00010 Jahresbericht der Geograph.-Ethnograph.Gesellschaft in Zürich 19O8/Ö9 (Spanier) S.77 le gen. Hühn e r äugen. Zu einer Zeit, wo jemand im Dorfe gestorben ist und bald beerdigt wird, mache man sich ein gutes Füssband vor Heublumen zurecht., x st'der Besitzer der Hühneraugen ein Mann, so muss der Todesfall un bedingt einen ' anh "betreffen, hat dagegen eine Fraü die Hühneraugen,' so muss sie den Tod einer weibli- i chen Person abwarten,.um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Am Morgen des Begräbnis tn.ges geht der oder die an Hühneraugen .Leidende allein, und ohne i mit Jemandem zu sprechen, in ein Zimmer, •nimm.t dort das Heublumenfussbad, schliesst dann die Tür u nd führt. 'Qit „ den....Zelgefinger über das Hühnerauge. Sobald man nun hört, dass die Kirchengiqcken dem j ✓Verstorbenen ins Gr ab läuten, soll man, während man mit dem Zeigefinger die Hühneraugen fortwährend bestreicht, sprechen: "Was ich greife, das weiche und was icl greife^ das"nehme ab,"wie SerTot~e~~im Grab, im Namen des Vaters, des Sohnes un3~3es~h. Geistes, Amen.” Dies soll,' aber nur während dem J Läuten, dreimal wiederholt werden. Der Zauberer behauptet, dass schon Viele ihm später für dieses Vittel und seine Wirkung gedankt hätten. (von einem DorfZauberer.)