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die« »amentlich bei Holchändter» »icht selten twskamnt, S»euerpflichttgej> chchrp ^in auf feine Person lau» t enden Gewerbesteuerscheine auch noch für jeden seiner Geschirrfahrer ennveder eine besondere Legitimation, worin zugleich die erfolgte Abenirichtung der wegen de» in Frage kommenden Gewerbebetriebs Seiten de- Dienstherr» zu verrechnenden inländischen Gewerbesteuer ju bescheinigen ist oder eine beglaubigte Abschrift de« dem Letzteren ausgestellten GewerbesteuerscheinS bei deren Beglaubigung zu erwähnen ist, daß sie zur Legitimation de» dabei , namhaft zu machenden Geschirrführer« ertheilt werde, gegen eine Gebühr von höchsten« 2j Ngr. für jede der» artige Legitimation au-zufertigen und dem Empfänger der letzteren dabei zu eröffnen, daß jeder der betreffenden Geschirrführer die für ihn auSgefertlgte Legitimation während der ganzen Dauer seine« geschäftlichen Verkehr« im Inland« zum Ausweis über die erfüllte Steuerpflicht bei sich zu führen und den Controle-Beamten auf jedes malige« Verlangen vorzuzeigen habe. 3m Uebrigen werden die Ort«obrigkeiten hierbei zugleich wiederholt darauf hingewiesen, daß von ihnen der Steuersatz für Gewerbtreibende der obigen Art in jedem einzelnen Falle nach Maßgabe de« GeschästSumfaog«S> wie sich solcher durch den Gebrauch mehrerer Geschirre kundgiebt, angemessen zu bestimmen ist. Bautzen, am 16. August 1867. Königlicher Kreissteuerrath des IV. Steuerkreises. Zenker. Aufruf. Ein entsetzliche- Unglück hat die arme, von 3800 Einwohnern bevölkerte Stadt JohaNNgevrgeu« stabt im Sächsischen Erzgebirge betroffen. Fast die ganze Stad», 326 Häuser liege» in Asche; Kirche, Schule, Post, 8erichl»amt, Alle« ist abgebrannt; nur noch einige kleine Hütten stehen. Di« jetzt find sechs verbrannte menschliche Leichname gefunden worden; viele Menschen werden noch ver- wkßt. — Da« Elend ist unsäglich; Niemand hat versichert gehabt; mehrere Tausend Menschen, fast lauter arme Arbeiter, jammern um ihr verlorne« Obdach und Eigenihum. Da« Gräßlichste ifl, e« find keine Lebensmittel vorhanden; denn e« eriflirt keine Fleischerei, keine Bäckerei, kein Materialwaarenladen mehr; fast sämmilicheS Vieh ist zu Grunde gegangen. Schnelle Hilfe »Hut hier noth, wie wohl selten sonst; wer ein Herz bat, gebe und gebe bald. Da« unterzeichnete GerichtSamt erbietet sich zur Annahme milder Gaben und wird seiner Zeit Rech nung ablegen. Königliches Gericht»amt Bischofswerda, am 22. August 1867. -Otto. Oertrl. Hilferuf! Tin große« Unglück ist über die arme Stadt Johanngeorgenstadt hereingebrochen! Vier Fünf theile derselben liegen in Schutt und Asche, mit ihnen Kirche, Schule, Rathhan« und andere öffentliche Gebäude! Die Noth der armen Bewohner ist grenzenlos und rasche Hilfe thut dringend »oth! 3st auch die öffentliche Mild- thäligkeit in jüngster Zeit sosehr wie beinahe noch nie in Anspruch genommen worden, so tragen wir doch kein Bedenken, «inen Hilferuf zur Linderung der Noth der armen Abgebrannten ertönen zu lassen und um Liebesgaben an Geld, Wäsche, Kleidungsstücken und dergl. für die Branvcalamitosen zu bitten, indem wir überzeugt find, daß sich di« Mildthätlgkeit der Bewohner hiesiger Stadt, wie früher stets, so auch jetzt in schöner Weise bewähren wird! Etwaige Liebesgaben bitten wir auf unserer Expedition oder bei den Herren / A. IchkvMSItl, Dresdner Straße, Lüti A»g am Markt und Htiarich Pltlih auf der Kirchgasse, welche Herren sich zur Annahme der selben gütigst erboten haben, abzugeben. Bischofswerda, am 20. August 1867. Der Rath der Stadt Bischofswerda. - Sjnz. —— Nichtamtliche Bekanntmachungen. k. 8ekrsinm in Schmölln empfiehlt zu geneigter Berücksichtigung sein als vollständig unverfälscht begutachtetes Knoebenmehl jn größter Feinheit und bittet, Bestellungen darauf rechtzeitig abgeben zu «ollen.. MbaÄan. lVmck UN» «Ma, vsn^edti ch «atz in OffchoftmE ' '