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1867 Sonnabend, den 16. November. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 12'j, Skgr. Inserate «erden nur bis Dienstag« und Freitag« früh 8 Uhr angenommen. standenen Einsteher - Fond. Derselbe ist, nachdem durch Einführung der allgemeinen Wehrpflicht daS Einsteher-System beseitigt worden, gegenstandslos geworden. Das königliche Decret entwickelte nun die Absichten, welche das Kriegsministerium mit dem Einsteher-Fond vor hat. Es besteht nämlich zunächst in unserem Heere die gute Einrichtung einer Lasse, aus welcher ältere Unteroffiziere Löhnungszulagen unter dem Namen „Dienstalterszulage" erhalten haben. Dieser Fond beträgt 208,459 Thlr. Er soll nun mit dem Einsteher-Fond, welcher 278,800 Thlr. be trägt, und den Beständen des Reserve-Fonds ver schmolzen werden, so daß ein Capital von 550,000 Thalern sich ergeben dürste. Aus diesem Capital be antragt das Kriegsministerium, daß Unteroffiziere, die sich nach Vollendung ihrer gesetzlichen, beziehent lich vertragsmäßig verlängerten activen Dienstzeit zum Fortdienen in der activen Armee auf einen Zeit raum von drei Jahren verpflichten, für diesen Zeit raum nach Beendigung desselben Zulagen von je 100 Thlr. gewährt erhalten. Zu 4 Procent gerech net, würde dieses Capital einen Zinsenbetrag von 22,000 Thlr. ergeben, so daß also jährlich 220 Unteroffiziere mit Dienstalterszulagen von je 100 Thlr. auf je drei Jahre versehen werden können. Die völlige Auflösung des Einsteher-Fonds kann erst nach Ablauf mehrerer Jahre erfolgen, wenn kein Einsteher mehr existirt. Ein wie wichtiger, auch ins Geld laufender Factor dieses Einsteher-Systems war, erhellt aus einer Tabelle, die dem betreffenden könig lichen Decrete beigefügt ist. Danach hat ultimo December 1866 der Stellvertretungs-Fond der Armee einen Bestand von nicht weniger als 1,190,225 Thaler. In diesem Jahre machten noch von der ihnen durch das Gesetz gewährten Möglichkeit, sich loszukaufen, 333 Mann Gebrauch. Daß die allge- gemeine Wehrpflicht eingeführt ist, ist eine von den wenigen Errungenschaften, über deren Vorzüge im ganzen Lande nur eine Stimme herrscht; durch da königliche Decret wird aber auch die Besorgniß be seitigt, daß es unserer Armee an einem Stamme tüchtiger Unteroffiziere fehlen werde, da auf der ge nügenden Anzahl trefflicher Unteroffiziere wesentlKH, ' rr Versicherung von Fachmännern, Sachsen. Bischofswerda, 14. November. Zu Ehren des gestrigen Geburtsfestes Ihrer Maj. der Königin Amalia, welcher zugleich das Geburtsfest Ihrer Majestät der seit dem 12. d. M. in Dresden am königlichen Hofe weilenden Königin Elisabeth von Preußen ist (beide Majestäten sind Zwillingsschwestern), fand früh 7 Uhr große Reveille der hiesigen Militär- Musik statt. — Am 13. d. M. wurde uns als eine Seltenheit zu gegenwärtiger Jahreszeit ein lebender, frischer Maikäfer, welcher im Walde bei Burkau gefunden worden war, überbracht. In der Sitzung der ersten Kammer vom 12. d. sind die Koch'schen Anträge, 1) daß auf diesem Land tage nur das neue Wahlgesetz und Steuergesetz be- rathen und derselbe verabschiedet ; 2) der Landtag sodann aufgelöst und ein neuer nach dem neuen Wahlgesetze einberufen ; 3) die Regierung ermächtigt werde, die Verordnung des nordd. Bundes einzuführen — gegen zwei Stimmen (Bürgermeister Koch und Hofrath Heinze) abgelehnt, der Antrag 4) von ihm zurück gezogen worden. Die drei Stunden währende De batte war eine sehr lebhafte. Die zweite Kammer hat am 13. November das Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern für das Jahr 1868 betreffend, genehmigt. Dieselbe Kammer hat am 14. November die Berathung des Entwurfs einer Kirchenvorstands und Synodalordnung beendigt und bei der Schluß abstimmung denselben als Ganzes in der beschlossenen Weise mit 55 gegen 12 Stimmen angenommen. Sodann hat die Kammer am gleichen Tage noch den Gesetzentwurf über die Vertretung der evangelisch lutherischen Kirchengemeinden erledigt und denselben nach den Vorschlägen der Deputation mit einigen unwesentlichen Modifikationen ohne Debatte mit 60 gegen 7 Stimmen angenommen. Die nächste Sitz ung der Kammer findet Moutag statt. ' Ein königliches Decret an den Landtag giebt Auf- „ schlösse üb« den bisher in d« sächsischen Armee be- wenigsten- nach der - Swewadrmmzk-ßsr Sahchaag. , Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt -es Königlichen Gerichtsamtes und -es Kta-trathes zu Pischosswrr-a.