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. 'M ssos TMdieiK»nme von 1üM4TM^Md über 2000 Thlr. die SuMe von WM Mer crfordekN. Desgleichen werden für Mttwrn-Penfionen bis 300 Thlr. die Summe von 94,377 Thlr. ; über 300 — 500 Thlr. die Summe von 4750 Thlr.; über 500—781 Thlr. die Summe von 2579 Thlr. und für Waisen-Pensionen 16,804 Thlr. verausgabt. In Bezug auf Wartegelder wird gegen die letzte Finanzperiode nur eine Ersparniß von 387 Thaler gemacht, weshalb die Deputation die Erneuerung folgenden Antrags vorschlägt: „Die Staatsregierung wolle den in der der Deputation mitgetheilten lieber- sicht aufgeführten Wartegeldempfängern, welche be reits über drei Jahre Wartegcld empfangen haben, baldmöglichst eine ihren Kräften angemessene ander- weite active Stellung anweisen, und denjenigen, bei denen dies nicht thunlich ist, die gesetzliche Pension gewähren." Im Uebrigen empfiehlt die Deputation sämmtliche oben angeführte Positionen der Kammer zur Genehmigung. Die preußische Regierung hat die Kunstdruckerei von Giesecke und Devrient in Leipzig mit der Liefe rung des Bedarfs an Paß-Formularen für Preußen pro 1868 beauftragt; dieselbe Officin hat sich zu gleich verpflichtet, zu denselben Bedingungen die Liefe rung der fraglichen Formulare auch für alle übrigen Staaten des norddeutschen Bundes auszuführen. Es ist nunmehr der Abmarsch der preußischen Garnison aus Leipzig in folgender Weise festgesetzt: Am 27. Deccmber marschirt das Füsilier-Bataillon über Eilenburg nach Spremberg in seinen neuen Garnisonsort ; am 29. Dccember das 1. Bataillon mit Stab über Eilenburg nach Frankfurt a. O. und an demselben Tage das 2. Bataillon über Wurzen nach Cottbus. Die Hoffnung der Soldaten, mit der Eisenbahn befördert zu werden, hat sich also nicht erfüllt. Der sächsische Militärhilfsverein zahlt gegenwär tig , nachdem die Verbindung der beiden Vereine zu Dresden und Leipzig erfolgt ist, an etwa 400 Per sonen laufende Unterstützungen im monatlichen Gr- sammtbetrage von circa 500 Thaler. Der Verein widmet seine Fürsorge lediglich den Invaliden des Feldzuges von 1866 und den Hinterlassenen der Ge fallenen. Im „Dresdner Journal" ergreift „ein Eisenbahu- verwaltungsrath" das Wort, um den Antrag Mf „bedeutende Ermäßigung des Preises der 3. Clafse" an alle Direktionen deutscher Eisenbahnen aufs Aller nachdrücklichste zu richten. „Der Cours-Stand der meisten größeren Eisenbahnen," meint er, „ist ein überaus glänzender! Nehmen wir.z. B. den der Leipzig-Dresdner. Warum wollen wir nur für die immer höher sich gestaltende Dividende der Aktionäre Sorge tragen? Ist es nicht lange schon an der Zeit, auch der Humanität die ihr unabweislich ge- bührenve Rechnung zu tragen s' Und kann der Aus fall, welcher durch verminderten Preis der 3. Claffe entstehen möchte, von irgend solcher Bedeutmig sein, den Cours-Stand der Eisenbahnen bemerkenSwerth z« schmälern? Wäre dies aber auch der Fall, so müßte unseres Erachtens -dieser gerechte Anspruch «r MeuschyifremMchkefl und Nächstenliebe idennech M- W MiKchMche UrfährM vor den VeschtMnsn Diese sieben umfassenden crinunalrechtlichen -Gesetze werden einer außerordentlichen Deputation, Men Wahl demnächst stattfinden soll, überwiesen. Hie Vorlage dieser Gesetze machte auch bei der Kammer einen höchst befriedigenden Eindruck. Zu ermähnen ist ferner, daß Herr Vicepräsident Oehmichen demnächst eine Reihe von Anträgen zu dem vorgeleg ten Wahlgesetz mündlich begründen will, die dem Vernehmen nach darauf abzielen, mannigfachen Wünschen im Lande über das Wahlgesetz einen Aus druck zu geben. Die zweite Kammer schloß sich in Bezug auf die Entwürfe einer bürgerlichen Proccß-, Gerichts- und Concurs-Ordnung der Ansicht der Regierung und der ersten Kammer an, daß die Grün dung des norddeutschen Bundes das besondere gesetz geberische Vorgehen Sachsens auf diesen Gebieten Nicht räthlich erscheinen lasse. Ferner beschloß diese Kammer, die Regierung zu ersuchen, dem landwirth- schäftlichen Creditverein mehrfache Stempelerleichte rungen wie den Sparkassen Md den mit genehmigten Statuten versehenen Vorschußvereinen zu gewähren. — Die erste Kammer nahm einstimmig die Kirchen vorstands - und Synodal-Ordnung nach den Be schlüssen, die sie hierüber in letzter Woche gefaßt hatte, an. Da diese Beschlüsse mehrfach von denen .der. zweiten Kammer abweichen, tritt nunmehr das Vereinigungsverfahren ein. Aus dem Pensionats-Etat, der am 13. Dccember in der zweiten Kammer zur Verhandlung kam und in allen seinen Theilcn Annahme fand, theilen wir ^Folgendes mit: Derselbe ist mit 370,131 Thaler des Ausgabe-Budgets angesetzt und zwar: Hof-Etat 11,000 Thlr.; Gesammtministerium rc. 4474 Thlr.; Justizministerium 84,982 Thlr.; Ministerium des .Innern 65,535 Thlr.; Finanzministerium 188,805 Thlr., Cultusministerimn 3713 Thlr.; Ministerium des Auswärtigen 11,622 Thlr. — Der Bericht der 11. Deputation, Referent Uhlemann, hebt hervor, das die Militär-Pensionen und ein Theil des Finanz ministeriums, die Pensionen für den Post-Etat be treffend, durch Uebcrgang auf den Bundeshaushalt in Wegfall gekommen sind. Da im Pensions <Äat der Finanzperiode 18ßtz, welcher im Ganzen 596,910 Thlr. betrug, die Militärpensionen mit 231,929 Thlr. Md die Postpensionen mit 24,143 Thlr. normrrt /waren, so enthält der gegenwärtige PensionS-Etat eine Mehrforderung von 29,293 Thlr. Bei den Erörterungen über diese Erhöhung hat sich Nach dem Deputationsbericht hcrausgcsteklt, daß dieselbe vor züglich durch die, infolge des Ueberganges sämmtlichcr Gvnchtsbarkeit in die Staatshand bedingte, Erhöhung der Summe für das Justiz-Departement, sowie in folge der durch politische Veränderungen begründeten Mehrerfordernisse für das Departement des Aus wärtigen entstanden ist. Auf Ersuchen der Depu tation hat das Finanzministerium uritgetheilt, daß Pensionen für Civilstaatsdiener bis 300 Thlr. dir Summe von 57,883 TM; über 300-500 Thlr.. -die Summe von 28,625 Thlr/; -Aber 500—1060 Thlr.die Summe vo»88M8DM;-übN MO ^1500 WMM GMtzrPÄMWWUWWiWM