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Juni 18SS Beihilfen sür Volksbibliotheken betr. Diejenigen Gemeinden des Bezirks, welche zur Begründung oder Erweiterung einer Volksbibliothek für das laufende Jahr eine Staatsbeihilfe erbitten wollen, haben ihre Gesuche unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars — Nr. 220 des Formu lar-Magazins von E. Mauckisch in Freiberg — längstens bis zum 30. dieses Wonais anher einzureichen. Später eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Schwarzenberg, am 15. Juni 1899. Königliche Amtshauptmliimschast. Krug v. Nidda. Leschr. Die Ditnsträum« des unterzeichneten Amtsgerichts bleiben am 23. und 24. Juni d. I. wegen vorzunehmender Reinigung für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Eibenstock, am 7. Juni 1899. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Wm. Bekanntmachung. Zur Erlernung des Radfahrens, zu Wettfahrten nnd anderen Radfahrer veranstaltungen wird sür di« Zukunft nur die Nordftratze vom Schulgätzchen bis zur Muldenhammer-Stratze freigegeben. Die Benutzung anderer Stratzenstrcckcn zu derartigen Zwecken ist mangels besonderer Genehmigung verboten. Im Uebrigcn hat sich der Radfahrverkehr auf den städtischen Straßen nur nach den Bestimmungen der nachstehend abgedruckten Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 23. November 1893 zu richten. Die Polizeiorganc sind zur strengen Beobachtung der Befolgung dieser Verordnung angewiesen. Eibenstock, den 15. Juni 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. rc. rc. 8 1. Jedes Fahrrad muß während der Benutzung auf den öffentlichen Wegen an der Lenkstange oder kurz unterhalb derselben ein offenes oder mit unverschlossenem Deckel ver sehenes Schild tragen, welches mit in der Nähe leicht lesbarer Schrift den Namen, Stand und Wohnort, sowie die Wohnung derjenigen Person, welche das Fahrrad benutzt, angiebt. Jedes solches Fahrrad muß ferner mit einer vom Fahrer leicht zu bedienenden hcll- tönendcn Warnungsglocke versehen sein. Es hat weiter in der Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang während der Benutzung eine möglichst hoch an zubringende, hellbrennende Laterne zu tragen, welche so eingerichtet ist, daß sie ihr Licht durch ungefärbtes Glas nach vorn wirft. Auch muß an jedem solchen Fahrrad mindestens eine schnell und kräftig wirkende, leicht zu bedienende Bremse angebracht sein. 8 2. Das Radfahren auf den ausschließlich für Fußverkehr bestimmten Wegen und auf den erhöhten Fußbahnen an Fahrwegen ist verboten. Die Benutzung der nicht erhöhten Bankets der Fahrwege zum Radfahren ist inner halb bewohnter Ortschaften gleichfalls verboten, außerhalb solcher aber nur insoweit ge stattet, als das Banket rechts zur Fahrrichtung befindlich, von Häusern nicht begrenzt und auf mindestens 30 ni Entfernung vor dem Radfahrer von Fußgängern frei ist. 8 3. Die Radfahrer haben sich aller Handlungen zu enthalten, welche den übrigen Verkehr belästigen oder Zug-, Reit- oder getriebene Thicre beunruhigen können. Sie haben daher insbesondere folgende Bestimmungen zu beachten: a. Das Fahren mit übermäßiger Geschwindigkeit, das Umlenken neben Zug-, Reit oder getriebenen Thiercn, das muthwillige Behindern schneller gehender Fuhr werke oder Reiter an der Ueberholung des Radfahrers und dergl. ist verboten. I>. Vor stark abwärts führenden Strecken, deren Befahrung nicht mit völliger Si cherheit erfolgen kann, ist abzusteigen und auf solchen Strecken das Rad zu füh ren. Soweit bei dem Bergabfahren das Rad benutzt wird, darf die Lenkstange nicht aus der Hand gelassen und auch nur mit mäßiger, ein schnelles und sicheres Halten zulassender Geschwindigkeit gefahren werden. Die Bremsvor richtung muß hierbei stets in Bereitschaft gehalten und, soweit nöthig, benutzt werden. Das Entfernen der Füße von den Pedalen ist bei einsitzigen Fahrrädern während des Fahrens in jedem Falle verboten. Bei mehrsitzigen Fahrrädern muß mindestens einer der Fahrenden die Füße auf dem Pedale haben. v. Zwei Radfahrer dürfen nur dann nebeneinander fahren, wenn solches ohne Be lästigung des übrigen Verkehrs geschehen kann. Bei dem Ausweichen haben die selben hintereinander zu fahren. Mehr als zwei Radfahrer dürfen einen Weg nicht nebeneinander benutzen. <1. Der Radfahrer hat, wenn er anderem Verkehr oegcgnet oder solchen überholt, wenn er ferner unübersichtlichen Wegstellen oder einem seitlich abgehenden Wege sich nähert, aus einer reichlich bemessenen Entfernung Glockenzeichen zu geben, um die Aufmerksamkeit des betheiligten Verkehrs dadurch rechtzeitig zu erregen; auch hat er damit so lange fortzufahrcn, als Veranlassung hierzu vorliegt. Hierbei ist eine mäßige Gangart inne zu halten. v. Die Art des Ausweichens hat sich nach den für die Fuhrwerke bestehenden Vor schriften zu richten. t. Das Ausweichen hat immer so zeitig zu beginnen und ist in so flachem Bogen bis zur Wiederaufnahme der eigentlichen Fahrrichtung fortzusetzen, daß jede Ueberraschung des übrigen Verkehrs dabei vermieden wird. Werden Thiere auf der Straße unruhig, so hat der Radfahrer nach Bedarf und namentlich, wenn der Führer derselben solches verlangt, zu halten oder vom Fahrrad abzusteigen und das letztere vorbeizusübren oder vor dasselbe zu treten. 8 4. Die Radfahrer haben auf Verlangen der Wegcaufsichts- und Polizeiorgane jeder zeit sofort zu halten und die etwa verlangte Auskunft zu ertheilen. 8 5. Den Radfahrern gegenüber sind die gleichen wegepolizeilichen Bestimmungen zu beobachten, wie gegenüber den Fuhrwerken. Muthwillige Belästigungen oder sonstige Un- gebührlichkeitcn gegenüber den Radfahrern sind verboten. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, insoweit nicht strafrechtliche Bestimmungen Anwendung finden, polizeilich mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen sür jeden Fall bestraft. rc. rc. Nr. 1U8 und Nr. 127 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstältcn- verbot gestellten Personen sind zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 15. Juni 1899. Hesse. Gnüchtel. Am 19. und 20. Juni 1899: Jahrmarkt in Johanngeorgenstadt. Tagesneschichte. — Deutschland. Wie die „B. N. N." aus zuverlässiger Quelle hören, haben die verbündeten Regierungen und da« Rcichs- ichatzamt alle« vorbereitet, um den mit Spanien abgeschlossenen Vertrag über den Ankauf der Karolinen-, Palau- und Marianen- Jnscln und die Regelung der beiderseitigen Handelsbeziehungen und den dadurch erforderlichen NachtragSeiat ohne Verzug dem Reichstage verlegen zu können. Da der spanische Senat am Mittwoch bereit« den Vertrag seinerseits genehmigt und die spanische Deputirtenkammcr, die allerdings ihre Konstituirung noch nicht beendet hat, mit der Zustimmung auch nicht zögern dürfte, so nimmt man an, daß die bereit« im Druck befindlichen Vorlagen am Montag im Reichstag vcrtheilt werden können. Sollte da« Hau« zu ihrer Berathung nicht mehr zusammen zuhalten sein, so müßte freilich im Juli eine besondere Tagung stattfinden, die zu vermeiden wohl im allseitigen Interesse liegt. — Frankreich. Von der französisch-italienischen Grenze ist die Nachricht von der Verhaftung de« aktiven italieni schen BrigadegeneralS Giletta de Saint-Joseph wegen Spi onage gekommen. Dem »Temp«" wird hierüber au« Nizza gemeldet, daß der General sich schon seit einiger Zeit durch Spaziergänge in der Nähe der befestigten Plätze de« Seealpen- DepartemcntS verdächtig gemacht hatte. Letzthin unternahm er einen Ausflug auf da« Plateau von Beuil, einer strategischen Position von Bedeutung zwischen den Flüssen Var und Tinöe. Ein Polizeikommissär von Nizza folgte ihm, verhaftete ihn in der Ortschaft Rigaud und brachte ihn nach Nizza. In seiner Wohn ung wurde eine Haussuchung vorgenommen, doch setzte man den General nach einem Verhör wieder in Freiheit. Am Dienstag Abend jedoch wurde Befehl ertheilt, ihn definitiv zu verhaften. Unter den beschlagnahmten Papieren befindet sich hauptsächlich ein Notizbuch mit Anmerkungen über da« französische Vertheidig- ungSsystem. General Giletta war schon im Jahre 1889 einmal wegen Spionage in den französischen Gebirgen verhaftet worden. Aber au« Mangel an Beweisen wurde er wieder steigelassen. Er ist etwa 50 Jahre alt und stammt au« Leven« im französi schen Secalpen-Departement. Er befehligt die Jnfantcricbrigade in Cremona. Der italienische Generalkonsul in Nizza, Simon- dctti, hatte eine kurze Konferenz mit dem Präfekten des Departe ment« AlpeS-Maritime« betreffs der Aufsehen erregenden Ange legenheit. Der Präfekt informirtc den Konsul, daß der General infolge eines Steckbriefe» de« Untersuchungsrichter« verhaftet worden sei. Letzterer soll auf Weisung de» KriegSministerium« gehandelt haben. General Giletta de Saint-Joseph besitzt seit langen Jahren eine Villa in Leven» und steht ebenso lange unter der Ueberwachung der Landespolizei. — Wie die Blätter au« Nizza melden, soll der italienische Generalmajor Giletta de Saint-Joseph eingestanden haben, daß er den Auftrag gehabt habe, Spionage zu treiben. — Gras Christian!, der Führer der Emeutc in Auteuil, der mit dem Stock nach dem Präsidenten Loubet schlug, ist vom Pariser Zuchtpolizeigericht zu vier Jahr Gesängniß verurtheilt worden. — England. Zwischen England und Transvaal ist die Entscheidung über die schwebenden Fragen hinausgeschoben worden. In dem englischen Ministcrrath am Dienstag wurde nach Privatnachrichten ausschließlich die TranSvaalsrage erörtert, ein Kriegsfall jedoch gar nicht in Betracht gezogen. Auch in Londoner Parlamentskreisen sicht man die Situation erheblich friedlicher an al« bisher. Wie c« heißt, ist für die Haltung der englischen Regierung die Mahnung de« Gouverneur« Milner von Einfluß gewesen, daß eine allgemeine Erhebung de« holländischen Element« in Südafrika zu fürchten sei. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. An die hiesige Stadt-Fernsprcch- einrichtung sind neu angcschlossen worden: Nr. 77: Gebrüder Stolle, Eibenstock 'Nr. 78: Hagert Männel, — CarlSseld. Zwei GlaSmachcrgehilscn sanden unweit de« Orte» WeiterSglaShütte im Walde einen Mann, welcher sich an einem Baume durch Erhängen entleibt hatte. Der Leichnam wurde an Ort und Stelle vergraben. Da sieb Papiere nicht vor fanden, so ist die Persönlichkeit nicht fcstgestellt. — Leipzig, 14. Juni. Die Grundsteinlegung des Völkerschlachtdenkmals ist auf den 18. Oktober de« Jahre« 1900 anberaumt. Zur Einladung Sr. Maj. der Kaiser« und der deutschen Bundessürsten hat der Vorsitzende de« Deutschen PatriotcnbundeS, Herr Clemen« Thieme, bereit« einleitende Schritte gcthan. Bi» zur Grunvstcinlegung werden auf dem 40,000 in großen Denkmalsareal, da« bekanntlich von der Stadt Leipzig dem Dcnkmalskomitec kostenlos überlassen wurde, alle Erdarbciten und die Bctonisirung der 6300 <ziu großen Grund fläche vollendet sein. Zu den Baukosten hat bi- jetzt der Deutsche Patriotenbund 350,000 M. gesammelt, wovon zu AgitationSzwccken, Konkurrenzau« schreiben und Vorarbeiten 100,000 M. abgehen. Der Rest von 250,000 M. ist bei der Verwaltung der Stadt Leipzig zinstragend angelegt. Zu den seit 1894 betriebenen Sammlungen haben die Stadt Leipzig außer dem Bauplatz im Wsrthe von einer Million baar 30,000 M., Kaiser Wilhelm 10,000 M., die anderen deutschen Fürstlichkeiten 16,000 M. und die deutschen Städte 40,000 M. beigctragen. Der Rest wurde von Vereinen und Privaten aufgebracht. Nach dem letzten Ab strich stellen sich die Gesammtbaukosten auf rund eine Million, wovon 100,000 M. auf die ', m dicke Betonisirung der Grund fläche abgehen. Die Höhe de« terrassirten Denkmal» ist jetzt aus 88 m fcstgcstcUt, war der Thurmhöhc der PeterSkirchc gleichkommt. Dementsprechend ist der Erzengel Michael, der von FriedenSgenien und Kriegsfurien umgeben, die untere Ostfassadc schmücken wirt, mit 8 m Körperlänge gedacht. Die innere Höhlung, die durch alle Stockwerke geht, wird unter der Galerie mit allegorischen Figuren und über der Galerie mit GlaSmosaik aus Goldgrund geschmückt, welch letztere Scenen au« der Völkerschlacht darstellen. Man hofft, da» Denkmal zur Säkularfeier der Völkerschlacht, am 18. Oktober 1913, cinwcihen zu können. Zur Zeit ist die Aus schachtung der Grundfläche ausgeführt und der 13 m hohe Wall, der da« Denkmal gegen Westen halbkreisförmig umgeben wird, aufgeschüttet. — Chemnitz, 15. Juni Wie verbreitet in unseren Tagen