Volltext Seite (XML)
Amts- W- Aiimckktt für de« Mjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung « LNO1 Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: die lleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. . —HL. 48. Jahrgang. -r---—- Sonnabend, den 12. Januar Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Futztruppen, der fahrenden Feld artillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz - Kommission seines Auf enthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnih zur Meldung nachzusuchen, 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Cioilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadel- hast geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. k. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rckruten-Einstellungstcrmin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutrcten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist daraus aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintrctcn wollen, vorzugsweise dann Aussicht aus Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Ein stellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers- Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilverforgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mann schaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. S. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reservevcrhältnisses in der Regel nicht heran- gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen theils nicht. Dresden, den 8. Januar 1901. Kriegs-Ministerium, v. d. Planitz. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft sind im Monate Dezember vor. Jahres die nachgenannten Personen zu öffentlichen Aemtern und Diensten verpflichtet worden und zwar die Herren Schneidemühlenbesitzer August Johann Domschke in Sofa als II Gemeindeältester für diesen Ort, Gemeinderendant Gottlob August Tchreckenbach in Schönheide als II. Stellvertreter des Standesbeamten für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Schönheide, während die Herren Gemeindevorstand Heinrich fröhlich in Sofa, I. Gemeindeältester Robert Fröhlich daselbst, I , Fran, Lobegott Hendel in Sberslükengrüu anderweit für diese Funktionen in Pflicht genommen worden sind. Schwarzenberg, den 4. Januar 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. Krug v. Nidda. R. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zusRekrütirungs- stanunrolle betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen der §8 25 und 571 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die n) im Jahre 1881 geboren, sowie b) in den Vorjahren zurückgestellt ivorden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis zum 1. Aevruar 1901 in der hiesigen Rathsregistratur zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungsschein, die im Jahre 1881 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburtszeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabcikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, iverden mit Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, den 5. Januar 1901. Der Rath der Stadl. Heffe. Müller. TageSgeschichte. — Deutschland. Für die Bersorgung der China kämpfer ist dem Bundesralh fitzt ter Gesetzentwurf zugegangen, der in der Budget-Kommission de» Reichstag» als Grundlage sür die zu gewährenden Bewilligungen verlangt wurde. Der Ent- Wurf war der Kommission bereits vor Weihnachten vertrautich mitgeiheilt Worten. Die Hinterbliebenen erhalten nun um ein Drittel höhere Zuschüsse, al« sie nach dem Militärpensionsgesetz vom Jahre 187 l zu beanspruchen haben würden. Für die Pen sionssätze der invaliden Chinakämpfer ist da« Schutztruppengesrtz zu Grunde gelegt. — Die deutsche Panzerdivision wird vorläufig noch nicht von China Heimkehrern Die für dieselben ausge bildeten Rekruten sollen sofort unter Führung des Kapitän-Leut nant» Berger nach China abgehen. Der Transport ist ungefähr 900 Mann stark und wird von 12 Offizieren geführt. — Die in Holland weilenden Buren, die, wie die »Deutsche Wochenzeitung in den Niederlanden" mittheilt, sich in Deutsch- Südwestafrika niederlassen wollen, haben nun die nöthigen Papiere vom deutschen Aolonialamt erhalten. Die Dokumente «erden vom Gesandten de» Oranjefreiftaate», l>r. Hendrik Muller, übersetzt, Präsident Krüger und l)r. Lehd» müßten sic noch billigen und dann würden die beiden Van der Westhuizens nach Berlin reisen, um sie von ftr. Stübel und schließlich vom Kaiser unter zeichnen zu lassen. Alle« was für den „trelc" dringend nöthtg ist, werden die Buren in Swakopmund kaufen und tann den zwei Monate dauernden „trek" nach Grootsontein, Beersheba und Bethany in Namaqualand beginnen. Dort hat ihnen die deutsche Regierung Grund zu 45 Cent« bi« 1.20 sl. pro Hektar überlassen. Einige der Buren sind bereits abgereist; sie mochten die Zeit nicht abwarten, welche die Untersuchung und Ausfertig ung der Papiere erforderte. »Bei Ohm Paul", bemerkte einer zu vr. Muller, »ging« schneller; der war jeden Tag zu sprechen und man brauchte nur bei ihm anzuklopsen." l>r. Muller be merkte dem braven Buren, der deutsche Kaiser habe allerdings dock etwas mehr Regicruugsarbeit al» Ohm Krüger und man möge sich etwa» gedulden. Aber die Wanderlustigen antworteten: »On« vcrwcelt hier, on« wil weg" — wir langweilen uns hier, wir wollen weg — und reisten wirklich ab. Die Anderen machen indessen große Einkäufe, besonder» an Maschinen. Die deutsche Regierung stellt ihnen nebst Anderem mächtige Felscnbohrer zur Verfügung; man hofft mit deren Hilse starke Wasserquellen zu erbohren und eine zweckmäßige Berieselung der anzubauenden Flächen zu erzielen. Auf diese Weise ist vor etwa 10 Jahren eine Wüstenfläche in Ausstralien, welche die Regierung von Vic toria angesichts ihrer völligen Dürre al« nutzlos verschenkte, von zwei intelligenten Gärtnern in einen großen, meilenwciten Obst garten umgeschaffen worden, der heute einen auf viele Tausende bewerthcten Ertrag liefert. — Holland. Da» Befinden des Präsidenten Krüger ist so günstig, daß die vollständige Wiedergenesung in wenigen Tagen erfolgen dürste. — China. Fcldmarschall Gras Waldersee meldet am 6. au» Peking: Kolonne Pavel, behuf« Kooperation mit Ko lonne Madai von Jenking (72 Km. nordwestlich Peking) nach Tsinganphu am Peiho marschirl, hat am 3., nach äußerst be schwerlichen Märschen auf Saumpfaden durch Hochgebirge, von etwa 000 bi« 1000 Boxern mit >0 Geschützen und durch Minen vertheidigte Befestigungen bei Hophu 10 Km. südwestlich Liu- pingphul (letzteres 80 Am. nördlich Peking) erstürmt. Oberleut nant Hirschberg vom Feld-Artillcrie-Regimen» und 1 Unteroffi zier leicht, 2 Musketiere schwer verwundet, davon einer gestorben. Kolonne geht in breiter Front über Aenking zurück; südwestlich Tientsin hat kleine« Detachement unter Major Serno Gegend von Räuberbanden gesäubert. — Generalscldmarschall Graf Waldersee meldet unterm 7. dss. Mts. au« Peking: Die am 3. erstürmte Befestigung Hophu und da« nahegelegene Szehaikou waren Haupt- sammelorte neuorganisirter Boxerbanden, über 1000 Mann, welche Umgegend terrorisirten und Marsch nach Henking - Thangphing (72 und 38 Kilometer nordwestlich von Pekings planten. Ko lonnc Pavel hat sich am 5. in Oenking wieder mit ihrem Ka- vallcrie-Zug vereinigt, der inzwischen unter Oberleutnant Kersten Gegend Tschitchcng—Thumu—Huailai (erstere« am Peiho, letztere beiden an der Straße Peking Kalgan) mit außerordentlichen Marsch - Leistungen durchstreifte und bei Thumu einen au« Süanchua vorgeschobenen chinesischen Kavallcrieposten verjagte. Kolonne Pavel sendet heute Kavallerie und berittene Infanterie unter Major Wyneken auf Suanhua und folgt mit Gros zu nächst bi« Biming (beide Orte an der Straße Peking-Kalgan.) Die bei Miyim befindlichen Reste der Lutai - Truppen sind vor den Kolonnen Grübcr-Haering und Madai in Auflösung über Kupeilhou (IM Klm. nordöstlich von Peking an der chinesischen Mauer) nach Fengning (12 Klm. nördlich von Kupcikhou) ge flüchtet. Kolonnen Madai und Haering heute hier wieder ein getroffen. — Die »Frankfurter Ztg." meldet au« Peking: Bewaff nete chinesische Christen morden und brennen in der Provinz Ischili. Der Telegraph nach Paotingfu ist an ver schiedenen Stellen durchschnitten. — Südafrika. Lord Kitchener meldet unterm 9. Ja nuar: Die Buren griffen gleichzeitig sämmtliche britische Posten in Belfast, Woondersontein, Nooitgedacht, Wyldsfontein und Pan in der Nacht zum 7. Januar bet dich'em Nebel an und wurden nack sckweren Gefechten zurückgeirieben. Die Engländer halten 21 Todte, darunter l Hauptmann, und 62 Verwundete, darunter 3 Offiziere. Die Buren ließen 24 Todte zurück. Am 8. Januar griffen die Buren nördlich von KrügerSdorp einen englischen Convoy an, wurden aber zurückgeirieben und hatten 11 Todte; die Engländer hatten 4 Leichtverwundete. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Im Laufe diese» Jahres haben im König reich Sachsen wiederum Landtaaswahlen stattzufinden. Verfassung-gemäß hat nämlich alle zwei Jahre ein Drittel der Abgeordneten zur Zweiten Kammer auszuscheiden, und die de» halb erforderlich werdenden ErgLn,ung«wahlen werden, fall« nicht