutung hatte. Luther verkündete dort da« Evangelium bei seiner Reise zum Wormser Reichstage. Während de» Bauernkriege» (Ib2b) wurde ein Theil der Kirche verwüstet und erst nach längerer Zeit wieder aufgebaut; auch später hat sie noch häufig bauliche Veränderungen durch gemacht, aber noch nie hat sie einen Thurm gehabt. Die sen zu beschaffen, sowie auch da» Innere de« Gotteshauses zu verschönern, ist die Gemeinde Eisenach seit Jahren bemüht, und hat hierfür der bekannte Baurath March-Charlottcnburg die Pläne entworfen. Nach diesen ist der innere Ausbau im Barock stil hergcstellk und al« ein Meisterwerk zu bezeichnen. Al« architektonischer Abschluß fehlen der Kirche nun noch ein Porliku« und vor Allem der Thurm, welcher sich stolz über die Häuser der Stadt erheben und von den Bergen au« sicht bar sein soll. Zur Bestreitung der hierfür nölhigen Mittel hat der Kirch gemeindevotstand die Genehmigung für eine Lotterie erhalten, in der nur Geldgewinne zur Verloosung gelangen und denn Hauptziehung im Oktober statlfindet. Die Eisenacher Geldlotterie ist eine der bestorganistr- ten von den in der Neuzeit vielfachen kleinen Lotterien, welche für wohlthätige und gemeinnützige Zwecke, besonder« Kirchenbauten, arrangirt werden. E« liegt nun einmal im menschlichen Wesen, daß Jeder — ob arm, ob reich — neben seinem berufsmäßigen Erwerb noch eine plötzliche, außergewöhnliche Vermehrung seine« Vermögen« erstrebt. Diesem allgemeinen Verlangen verdanken auch nur die StaatS-Lolterien ihre Existenz. Für die Eisenacher Geldlotterie kostet ein ganze» Loo« nur Mark 3,-°; — da« ist ein so geringer Betrag, daß selbst der einfachste Mann sich diese Ausgabe gestatten kann und zwar mit der angenehmen Aussicht, im Sewinnsalle den Gewinn ohne jeden Abzug zu erhalten! Dieser beziffert sich bei dem ersten Haupttreffer auf 100,000 Mark in baarem Geld«! Außer ¬ dem gi Alle« i welche findend: Zeitung F° besinder Händen, Gusta Ar Eisenach geholfen haben z herrlich: H« schönen aus Eis komplex Lotterie zur Erz Wartb .2 roman sic sinn da ich < mitgelh« Ich wi Hochzeit „N Blut al He zorniger gegen s Blut - .s stem, n mit glä „E gab die baß Di: ich mit Si Park a Ruhe zi Kind hi mit bei Stunde Geistlich wirkte. Grafen, treuer und In worden, Leben a Wirkuni Die rei nigster den Se D< der in c inspektor Ablehnr Durch , der Sc führe u zu regel heil ger und W, eine we leichtsin lijchen hin for bei der Sohne» setzt, do Sparsai Hand n strafe u Motive flehentli die unsc Ab vorüber, harmlos Platz g, nenden, einzelt schrille regte si klemmen Furcht, Entfern Stamm der Ni Stimm, „T hörte s sehr w< passen." „E Richard „E theurer heiteren .1 mich, F fache Ps war hük tändeln, .r kurz, „t reisest, > habe ar unumsch Namen mag w
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