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Amts- Wh AWMbktt für den viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. de« »Jllustr. UnterhaltungSbl." 2. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichrpostanstalten. LL8 SeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -- ' — 46. Jahrgang. . - - Donnerstag, den 23. November Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspalrige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. LSNS In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 341. Firmar 4ii»»i> im Eibenstock, ein verschlossenes Packet Serie 23, angeblich enthaltend 50 gestickte Muster zu Kleider besätzen, Fabrik-Nr. 3844 3846 3847 3848 3849 3856 3861 3862 3871 3872 3878 3879 3888 3880 3882 3889 3890 3891 3893 3895 3896 3887 3898 3899 3900 3901 3902 3903 3905 3906 3907 3908 3909 3910 3911 3912 3913 3914 3915 3916 3917 3918 9320 3922 3923 3924 3925 3927 3928 3929 Flächen erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 11. November 1899, Nachm. 4 Uhr. Eibenstock, am 18. November 1899. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hg. 4. Anlaaentermin betreffend. Am 15. November d. I. Ist der 4. Termin der diesjährigen städtischen Anlage» fällig gewesen. Zu dessen Entrichtung ist eine 3 wöchige Frist nachgelassen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung das Zwangsvollstreckungsverfahren einge leitet werden wird. Eibenstock, den 20. November 1899. Der Rath der Stadt. Hess«. Bg. Nr. 112 des Verzeichnisses der dem Schank- und Tanzstättenverbot unterstellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 20. November 1899. Hesse. Gnüchtel. Jedermann versichere sein Mobiliar gegen Fenersgesahr! Es ist hier zu wiederholten Malen vorgckommen, daß durch Brandschäden Betroffene die öffentliche Mildthätigkeit in Anspruch nehmen mußten, weil sie eine Versicherung gegen Feuersgcsahr unterlassen hatten. Da nun bei dem derzeitigen Stande des Versicherungswesens Fälle, die von jeder Versicherung ausgeschlossen wären, kaum noch Vorkommen dürsten, und überdies die Ver sicherungsprämien so geringe sind, daß sie von Jedermann ohne Beschwerde getragen wer den können, so unterläßt man nicht, der hiesigen Einwohnerschaft die Mobiliarversicher ung dringend anzurathen. Auskunft wird an Rathsstelle gern ertheilt, andrerseits darauf hinaewiescn, datz Ab gebrannte, welche ans Nachlässigkeit oder falscher Sparsamkeit eine Versicher ung ihres Mobiliars gegen Feuersgefahr Unterlasten haben, sich nicht beklage« können, wenn di« allzusehr in Anspruch genommene Mildthätigkeit ihrer Mitbürger schlietzlich nachlätzt oder versagt. Eibenstock, den 21. November 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Schweinebestande des Viehhändlers Möckel in Stützengrün. Eibenstock, den 23. November 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. M. Das neue Invaliden-Werstcherungs-Kesetz. Das mit dem 1. Januar 1900 in Kraft tretende neue In. validenvcrsicherungSgesetz führt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele neue Bestimmungen ein. Wichtig sind die nachfolgenden Bestimmungen über die nachträgliche Ber. wendunng von Beitragsmarken zur Invalidenver sicherung, die Zahlung von Invaliden- und Alters renten aus zurückliegende Zeiten und denVerlust der Anwartschaft au» der Versicherung, die eine erhebliche Abänderung de» nach dem Invalidität»- und AlterSversicherungS- Gesetze» vom 22. Juni 1889 geltenden Rechte» bedeuten. Wir machen daher besonder» darauf aufmerksam. I. Nach dem bisherigen Rechte war e» nachgelassen, für zurückliegende Zeiten, in denen vcrsicherungSpflichtige Beschäftigung stattgefunden halte, ohne jede Beschränkung Beitragsmarken nach träglich zu verwenden, so daß eS auch bei Säumigkeit in der BcitragSabsührung öfter noch möglich war, die gesetzliche Warte zeit durch Nachzahlung von Beiträgen zu erfüllen und in den Genuß einer Alters- oder Invalidenrente zu gelangen. Nach K 146 de» neuen Invalidenversicherungsgesetzes hin gegen ist vom 1. Januar 1900 ab die Nachverwendung von Marken in der Regel nur auf die Zeit von zwei Jahren, rück wärts gerechnet, zulässig und wirksam. Alle diejenigen, für welche trotz de« Vorliczen» versicherungs pflichtiger Beschäftigung bisher Beiträge überhaupt nicht oder in unzureichender Weise entrichtet sind, werden daher vor großem Nachtheil geschützt, wenn die unterbliebene Zahlung der bisher fällig gewordenen Beiträge spätesten« bi» zum 31. Dezember 1899 nachgeholt wird. Und zwar ist nur die thatsächlich erfolgte Zahlung bei der zuständigen Hebestelle wirksam. E» genügt nicht die irgendwie bekundete Absicht, die Zahlung leisten zu wollen, ebensowenig da« Anbicten derselben oder die Ucbernahme der Verpflichtung zu ratcnweisen Zahlungen. Daß die Zahlung der fällig gewordenen Beiträge von dem zunächst dazu verpflichteten Arbeitgeber unterlaßen worden ist, ist jedenfalls kein Grund, um die Au«schlußfrist gegenüber dem Versicherten unwirksam werden zu laßen; e« ist die Pflicht jede« der Invalidenversicherung Unterliegenden, sich davon zu überzeugen, daß die Leistung der erforderlichen Beiträge vorschriftsmäßig für ihn erfolgt ist. Nach den hier gemachten Erfahrungen ist die, bez. rechtzeitige Leistung von Beiträgen öfter unterblieben, namentlich für die der BersicherungSflicht unterliegenden Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie und für Versicherungspflichtige, die nicht in einem regelmäßigen ArbeitSvcrhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, sondern die Beschäftigung in dem Betriebe oder der Be- Hausung einer größeren Anzahl von Arbeitgeber unter öfterem Wech sel derselben, meist nur tageweise an einer Stelle, verrichten, wie Tagelöhner, Wäscherinnen, Näherinnen, Plätterinnen, Schneider innen und dergleichen. Die letztgenannten Berufszweige werden ganz besonder« aus die Nachtheile hingewiesen, die ihnen bei unterbleibender Nach zahlung bi« zum 3l. Dezember d. I. für die Zukunft erwachsen. Insbesondere verjährt auch der Anspruch an die Arbeitgeber auf Zahlung antheiliger Beiträge vom 1. Januar 1900 ab bin nen zwei Jahren nach Fälligkeit. Freiwillige Beiträge (bei Selbslversichcrung oder Wcitcrver- sicherung) und Beiträge einer höheren al« der maßgebenden Lohn klasse dürfen nach dem 1. Januar 1900 nur auf ein Jahr, rück wärt« gerechnet, entrichtet werden (K 146 de« Jnvalidenverstcher- ungSaesetzeS). II. Bisher war bei Bewilligung einer Alter«- oder Inva lidenrente dieselbe von der Versicherungsanstalt rückwärts auf die jenige Zeit nachzuzahlen, welche seit Eintritt de« Versicherungs fall« (dauernde Erwerbsunfähigkeit, Ablauf eine« vollen Krank- heitSjahrc«, Vollendung de» 70. Lebensjahre«) verstrichen war. E« kam deshalb nicht selten vor, daß Rente auf mehrere Jahre nachträglich zu zahlen war. Nach K 41 de» JnvalibenversicherungSgesetze« kann hingegen vom l. Januar 1900 ab bei Bewilligung einer Rente dieselbe für Zeiten, die beim Eingang de« Antrag« länger al« ein Jahr zurückliegcn, nicht gewährt werden. Da jedoch auf Rentenansprüche, über die am I. Januar 1900 da« FeststellungSvcrfahrcn noch ichwebt, die Bestimmungen de« JnvalidcnversichcrungSgesetzc« nur Anwendung finden, soweit sie günstiger sind, al« da« bisher geltende Recht (Z 193 de« JnvalidenversicherungSgcsetze«), so kann der Anspruch aus Nach zahlung von Rente für eine länger al« ein Jahr zurückliegende Zeit, wenn die Voraussetzungen zur Gewährung von Rente be reit» vorliegen, gegebenenfalls dadurch gesichert werden, daß der An trag auf Rentenbcwilligung bi« zum 31. Dezember d«. I». bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, d. i. hier der Stadtrath, gestellt wird. III. Bisher erlosch die Anwartschaft au« einem Bersicher- ungSverhältntß, wenn während vier aufeinanderfolgender Kalen derjahre für weniger al» 47 BcitragSwochen Beiträge auf Grund de» VersicherungSverhältnissc» oder freiwillig entrichtet worden oder weniger al« 47 sonst anrechnungSfähigc Wochen (Krankheit, Militärdienst) vorhanden waren. Der Z 46 de« JnvalidenversicherungSgesetzeS giebt für den AnwarlschaftSverlust neue Bestimmungen, setzt insbesondere die bezeichnete Frist auf zwei Jahre, lausend von dem Ausstellungs tage der OuillungSkarte, herab und fordert, daß innerhalb dieser Frist zur Vermeidung de« Verluste« der Anwartschaft auf Grund eine« die Versicherungspflicht begründenden Arbeit»- oder Dienst verhältnisse» oder infolge Weiterversicherung nach Ausscheiden au» der Versicherungspflicht Beiträge für 20 Wochen entrichtet werden, oder eine entsprechende Zahl von Wochen wegen Krank heit, Militärdienstlcistungen, Bezug» höherer Unfallrcnte -c. an gerechnet werden kann. Bei der Selbstversicheiung und ihrer Fortsetzung müßen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der Zweijahres frist mindesten» 40 Beiträge entrichtet werden. Auch auf diese Bestimmungen werden die Versicherten haupt sächlich zu achten haben, um sich vor Nachtheilen zu bewahren. Tagesgeschichte. — Deutschland. Da« Kaiserpaar ist am Montag Vormittag 10 Uhr auf englischem Boden gelandet. Alle Mel dungen über den Empfang desselben in Portsmouth und in Windsor schildern ihn al« sehr herzlich. Die Königin Viktoria erwartete die Kaiscrfamilie oben aus der Freitreppe, welche zu ihren Ge mächern im Schloße Windsor sührt. Die Königin umarmte und küßte alle Mitglieder der Kaiscrfamilie. Ihr traten hierbei vor innerer Bewegung Thränen in die Augen. — Die Londoner Blätter beschäftigen sich viel mit dem Eindruck, den die Persönlich kett de« Kaiser» bei der Ankunft in PortSmouth und Windsor auf die englischen Zuschauer machte. Die Seiner Majestät ge widmeten Charakterschilderungen athmen zumeist aufrichtige Be wunderung, e» ist nur eine von vielen gleichartigen Stimmen, wenn der bekanntlich radikale demokratische »Daily Chroniclc" seinen Artikel mit den Worten schließt: »Wer den Deutschen Kaiser beobachtete, gewann den Eindruck eine« Manne« von unermüdlicher Thatkraft, rastloser Wißbcgierde, ja man kann ge trost hinzufügen, eine« genial veranlagten Menschen, keine« ganz glücklichen vielleicht, aber eine«, der hohe Ziele erreichen wird. Man hatte da« Gefühl, nicht bloß einem mächtigen Monarchen, sondern einem hochbegabten Manne gegenüber gestanden zu haben." — Der neunundneunzigsten Sitzung des Reichstags vom 22. Juni d. I. hat sich Vic am 20. Novcmbcr abgehaltenc hundcrt- undfünste Sitzung würdig angeschlossen. Unter dem Triumphe der Linken ist der Vorlage zum Schutze de« gewerblichen Arbeitsverhältnisses die KommissionSbcrathung ausS neue versagt und der Entwurf in nicht viel mehr al« drei Stunden gegen die alleinigen Stimmen der Rechten unter dem Gelächter der Sozialdemokratie abgelehnt worden. Die Demokratie ist im Reichstage Siegerin geblieben und die Sozialdemokraten haben recht gehabt, al« sie die „Zuchthausdebatte" im bayerischen Land tage at« Vorspiel für den „zweiten Akt" de» „ZuchlhauSdramaS" im Reichstage bezeichneten. In letzter Stunde richtete der Staats sekretär und stellvertretende Reichskanzler, Graf v. PosadowSky noch eine Mahnung an die „bürgerlichen" Parteien, aber da« war vergebens. Bezeichnend an der parlamentarischen Behand lung de« nunmehr von der Tagesordnung verschwundenen Ent wurfs ist auch die wiederholte Weigerung, ihm eine KommissionS bcrathung zu Theil werden zu lassen. Damit hat man einen Herzenswunsch der Sozialdemokratie erfüllt, die nun wieder in Triumphartikeln schwelgen und die Regierung verspotten wird. Der nunmehr abgelehnte Entwurf ist, noch bevor er da« volle Tageslicht erblickt hatte, von der Sozialdemokratie und der Demo kratie lange Zeit hindurch zu weitgehenden Beunruhigungen der Arbeiterschaft auSgenutzt worden. Man hat der Regierung und den sic in dieser Sache unterstützenden Parteien die schwärzesten Pläne nachgcsagt und hierbei leider auch im Zentrum und im nationalliberalen Lager Hilfe gefunden. Wir wollen den Arbeitern, zu deren Wohl da» Gesetz gedacht war und deren Schutz vor Vergewaltigung e« erstrebt hat, nur wünschen, daß sie unter der Ablehnung und dem dadurch verschärften TcrroriSmu« nicht zu sehr leiden möchten. Vielleicht komnit noch einmal die Zeit, wo die heute befangene Arbeiterschaft selbst nach dem jetzt verschmähten Schutze nisen wird. — England. London, 20. Novbr. Die »Time»" brin gen einen bedeutsamen Artikel, betitelt „anglo-deutschc Ver einbarungen", worin die jüngst publizirten Abmachungen als Glieder einer noch unvollendeten Kette von solchen Abkommen und zugleich als Folgcvcrträge au» dem geheimen deutsch-englischen Abkommen von 1898 hingestellt werden, in welchem letzteren, wie der Artikel sagt, Deutschland und England gewisse Ambitionen gegenseitig al» legitim anerkannten und einander nicht zu behin dern verpflichteten. Die »Time«" lassen durchblickcn, daß Deutsch land sich portugiesische« Gebiet nördlich von Dcutsch-Südwcst- Afrika Vorbehalten habe, und machen Anspielungen auf Walfisch bai, indem sie die interessante Perspektive einer Ablenkung de« Verkehr» vom Kap zur Walfisch- oder Großen Fischbai und von da per Eisenbahn nach „der heute al» Transvaal bekannten Pro vinz" zeichnen, welche bestimmt sei, da» Zentrum Südafrika» zu weiden. Da» jüngste Eisenbahnabkommcn enthalte auch geheime Punkte. — London, 20. November. Die Königin ließ durch ihren Sekretär dem Kriegsminister mitthcilen, sie wolle jedem Soldaten in Südafrika eine Büchse mitChocolade zu Weihnachten schenken. — Vom südafrikanischen Kriegsschauplatz. Die englischen offiziösen Berichte geben jetzt zu, daß die Buren überall bedeutende Fortschritte gemacht haben und daß Alival North, BurgherSdorp und ColeSberg in ihren Händen sind. Nur über die Lage in Ladysmith hüllt sich da« Kriegsministerium noch