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Nach Vorschrift § 1 und 2 »er Verordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums vom 21. Mai d. 3. find die durch da- Gesetz vom 15. Mai d. >3. bestimmten außerordentlichen Zuschläge zur Gewerbe- und Per sonalsteuer mit acht Zehntheilen eines ganzen Jahresbetrages, also mir 24 Ngr. von jedem Tbaier, mit 8 Pf. von jedem Neugroschei, des vollen JahreshetraqeS am IS. Juli 1867, ingleichen ist der Zuschlag zur Grundsteuer mit einem Pfennig von feder Steuereinheit am 1. August 1867 und mit einem Pfennig von jeder Steuereinheit am 1. November 1867 und zwar, was die Grundsteuern betrifft, zugleich mit dem für diese Termine durch 8 1 der Verordnung vom 24. Deeember 1866 ausgeschriebenen ordent lichen Grundsteuern, also mit Einschluß dieser letzteren, in jedem dieser Termin« mit überhaupt 3 Pfennigen von jeder Steuereinheit zu erheben, waS annoch mit der Aufforderung besonders bekannt gemacht wird, diese Steuer zuschläge und zwar zunächst bei der Gewerbe- und Personalsteuer » den IS. Juli d. I. nach acht Zehntheilen eines vollen 3ahresbctrages, bei den der Grundsteuern aber am 1. Augustd. I. nach überhaupt 3 Pt. von jeder Steuereinheit pünktlich an die Siadtsteuer-Einnahme Hierselbst abzuführen. Bischofswerda, am 2. 3uli 1867. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. Btehmarkt zu Bischofswerda. Der -ritte diesjährige Viehmarkt findet Montag, den 8. Juli I., unter den bereits bekannten Vergünstigungen statt. Bischofswerda, am 12. Juni 1867. Der Rath der Stadt Bischofswerda. H o l z - A u c t i o n. I» der Erbgerichtsschänke zu Fischbach sollen folgende auf Stolpener Forstrevier auf bereitete Hölzer Mittwoch, den 10. Juli d. I., von Vormittags 10 Uhr an, 1 harter 7elliger Klotz, 14 Zoll oben stark, 1425 Stück weiche Klötzer, 6, 8 und 9 Ellen lang, 7 — 18 Zoll oben stark, 1H Klaftern Heilige Nutzscheite, 2 Klaftern harte Heilige gute und wandelbare Scheite, I23j - weiche - . . - . - 6H - harte Heilige dergleichen Klöppel, 59 - weiche - - . H Schock harte- und 186 - weiches Abraumreißig, in der Abteilung „Fischbacher Wald" und „Spitalhvlz"; ferner: Freitag, den 12. Juli d. I., von Vormittags 9 Uhr an, in der Erbgerichtsschänke zu Großdrebnitz 46 Stück weiche Stämme von 6 — 9^ Zoll Minenstärke, 20 - harte Klötzer, 7 Ellen lang, 6—9 Zoll oben stark, 670 - weiche Klötzer, 8 und 9 Ellen lang, 6 — 18 Zoll oben stark, 3 Schock weiche Stangen, 1H bis 2H Zoll unten stark, H Klafter harte Heilige gute und wandelbare Scheite, 38 - weiche . . - , 1H - haue dergleichen gute Klöppel, 1H Schock hartes und . 15 - weiches Abraumreißig, in der Abiheilung „Rüdenberg" und „Lauterbacher Wäldchen"; sowie Montag, den 15. Juli d. I., von Vormittags 10 Uhr an, in der Erbgerichtsschänke zu Seeligstabt 423 Stück weiche Stämme von 5—9^ Zoll Mittcnstärke, 6 - harte Klötzer, 7—10 Zoll oben stark, 194 - weiche Klötzer, 8 Ellen lang, 6—17 Zoll oben stark,.