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Amts- M Aiizmebtlitt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. Les »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. GeM des Amtsgerichts Eidenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die lleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E, Hannebohn in Eibenstock. . ----- 48, Jahrgang. —— — SS. Sonnabend, den 2. März t-VOI Erlatz, das diesjährige Mufterungsgeschäfl in den Ausyeöungsvezirken Schneeberg und Schwarzenberg öelr. Unter Hinweis aus den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden ». die Militärpflichtigen des Jahrganges 1881 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehende festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Commission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvor führung und der in § 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflicht igen frcigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission wird im Aushebungstcrmin entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sino, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehördc zu beglaub igen ist. (8 62,« der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermme freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenthcil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemusterl sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstcllungstcrmine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeug- nitz eines beamteten Arztes (Bezirks-, Gerichts- oder Anstaltsarzt) beizubringen. (8 65,6 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im MufterungStermtn« vorzuleqen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Ur kunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,- der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,s der Wehrordnung.) Stützt sich ein ZurückftellungSantrag auf di« Arbeits- bezw. Aufstchtsuufähigkeit der Eltern usw. des Militärpflichtigen, so mutz Solches durch ärztliche Untersuchung im Mufterungstermine bestätigt werden und baden sich die Bethkiligten persönlich mit einzufinden. (88 33,6 und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zuni Behufc der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entioeder auf eigene genaue Kenntnitz der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorge legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, au welchem die Entscheidung der Ersatz- Commission für publicirt anzusehen war, bei der Königl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; die mit der Stammrvllcnführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 25. Februar 1901. Der Civil-Borsitzcnde der Ersatz-Commission in den Aushelmngs- dezirken Schneeberg und Schwarzenberg. Krug voll Nidda, Amtshauptmann. O. Geschaftsplan. I. Musternngstermine. H.. Aushebungsbezirk Schneeberg: kl) in im Gasthaus zum Iiekdschlößchen von Bormittags - .10 Uhr aa: den 21. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsseld und Eibenstock, den 22, März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, den 23. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Neuhcide, Oberstützengrün, Schön- heiderhammer, Sofa, Unterstützengrün, Muldcnhammer, Neidhardtsthal, Wolfs grün und Wildenthal. d) in im MaWause von Vormittags s Uhr an r den 25. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1881 und 1880 aus Lößnitz und für die Militärpflichtigen aus Oberaffalter, den 26. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Lößnitz und für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter und Streitwald. 6) in im Hasthof zum blauen Engel von Vormittags s Uhr an: den 27. März für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1881 aus Aue, den 28. März für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1880 aus Aue und für die Militär pflichtigen aus Klösterlein, Schindlers Werk und Auerhammer, den 29. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militärpflichtigen aus Niederschlema, Nieder- und Oberpfannenstiel. ä) in im Hakhofe „Stadl Leipzig" von Vormittags '/M Uhr an: den 30. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1881 und 1880 aus Schneeberg und für die Militärpflichtigen aus Albernau und Neudörfel, den 1. April für die übrigen Militärpflichtigen aus Schneeberg und für die Militärpflich tigen aus Lindenau und Neustädnl, den 2. April für die Militärpflichtigen aus Burkhardtsgrün, Griesbach, Oberschlema und Zschorlau. L. Aushebungsbezirk Schwarzenberg: u) in im Htathhause von Vormittags /,1t» Uhr an: den 10. April für die Militärpflichtigen aus Breitenbrunn, Brcitcnhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt. d) in im Made Httenkein von Vormittags 9 Uhr an: den 11. April für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Bernsbach und Crandorf, den 12. April für die Militärpflichtigen aus Bermsgrün, Bockau, Erla, und Grünhain, den 13. April für die Militärpflichtigen aus Grünstädtel, Langenberg, Lauter, Neuwelt und Markersbach, den 15. April für die Militärpflichtigen aus Mittweida, Obersachsenfeld, Pöhla, Raschau und Waschleithe, den 16. April für die Militärpflichtigen aus Rittersgrün, Tellerhäuser, Wildenau und Schwarzenberg. II. Loosungstcrunnc. i. den 3. April von Vormittags V-10 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1881 aus dem Aushebungsbezirk« Schneeberg im Kalihofe „Stadt Leipzig" i» Schneeberg den 17. April von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1881 aus dem Aushebungsbezirk« Schwarzenberg im Ilade Otten klein in Schwarzenberg. Bekanntmachung. In Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Ministerium-' des Innern vom 13. Februar 1901, die Erstattung der im Jahre 1900 aus der Staatskasse bestrittenen Ent schädigungen für Pferde und Rinder betr., ist für jedes der ausgezeichneten a) Pferde ein Jahresbeitrag von 97 Pfennigen, k) Rinder im Alter von über 6 Wochen ein Jahresbeitrag von 14 Pfennigen und e) Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ein Jahresbeitrag von 13 Pfennigen zu erheben. Die Besitzer von Pferden und Rindern in hiesiger Stadt ivcrdcn hiervon mit dem Bemerken in Kenntnitz gesetzt, daß im Laufe dss. Mts. ein Beamter des Rathes die Bei träge abholen wird. Eibenstock, den 1. März 1901. Der Rath der Stadt. Htsie. Lateinschule zrr Ei-enstock. Eltern und Erzieher, welche der Lateinschule Ostern 1901 Knaben zusühren wollen, werden ersucht, die Anmeldung bis zum lä. März lSOl entweder bei dem Latein schulleiter Herrn Pastor em. Brinckmann selbst, und zwar Vormittags zwischen 8—11 Uhr in der städtischen Industrieschule, oder aber zur beliebigen Geschäftszeit in der Rathsregi stratur hier bewirken zu wollen. Es wird gebeten, Geburts-, Tauf- und Entlassungszeug- niß des Anzumeldenden und eine Bescheinigung über die an dem Kinde vollzogene Schutz pockenimpfung der Meldung beizufügen. Eibenstock, den 1. März 1901. Der Lateinschulausschuß. H«N«. Holzversteigerung ans Schönheider Staatssorstrevier. Im Hotel „zum Rath Haus" in Schönheide sollen Donnerstag, »en 7. März lSOl, vo« Vorm. 9 Uhr an 787 fichtene Stämme, 11—19 cm stark, i 11—24 m 409 20—32 - . ! lang. l in Abtheilungen 7 u. 8 (Kahl schlag), 5—10, 13, 18—22, 26, 27, 33 — 69, 77 — 83 7527 3487 1723 weiche Klötzer, 7—15 16—22 23—53 ' f 3,»—4 m ' s lang, 115 verbftaageu, 8—14 (Durchsorftungs- u. Bruch ¬ 190 Hteiskaugeu. 6u. 7 hölzer), 370 3u. 4 32, rm » AahknÜPpel,