Volltext Seite (XML)
dckstGesMeich Md Gcaükteich U- ällK, , schwebenden Hauptfragen übereinfti'mjnvlt)^ne ftdÄH ( geradezu eine Allianz geschlöflm zu haben, führt an- Mich bezüglich der italienischen Angelegenheiten aus, daß Oesterreich, obwohl der September-Convention nach wie vor fernstehend, doch eine Conferenz zur Regelung der römischen Frage eventuell beschicken würde. In Betreff der deutschen Angelegenheiten soll der österreichische Reichskanzler wiederum auf den Prager Frieden als die Basis der österreichischen Anschauungen Hinweisen und besonders hervorheben, daß Oesterreich den deutschen Staaten die volle Selbst bestimmung für die Regelung ihrer Verhältnisse zu gestehe. Die orientalische Politik endlich anlangend, betone das Rundschreiben das volle Einverständniß Oesterreichs und Frankreichs. Vermischtes. — Der preußische „Staats-Anzeiger" berichtet: „Es ist noch am 31. Octbr. gelungen, zu ermitteln, von wem das Postgut abgesandt war, dessen Inhalt auf dem Potsdamer Bahnhofe in Berlin am 29. October Abends explodirte (siehe vor. Nr.). Die 13 Pfund schwere Sendung war von einer Zinn- und Spielwaaren-Fabrik in Berlin, deren Firma wenig bekannt ist, abgesandt und enthielt Knallsilber- Platten zur Verwendung für Spielzeug. Die An gelegenheit befindet sich in den Händen der richter lichen Behörde." demist den MWÄTWnWeuK^Mh^ gegen lebende Objecte' dMeNoÄÄen M handelt sich dabei um die Erprobung, der' WMM wkrÄtg/ded'««'' äWdeyen.MÄnüen^ wPchd' WU Zündnadelgewehren geschossen werden. Als Scheibe werden Pferde dienen, deren die Abdeckerei tü BekM^ eine größere Zahl zu liefern übernommen hat. — In Nürnberg wird einem Schuhmacher ei^ Denkmal gesetzt, das 20,000 Gulden kostet. Hc HM es aber nicht mit seinen Schuhen, sondern M semU? Gedichten und Schwänken verdient, die ganz vorx'i trefflich waren; denn sein Name ist Hans Sachs.- Alle, die auf einen guten Schuh und ein gutes Volks-7.' gedicht etwas halten, find eingeladen, zu dem Denk mal beizusteuern. — In Holland ist die Rinderpest wieder aus» gebrochen. — In Schlesien, Kreis Ratibor, sind M i Ortschaften von der Seuche heimgesucht. . > ; Quittung und Dank. Für die Abgebrannten in Johanngeorgenstadt sind noch eingegangen: tS Ngr. von G. P. sen z t Lhlr. 25 Ngr. 5 Pft ' vom Civll-Verein zu Haußwalde und ein Packet Sache» von Frau verw. Klempnerinstr. Francke und quittiren wir Rament der Abgebrannten dankend darüber. Bischofswerda, den 4. November 1867. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. - »Amtliche Bekanntmachungen. General-Verordnung, die Wahlen für die Handels- und Gewerbekammer bett. Zum Zwecke der periodischen Erneuerung der Handels- und Gewerbekammern find nach § 7 der Ver ordnung, die Handels- und Gewerbekammern betreffend, vom 15. October 1861 die durch Anmerkung aller Veränderungen im Laufe der Zeit so viel als möglich immer richtig zu erhallenden Wahllisten insbesondere vor Ende jeden dritten Jahres einer Revision zu unterwerfen. Da im La>i,'e des nächsten Jahres ein Thcil der derzeitigen Mitglllder der Handels- und Gewerbe kammer in Zittau auszuscheiven bat und demzufolge neue Wahlen vorzunehmcn find, so werden sämmtliche Obrig keiten deS hiesigen Regierungsbezirks erinnert, die Revision der betreffenden Wahllisten unverlangt in der Weift vorzunehmen, daß alsbald nach Ablauf deS qeaenwärtigen Jahre» nist der § 8 obgedachter Verordnung vorge- schriebeneu Bekanntmachung und, nach weiterem Verlauf deS hierbei zu stellenden dreiwöchentlichen Schluß termin» lür Reclamaiionen, mit der Einsendung der Wahllisten an die unterzeichnete Kreisdirection verfahren w-rden kann. Bndissin, am 28. October 1867. , Königliche Kreisdirection. Freiherr von Gutfchmied. Hentsch. Bekanntmachung. Indem wir hiermit die Bestimmung in § 134 der Armen-Ordnung vom 22. October 1840, »ach welcher Schankwirthe, welche miss.milch Personen, die öffentliche Unterstützung genießen, und solchen Leute», vostcH denen ihrer sich äußerlich kundg.benden Persönlichkeit nach vermutben läßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen? und vom Leitelngehen oder anderem unrechtmäßigen Erwerb leben, daS Aufliegen, Zechen und Spielen in ihr«^ Schankstätten gestatten, mit 5—20 Thlr. Geld- oder verhältnlßmäßiqer Geiängnißstra'e und im ferneren Wledrr-üH holuogSkalle zugleich, insoweit eS einer blo» persönlichen Eoncesfion gilt, mit Einziehung der Schank-Conceflko»! und Schließung der Schankstätte zu bestrafen find, in Erinnerung bringe», sehe» wir au« zugleich veranlaßt» allen Dewsevigm- welche mit Branntwein und andere« Spiritus« harchU«, vm Berkanf der i gleichMS Brttänke an im Armruhanse wohnende Personen bei einer Geldstrafe bi» zu zwanzig Shalmi ^.-MttersaMi^ bisch »f» Werda, dm 4. November 1867. - ,l>r. ... -lüriiuW'