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Es wird hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 l des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 jede Er krankung und jeder Todesfall an Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Äeulcnpcst), Pocken (Blattern) sowie jeder Fall, welcher den Verdacht einer dieser Krankheiten erweckt, der für den Auf enthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen ist. Wechselt der Erkrankte den Aufenthaltsort, so ist dies unverzüglich bei der Polizeibehörde des bisherigen und des neuen Aufenthaltsorts zur Anzeige zu bringen. Nach 8 2 des obengenannten Gesetzes sind zur Anzeige verpflichtet: 1) der zugezogene Arzt, 2) der Haushaltungsvorstand, 3) jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 4) derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todes fall sich ereignet hat, b) der Leichcnschauer. Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Eibenstock, den 17. Juli 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Zur Verhütung von Mißbrauch wird bekannt gegeben, daß dem Dienstmädchen Hart« Mrl««l«I aus Grünhain an Stelle eines verloren gegangenen Gesindc- zeugnißbuches, ausgest. vom Stadtrath zu Aue am 1. Mai 1899 unter Nr. 22, ein neues Gefindezeuguitzbuch ausgesertigt worden ist. Eibenstock, den 19. Just 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Bekanntmachung. Nachdem gegen das ausgestellte Verzeichniß der hiesigen Pferdcbesitzcr Einsprüche nicht erhoben worden sind, wird hiermit bekannt gegeben, daß in den nächsten Tagen der in 8 27 der Feuerlöschordnung für Befreiung von der Unentgeltlichkeit der bei Feuers gefahr im Stadtbezirke zu leistenden Spanndienste festgesetzte Beitrag von jährlich 50 Pf. pro Pferd auf das 2. Halbjahr 1900 von einem unserer Schutzleute kassirt werden wird. Diejenigen Pferdebesitzer, welche die Zahlung verweigern, sind bei Vermeidung der in § 28 der Feuerlöschordnung festgesetzten Strafe auf Erfordern des Stadtraths jeder Zeit zur unentgeltlichen Leistung der Spanndienste verpflichtet Eibenstock, den 20. Juli 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. 5. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Colleginms Donnerstag, den 26. Juki 1900, Äkends 8 Ahr im Rathhaussaale. Eibenstock, den 20. Juli 1900. Der Stadtvcrordnetcn-Borstcher. G. Diersch. 1) Beschlußfassung wegen Beschaffung von Doppelfenstern für die Industrieschule. 2) Desgl. wegen Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten, welche durch das 50jährige Vereinsjubiläum des Kgl. Sächs. Militär»ereins entstehen. 31 Regulativ über Erhebung der Straßen- und Schleußenbaubeiträgc in der Schulstratze. 4) Ortsgesetz, die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in der Stadl Eibenstock betreffend. 5) Regulativ über den Milchhandel. 6) Herstellung des Rathhaussaales .'c. (Pissoir, Closet, Dach). 7) Gewährung einer Entschädigung an den Handelsmann Klaus für Verlassen der alten Grundmauern beim Wiederaufbau seines Hauses Brd.-Cat. Nr. 250. 8) Beschlußfassung ivegen Richtigsprechung der Wasserwerks- und Armenkassenrechnung auf das Jahr 1899. 9) Kenntnißnahme von den Dankschreiben des Erzgebirgsoereins, Lehrerkollegiums und Lehrers Findeisen. 10) Gottesackerangelegenheit. Mit Zustimmung des Gemcinderaths wird hierdurch Folgendes bestimmt: Das Treiben von Schweinen aus den Straßen und Wegen im Be zirke der Gemeinde Schönheide wird verboten. Der Transport von Schweinen innerhalb des hiesigen Gemeindcbezirks darf nur mittels Fuhr werks erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden in jedem einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Schönheide, am 19. Juli 1900. Der Gemcindevorstand. Haupt. Kl. Bekanntmachung. Nachdem demnächst Abtheilung .4 II des hiesigen Frievhofes belegt sein wird, so wird die seit 1873 belegte Abtheilung 4 mit Ausschluß der gelösten Grabstellen in Ge brauch genommen werden. Es ergeht an Alle, die die Gräber ihrer in Abtheilung .4 ruhenden Angehörigen mit Denksteinen, Lebensbäumen und dergl. geziert haben, das Ersuchen, diesen Grabschmuck rechtzeitig und zwar längstens 8 Wochen vor dem Zeitpunkte entfernen zu lassen, zu welchem voraussichtlich die Gräber neu zu belegen sind. Andernfalls wird dies die Fried- bossoerwaltung auf Kosten der Angehörigen besorgen lassen, uns cs werden sodann die Denksteine und dergl., wenn keine Reklamation erfolgt, in das Eigenthum des Friedhofs übergehen. Uebrigens ist es nach einem Beschlüsse des Kirchenvorstandcs zulässig, daß verfallende einfache Grabstellen in Abtheilung .4 und ebenso in der Kindcrabtheilung C gelüst und somit im gegenwärtigen Zustande erhalten werden können. Die Löse- und Eintragsgebühr beträgt in Abth. .4 10 M. 50 Pf., in Abth. 0 5 M. 50 Pf. Eibenstock, den 21. Juli 1900. Der Kirche» vorst and. Gebauer, ?., Vorsitzender. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, Sonntag, de« 28. Inti d. I., in »»«'Kan eine für Erzgebirgischt Rinder (Simmenthaler und Simmenthaler Kreuzungen) sowie für Ziege« abzuhalten, wozu zur Zeit Anmeldungen in unserer Kanzlei Chemnitz, Zimmer straße 4 noch angenommen werden. Chemnitz, den 20. Juli 1900. Das Dircttorium des Landwirthschaftl. Krcisvercins im Erzgebirge. Schubart. Wilsdorf. Die chinesischen Wirren. In« Riesengroße wächst die Frcmdenbewegung in China an. In einem nach der See zu offenen Halbkreise, dessen Mittelpunkt die Hauptstadt Peking bildet, breitet sich der Boxeraufstand strah lenförmig au». Im äußersten Norden, an der sibirisch chinesischen Grenze, herrscht Kriegszustand zwischen China und Rußland, und die Mandschurei, die von Rußland beanspruchte Interessensphäre, steht bi« an den Golk von Petschili hinunter in Flammen. Im Zentrum de« Halbkreise«, in der Provinz Tschili, ist durch die Einnahme von Tientsin eine Verschiebung zu Gun sten der Mächte eingelreten. Dort stehen jetzt etwa 22,000 Mann der verbündeten Truppen. In Tientsin sollen nach dem japanischen Bericht allein in einem Arsenal achtzig Kanonen erbeutet worden sein, darunter 16 neuester Konstruktion. Da« ist zweifellos erfreulich, bedeutet aber leider, wie die »Köln. Zig.' angicbt, für die Chinesen nicht einen Verlust, den sie nicht ver- ichmcrzen könnten, denn diese Kanonen find nur ein ganz ver schwindend kleiner Bestandiheil de« vom Auslande cingeführtcn Geschützmaterials, und dann stellen die Chinesen selbst in sieben Arsenalen vortreffliche Geschütze der neuesten Modelle nebst Pul ver und Munition her und haben zweifello« große Vorräthe davon angehäuft. Ob die Eroberung und Einäscherung de« großen Vertragshafen» am Peiho einen moralischen Druck üben und da« Ende der Wirren beschleunigen wird, läßt sich natur gemäß bi« jetzt noch nicht erkennen. Der südlich von Peking gelegene Theil jene« Halbkreise«, die Provinz Schein tung, soll ebenfall« von der Bewegung er griffen sein; hier jedoch beginnt der Bereich der Vizekönige Mit telchina«, die noch eine abwartende Haltung beobachten. Nach einer Meldung der »Time«' au» Schanghai vom 18. d. ist dort jetzt die Aufmerksamkeit außer auf Li Hung-Tschang besonder« auf shuanschikai, den Gouverneur von Schantung, gerichtet, von dessen Stellungnahme die weitere Entwickelung der Dinge zum großen Theil abhängt, shuanschikai» Einfluß, sagt jene Meldung, ist bedeutend größer als der irgend eine» Andern. Außerhalb des südlichen Halbkreise» beginnt, nach Westen sich dehnend, da« Jangtsethal, der gewaltige BerwaltungSbercich, in dem sich die Vizekönige Liukunh (Resicenz Nanking am unteren Jangtse) und Tickangtschitung (Residenz Wutsckang, gegenüber Hankau am mittleren Jangtse) thcilcn. Den Einfluß und Machlcinsatz dieser drei Männer, denen sich al« vierter der wieder an Stelle Hulu« zum Vizckönig von Tschili ernannte Li-Hung-Tschang an schließt, auf ihre Seite zu bringen, bewerben sich jetzt die Mächte wie die gegenwärtigen Machthaber in Peking. Fast scheint c«, al« ob e« Peking gelungen sei, in diesem Wettbewerb Li-Hung Tschang bereit« zu sich hinüberzuziehen, denn er ist auf dem Wege zur Hauptstadt. Die »Daily Mail' be hauptet inzwischen, auch Liukunh in Nanking habe Befehl erhal- ten, nach Peking zu kommen. Wenn Li jetzt behauptet, er müsse einer solchen Aufforderung Nachkommen, io ist da« eine Ausflucht, denn der Befehl, sich nach Peking zu begeben, bedeutet häufig genug den Verlust von Amt und Würden, und daher besinnen sich schon zu gewöhnlichen Zeitläuften diele mächtigen Provinzial beamten zweimal, ehe sie ihm Folge leisten. Nicht selten wird Krankheit oder Unabkömmlichkeit vorgeschützt, um dem peinlichen Besuche zu entgehen, und der Einfluß dieser Beamten ist so groß, daß die Zcntr-lregierung selten auf eine solche Weigerung mit der Absetzung zu antworten wagt. Auch da- ist freilich schon vorgekommen und dann hat bi« jetzt allerdings stet« der Pro- vinzbeamte dem Willen der Zentralrezicrung weichen müssen. Al« Li-Hung-Tschang nach dem japanischen Kriege au« Zcknmo- noseki zurückgekehrt war, meldete er sich krank, al« er den Befehl erhielt, in Peking zu erscheinen, wa« ihn aber nicht hinderte, in Tientsin täglich Besuche zu empfangen. Auch Huanschikai soll jetzt mehrfach Weisung erhalten haben, nach Peking zu kommen, weilt aber nach wie vor in seiner Hauptstadt Tsinan. Wenn daher jetzt, wo im Reiche da« Unterste zu oberst gekehrt ist, ein sonst der Zentralregicrung gegenüber io wenig willfähriger Be amter wie Li-Hung-Tschang vons dem fernen Kanton nach Peking eilt, so hat man berechtigten Grund, ihm zu mißtrauen. Aehnlich liegt der Fall mit den Vizekönigen Mittelchina«. Sie haben die Macht, die Ruhe in ihren Bezirken zu erhallen, wenn sie sic nur gebrauchen wollen. Trotzecm mehren sich die Anzeichen, daß die Unruhen auch auf den Jangtse übcrgreifen. So wird mitgetheilt, der Vizckönig in 'Nanking, Liu, habe zwar in Erfüllung eine« Wunsche« der Konsuln die Befehle erneuert, die eine weitere militärische Thätigkeit in den Fort« von Wusung, die den Zugang zu Schanghai sperren, untersagt, in Nanking behaupte man aber, daß Liu « Autorität nicht mehr al» genügende Gewähr für die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung an gesehen werden könne. Die Konsuln hätten deshalb angeordnet, daß Vorbereitungen für die Abreise von Frauen und Kindern zu treffen seien. Tagesaefchichte. — Deutschland. Die Einschiffung der für China be stimmten Truppen findet an folgenden Tagen statt: am Frei tag, den 27. Juli, aus den Dampfern .Halle', .Dre-den' und .Batavia', Montag, den 30. Juli, auf.Achen'und.Sardinia', Dien«tag, den 31. Juli, aus .Straßburg', Donnerstag, den 2. August, auf .Rhein' und .Adria', Sonnabend, den 4. August,