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unserer tsskl«; Bekann- ebe und herzlich- für den Llumen- Gleich- östenden schweren inder chter. 1 Haus, tglieder. Amts- llilS AiWckatt für deu Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. emschlichl. des .Illustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. GeM des Amtsgerichts Cibenjtock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 4b Jahrgang. Dienstag, den 6. Juni Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2ö Pf. 18SS ÜÜL81! tr Ii «11. ielkseß simiirt! e-i. e mthal. ußcrstraße, am. mN ad Bänke LubLrt. ;r ren Posten L St. 30 rüne Ge ich auf dem Lllazxe. ringe MNNI». aus. ichm. 4 Uhr aus», )en. ichm. 4 Uhr »ufik. Konkursverfahren. In den: Konkursverfahren über das Vermögen des Kastellans I-«uI »eemauu Luk«, früher in Eibenstock, jetzt in Dresden-Pieschen ist in Folge eines von dem Ge meinschuldner gemachtenn Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 26. Juni 1899, Mormittags 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte hiersclbst anberaumt. Eibenstock, den 30. Mai 1899. Aktuar rrisäriod, Gerichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts. Auf dem die Firma »t«i-««ti -k 8«t>n>ickt in Eibenstock betreffenden Folium 105 des Handelsregisters sür den hiesigen Stadtbezirk ist heute der Kaufmann Herr 8«IiI«8«i in Annaberg als Prokurist eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Eibenstock, am 30. Mai 1899. I. V.: vr Rötzner, Ass. Hörig. Jmpfnng betreffend. Aus Grund des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungs verordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen gleichwie im Vorjahre in der Turnhalle Hierselbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge. I. Zur Erstimpfung kommen Dienstag, den 6. Juni 1899, Machmittags 3 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit A bis R, Mittwoch, den 7. Juni 1899, Machmittags 3 Mr diejenigen dergleichen, deren Namen mit O bis Z anfangen. Jmpfpflrchtig sind alle diejenigen Kinder, welche a) im Jahre 1888 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, d) in frühere« Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Lämmtliche zur Erft-Impfung gekommene« Kinder find Mittwoch, den 14. Juni 1899, Machmillags 3 Mr zur Nachschau vorzustelle«. II. Di« Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Kreitag, den 9. Juni 1899, Machmitlags 3 Ayr für diejenigen Knaben und Sonnaöend, den 19. Juni 1899, Machmiltags 3 Mr für diejenigen Mädchen, welche n) im Jahre 1887 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Er folg geimpft worden sind, b) i« früheren Jahre« geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Zur Nachschau find dies« «inder Sonnaöend, dm 17. Juni 1899, Machmitlags 3 Mr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn I)r. weck. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ansgegrben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschcnem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 des ReichsimpfyesetzeS angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter la und b bezeichneten impfpflichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impf terminen zu erscheinen u. die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wieder-Impfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebcnen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unter lassen, werden mit Geldstrafe bis z« 20 Mark und diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe dis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Eidenstock, den 24. Mai 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Diejenigen unbemittelten Einwohner hiesiger Stadt, welche die Erlaubnitz zum Leseholzsammeln für nächstes Jahr nachfuchen wollen, werden hiermit aufgefordert, sich längstens bis zum 15. Ium 1899 in unserer Rathsregistratur zu melden. Später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Im Uebrigen wird bemerkt, daß nur bedürftige und unbescholtene Personen Leseholzscheine erhalten können. Die noch nicht abgeholten diesjährigen Leseholzscheine sind nunmehr ebenfalls bis zum 15. Juni 1899 hier zu entnehmen, da andernfalls deren Rückgabe an die Königlichen Revierverwaltungen erfolgt. Eibenstock, den 27. Mai 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Stadtrath beabsichtigt, die Vertilgung der Ratten und Mäuse in den Grundstücken hiesiger Stadt einem Kammerjäger zu übertragen. Diejenigen Grundstücksbesitzer nun, die gesonnen sind, dieses Ungeziefer in ihren Grund stücken auf diese Weise vertilgen zu lassen, werden hiermit aufgefordert, dies bis zum 8. Juni 1888 in der Rathsregistratur anzuzeigen Die Kosten hierfür werden sich, falls die Mehrzahl der hiesigen Grundstücksbesitzer sich daran betheiligt, aus ca. 50 Pf. pro Haus belaufen. Eibenstock, den 25. Mai 1899. Der Rath dcr Stadl. Hess«. Gnüchtel. Nr. 58 und 106 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättenoerbot gestellten Personen sind zu streiche«. Stadtrath Eibenstock, den 3. Juni 1899. Htffe. Gnüchtel. «hm. 4 Uhr n«st», ueickvr. Mer. «hm. 4 Uhr nustk, Isnckvl. Wkl. ichm. 4 Uhr mfik, t I«u«lt. lssgriin. «hm. 4 Uhr nvfik, KOI»»««. and. 17,° Grad. 17.» . Deutschlands neue Koloniakerwervungen. Aus dem Umwege über Madrid erfährt da« deutsche Volk, daß zwischen dem Kaiser Wilhelm und der spanischen Königin- Regentin ein Abkommen unterzeichnet worden ist, demzufolge Spa nien den Rest seine« Kolonialbesitze« im Stillen Ozean an Deutsch land abtritt. Unter der Hand war schon seit längerer Zeit bekannt, daß seit dem vorigen Herbst bereit« eine Verständigung im Zuge war, welche Deutschland eine Erbschaft au« der spanischen Hin terlassenschaft in der Südsce verschaffen sollte. Die deutsche Politik liebt indessen keine Uebcrstürzung und hat e« auch in dieser An gelegenheit vermieden, die Karten trotz mancherlei Reizung, vor zeitig aus den Tisch zu legen, und die deutsche Presse, soweit sie einen Einblick in die Absichten der Regierung hatte, ist patrio tisch schweigsam geblieben. Erst durch die Thronrede, welche am Freitag bei der Eröffnung der spanischen Corte« verlesen worden ist, wurde der Welt bekannt, daß dem deutschen Reiche drei Insel gruppen in der Südsec abgetreten worden sind. E« ist also, da der Vertrag offiziell angekündigt worden ist zünd die« doch sicher mit Borwissen der Reich«regierung > mit einer vollendeten Thatsache zu recknen. Die Besitzergreifung und Flaggenhissung aus den neuen deutschen Erwerbungen wird nicht lange aus sich warten lasten. Vorerst werden offizielle Er klärungen von deutscher Seite der Kundgebung von spanischer sicherlich auf dem Fuße folgen, und man wird nicht fehl greifen, wenn man in ihnen eingehendere Darlegungen über die Natur der Abmachungen vorau«setzt. Ueberraschend wird die Verein barung zwischen Deutschland und Spanien keinenfall« für die Ber. Staaten von Amerika sein. E« ist vielmehr anzunehmen, daß mit diesem Lande, jetzt unserem nächsten Nachbar in der Südsee, der nur Vorlheil au« dieser Errichtung einer geordneten Herrschaft in der Flanke der Philippinen haben kann, eine diplo matische Verständigung seit langem erfolgt ist. Da« Verhalten der deutschen Diplomatie, die Rückberufung de« deutschen Ge schwader« von Manila deuten darauf mit ziemlicher Bestimmtheit hin, ja jene« Verhalten und die Maßnahme haben erst durch Bekanntgabe de« Abkommen« mit Spanien eine klare Beleuchtung erfahren. Allerding- fragt e« sich nun, wa« für Gegenleistungen da« Reich sür jene Abtretungen zu übernehmen hat. Darüber ist noch nicht« bekannt geworden. Immerhin aber muß anerkannt werden, daß der neue deutsche Besitz sich geographisch unser» Kolonien im Stillen Ozean gut anschließt, und diese gewissermaßen abrundet. Wie eine Vorhut liegen die Karolinen mit ihrer westlichen Gruppe, den Palauinscln, vor dem Gro«, dem Kaiser Wilhclm«land auf Neu-Guinea, da« seinerseits vom Bismarck- Archipel flankirt wird. Im Osten dcr Karolinen und in eini gen Ausläufern in sie übergehend, bilden die deutschen Mar schallinseln den Abschluß, während die Marianen den Karo linen nördlich vorgelagert sind. Auf den Karolinen waren bisher schon fast aurschließlich deutsche geschäftliche Interessen vorhanden, deren Werth zeitweise so hoch veranschlagt wurde, daß im Jahre 1885 eine Annektion der Inseln von deutscher Seite beabsichtigt war und daß sogar der später so ruhmvoll untergegangenc „Iltis" am 24. August 1885 die deutsche Flagge auf der Insel 7jap gehißt hatte. Er innerlich ist, wie sich damals da« spanische Nationalgefühl an verschollenen Ansprüchen heißblüthig erhitzte und wie Fürst Bis marck die Karolinen eine« Kriege« nicht werth erachtete, auf dem Umweg eine« Schied«spruch« durch den Papst auf die Annexion verzichtete. Die ganze Gruppe, einschließlich der Palau-Inseln, umsaßt etwa 1450 Quadratkilometer mit 36,000 Einwohnern, darunter 865 Weißen. Di« wichtigsten Inseln dieser Gruppe sind neben den Palau-Inseln nachfolgende, durch gute Häsen ausgezeichnete Inseln: Jap, Babelthouap, Rüg, Ponapc und Kusaic. Hauptprodukte sind: Kokosnüsse, Brodkrucht, Sago, Tre pang, eßbare Schwalbennester. Von Landthiercn sind einheimisch nur eine Ratte und ein Plcropu«, auf Ponape eine eigcnlhüm- liche Art Hund. Landvögel sind nicht zahlreich, eine Papageien art findet sich aus Ponape, da» indische Krokodil bi« Palau. Die See ist reich an Delphinen, Potwalen, eigenthümlichen, zum Theil giftigen Fischen; Krustaceen sind überall« häufig. Da« Klima ist feucht, aber nicht ungesund; da« Thermometer zeigt im Dezember 25 bi» 30 Grad, im Juni 29 bi« 31 Grad Cclsiu«; heftige Orkane richten oft große Verheerungen an. Die Karo liner gehören zu den Mikronesiern, sie sind von hübschem Acußern, hellbrauner Hautsabc und schwarzem Haar, freundlich und liebenr- würdig. Früher haben sic sich mehrfach in blutigen Aufständen gegen die Spanier, die auch dort eine Mißregicrung ausüblen, erhoben, während die dort etablirten deutschen Firmen niemals Ursache hatten, sich über ihre Haltung zu beklagen. Von Kopra, dem einzigen Handelsgegenstand dcr Karoliner, werden jährlich durch die deutschen Firmen etwa 1000 t au«geführt. Die Marianen (Ladronen) umfassen 1140 Quadratkilometer. Die südlichen Inseln sind hügelig, die nördlichen vulkanischer Na tur mit noch thätigen Vulkanen. Die Küsten find hoch und schwer zugänglich. Die Bewässerung ist au«rcichend, da« Klima ange nehm. Im Winter herrschen oft Stürme. Die Gruppe ist meist bewaldet und fruchtbar an vielerlei Tropengewächsen. Von Euro päern sind Hirsche, Pserde, Schafe und Schweine eingeführt. Die Zahl der Bewohner beträgt 10,000. Die Bevölkerung be steht au« einem Gemisch von Spaniern, Tagalen und peruanischen Indianern. Sie gehört meist ber römisch-katholischen Kirche an. Die Bevölkerung treibt Rei«-, Baumwollen-, Mair-, Kakao- und Zuckerrohrbau. Der Gruppe wird Werth beigelegt al« Station«-