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Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2S Pf 4V Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. --- ------- 47. Jahrgang. —- - Sonnabend, den 28. April ISO« Anmeldung für den nächsten Ausnahmetermin in die Soldatenknaben-Erziehnngsanstalt Kleinstruppen zu Ostern 1901 bettessend. 1) Die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlüsse an den 8jährigen Kursus der Bolksschule bez. nach erfolgter Konfirmation aus. Die Söhne solcher Bäter, welche der Armee nicht angchört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. 2) Die Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin zu Ostern 1901 kann bereit« von jetzt ab bei den Bezirks-Kommando» erfolgen und sind hierbei folgende Ausweise bcizubringen: a) die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; d) das kirchliche Taufzeugniß oder eine Taufbescheinigung; es die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; <i) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204'205 des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; e) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und VcrmögenSverhältnisse der Angehörigen (bei Beamten von der Anstcllungsbehördc auszustellcn); k) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Obervormunpschaft«-Bc- hörde, und g) der Militärpaß und das Führungs-Attest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient. (Bei Beamten genügt der 'Nachweis unter «.) 3) Anmeldungen zur Aufnahme für Ostern 1901 können von den Bezirks-Kommando« nur bi« Ende Dezember 1900 angenommen werden. 4) Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Auf nahme, welche bei guten Schulccnsurcn folgende Mindestmaße besitzen: bei 13'/, Jahren 140 em Körpcrlänge und 66 bis 71 em Brustumfang, bei 14 Jahren 142 em Körpcrlänge und 67 bis 73 em Brustumfang, bei 14'/, Jahren 144 em Körperlänge und 68 bis 74 em Brustumfang. Stotterer, Bettnässer, Bruchleidendc und mit stärkerem Fußschweiß Behaftete, sowie Knaben, welche voraussichtlich späterhin zum Militärdienst ungeeignet sind, werden nicht ausgenommen. b) Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffiziervorschule zu Marienberg überführt, an« letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizier-Schule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. 6) Die Unteroffizicrschüler gehören als solche bereit« zu den Militärpersoncn des Friedens stande«, und wird die auf der Unteroffizicrfchulc verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Lebensjahre ab al« aktive Militärdienstzcit gerechnet. 7) Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Ktcinslruppcn, in der Unteroffizier- Vorschule und in der Untcrosfizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. 8) Da« Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert wor den, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr al« bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffizier«- und Beamtenstellen aufzurücken. 9) Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereit« mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des EivilvcrsorgungSschcincS befinden und hiermit außer einer Dicnstprämie von 1000 M. die Anwartschaft auf Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamlcnstelle des Staatsdienstes erwerben. 10) In die Untcroffizierschulc zu Marienberg finden direkte Einstellungen nicht statt, in die Unteroffizier-Vorschule aber nur insoweit, al« eintretende einzelne Abgänge durch Zöglinge der An stalt zu Kleinstruppen nicht besetzt werden können. 11) Die Bewerber für die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg, welche wegen Platz mangel« nicht zur Einstellung gelangen können, werden deshalb aus den nach vollendetem 17. Lebensjahre zulässigen freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst aufmerksam gemacht. 12) Die vollständigen Aufnahme-Bedingungen für die Anstalt zu Kleinstruppen und die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können bei jedem Bezirks-Kommando entnommen werden. Desgleichen auch die Bestimmungen sür den freiwilligen Eintritt in den aktiven Militärdienst. Dresden, im April 1900. Kricgs - Ministcrium. von der Planitz. Unttrstützungsgesnche sür Fortbildungsschulen bett. Die Schulvorstände werden darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Gewährung von Staatsbeihilfen zur Bestreitung des Aufwandes für die Fortbildungsschulen auf das lausende Jahr zz Wat dikfkS IllyrkS anher einzureichen und außer den in 8 16 Abs. b der Ausführungsverordnung zum Schul gesetze vom 25. August 1874 vorgeschriebenen Unterlagen eine tabellarische Anzeige über das Stistungsjahr, die Zahl der Schüler, Lehrer und Klassen, die Lehrerhonorarc und die sonstigen Ausgaben, sowie die etwaigen Einnahmen, ferner ein Schulplan und Angaben über etwaige Verbindung mit einer gewerblichen Fortbildungsschule oder dergl. beizufügen sind Solchen Gemeind««, di« nicht mehr als 2 Stunden wöchentlich Unter richt ertheilen lassen, werden übrigens kein« Staatsbeihilfen gewährt. Schwarzenberg, am 18. April 1900. Königliche Bczirlsschulinspcktion. Srug von Nidda. »r Förster. Lescher Die Schulvorstände des Bezirks werden daran erinnert, dah alljährlich nach Ostern Anzeige über etwaige in das schulpflichtige Alter tretende blind« Sinder mit der Angabe, ob die Anmeldung zur Ausnahme in die Blindenanstalt erfolgt ist, eventl. Vacatscheine an her einzureichen sind. Soweit diese Anzeige noch nicht erstattet ist, wird derselben für das laufende Jahr bis zum 3«. April dieses Jahres entgegengesehen. Schwarzenberg, am 19. April 1900. Königliche Bczirksschnlinspcklion. Srug von Nidda. »r. Förster. Lr Oesfe«tticher Aufruf Um Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes: 1) des Oberschweizers 4'ni-I Hüller, geb. am 4 März 1864 zu Leipzig» 2) des Untcrschweizcrs I"»u> »eler, geb. am 6. Septbr. 1878 zu Rottluff i. S., 3) des Untcrschweizcrs ckakall» «»llr, geb. am 26. Januar 1874 zu Keilen berg i. Bayern, 4) des Unterschweizers kklax Velgel, geb. am 24. Juli 1879 zu Eibenstock i. S. zu den Akten v 278,98 wird hierdurch ersucht. CSthen, 19. April 1900. Der Herzogliche Amtsanwalt. Woche. Bekanntmachung, den Fortbildunasschulunterricht betreffend. Der Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt Wontag, den 30. April 1900, Abends 6 Mr. Es werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Per sonen, Lehrlinge und dergl., sowohl die bereits in hiesiger Stadt wohnhaften, als auch die erst jetzt oder später von auswärts zuzichcnden, sowie deren Eltern und Lehrhcrren auf nachstehende gesetzliche Bestimmung aufmerksam gemacht und zu deren Befolgung aufgefordert. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, die am Schlüsse des abgelaufenen Schuljahres aus der Volksschule entlassen worden sind, mit Ausnahme derer, die eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter ent sprechende Klasse erreicht haben, 2) alle diejenigen Knaben, die zwar bereits eine höhere Lehranstalt (Gymnasium, Realschule, Seminar) besucht, diese aber vor vollendetem 15. Lebensjahre ver lassen oder, obwohl sie die Lehranstalt bis zum 15. Lebensjahre besucht haben, die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht in der allgemeinen Fortbildungsschule findet wie im vergangenen Jahr« Wonlags Wachmitlags 6-8 Mr und zwar im alten Schulgebäude statt. Die Aufnahme erfolgt Wonlag, dm 3V. April', Nachmittags 6 Mr im Zimmer Nr. 7 der alten Schule. Beizubringen ist das Entlassungszeugnitz aus der Volksschule. Diejenigen, welche wiederrcchtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule verweigern, bez. deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Ellern, Erzieher, Lehrhcrren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäumnissen eine Verschuldung zur Last fällt, werden nach 8 5 des Volksschulgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk., an deren Stelle im Nichtzahlungsfalle Hast zu treten hat, bestraft. Eibenstock, den 18. April 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Einkommensteuer betr. Die Austragung der diesjährigen Einkommensteuerzettel ivird am heutigen Tage beendet. Es werden daher diejenigen Beitragspflichtigen, welche einen solchen nicht erhal ten haben, in Gemäßheit von 8 46 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 hiermit aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätznngsergebnisses in hiesiger Stadt- steuereinnahme zu melden. Die in 8 49 des angezogenen Gesetzes geordnete Reklamations frist ist in Fällen dieser Art vom Erlaß gegenwärtiger Bekanntmachung ab zu rechnen. Gleichzeitig wird dadurch aufmerksam gemacht, daß der t. Eiukommenfteuerter- min am 10. April fällig ist und nach Ablauf einer 3wöchigen Zahlungsfrist gegen säumige Zahler das Zwangsvollstreckungsverfahren cingeleitct werden wird. Eibenstock, den 27. April 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Bg. Holz-Versteigerung. Staatsforstrcvier Aucrsbcrg. In Hendel s Hotel in Schönheiderhammer sollen Dienstag, de« 8. Mai 2290 Stück weiche Stämme von 1640 , . 1283 . , , , 64 , harte Klötzer , 10400 „ weiche , , 2282 , , , , 2767 , , , , 2451 . , Derbliangea , 31,»-- Hdrt. , Aeisstaagen , 61,-° . . . . 1800, vom Nachmittag 1 Uhr an 10—15 em Mittenstärke, 16-19 , , j 20—50 , , /in den Abth. 44, 49, 50, 13—65 „ Oberstärke, s 52, 53, 68, 69 (Kahl- 7— 15 , , V schlüge), 7, 8, 21, 22, 54, 16—22 , „ / 55, 64, 68, 71 (Durch- 23—54 „ , i forstungcn), 22, 48, 49, 8— 15 , Unterstärke, l 69 (Einzelhölzer), 3 u. 4 „ E 5—7 , . / sowie im Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock Mittwoch, den S. Mai lvvv, von Bormittag S Uhr an 1 rm harte, 16 rm weiche Aremischeite, > 1 . . 138,5 . , Äreaukniippek, ! in vorgenannten Ab- 4 . . Jacke«, I theilungen, 5 . 227,- , . Ae«. ! versteigert werden. Sgl. Forstrevierverwaltung «uersberg zu Eibenstock und Sgl. Forftrentamt -ketzmau». Eibenstock, am 26. April 1900. -erkdch.