Hovorka u.Kronfeld, Vergleichende Volksmedizin II (1909) S.713 Gegen Beschreien. (Beim Loben eines Kindes.) "Gott behiits"! "Unbeschrieen", "Unberufen" usw. "Neunundneunzigmal unbeschlabbert" (Schweiz). "Gott Lob und Dank" oder "Steen un Been to klagen" (Mecklenburg). "Knoblauch, Knoblauch!" (Schlesien). In Schlesien darf man das Kind nicht schön nennen, sondern muss es mit "Schweinebraten" odei "Schweinehund" anreden. Zu Stendal i.d.Altmark darf man von einem Neuge- bornen nicht sagen: "Das Kind ist recht stark" u.desgl., sondern: "Das Kind ist Gott segne".