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looles «l«I> ISO« 0l(3U Gnüchtel. Geyer. Z Frl. Gnüchtel. u. Z»O 4,» II II II II II II I I 3e. 4 ». 4 b. 4e. 5». 5 b. be. II II II II II II II Ltnsiü . Wismar 1 in an- c Deutsch ibrennerei s 2 2" 3'° 8 8- n 8«« 9 9- >° I0'° II 11-» 8 8-» 9 9,» IO" II 2 2"> 2'» 2»» 3 3" 3,» 34» II K. I b. Turnen. 2°. 8 8-0 9 10- » II 11- o 8 8" 9'° 10 10- o II 11- 0 2 2- o 3 3- 0 4 kür jeden >. Angaben it «erden. xsn, Arm- MLUNxSN, .t: Lünet- Herr Töpfer. » Berthold. , eand. tkeol. Schumann. , Israel. » Göhler. » Riebel. „ Voigt. . txpercctsa okxriitsver VLvdS U8VV. ;on-IIutsr- isktrioitst. srkrüinm- !ov, dobor luxen und äunuinxen eibkiÄinxk, lälnnx von Abonnement oiertelj. I M. 20 Pf. einschließl. de» .Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Pf. mig. nftock n. mlblnl in I K. I. I 2a. I b II K. I ». II K. I d. II M. I ». II M. Id. II 2». II 2d. II 2 c. II 3». II 3d. llub. Wander- Melnel, Erscheinen d. ». F- I F. 1 S- 2 F. 2 F. 3 F. 3 I 7a. I 7d. lös.» I 6d.l I M. I. I 2b. 13»., I 3d. s 14». I 4b. Herklotz. Oberlehrer Lang. Voigt. Leistner. Schmidt. Cantor Viertel. Findeisen. Leistner. Findeisen. Cantor Viertel. Voigt. Oberlehrer Lang, i Ludwig. Leistner. Schmidt. Oberlehrer Lang. Kemps. Herklotz. Rausch. Schmidt. Neumerkel. Reibmann. Ficker. Riebel. Bekanntmachung. Die Landes-Brandverstchcrungs-Beiträg« auf den 1. Termin 1900 — I. April 1900 — sind nach je ein und einem halben Pfennig für die Einheit bei der Gebäude- und bei der freiwilligen Versicherungs-Abtheilung nebst den fälligen Stllckbeiträgen bis spätestens zum 10. April dieses Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 17. März 1900. Der Rath der Stadt. Hesse Bekanntmachung. Nachdem ein neues Regulativ, das Meldewest« bei»., aufgestellt worden ist, wird dasselbe mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß dieses Regulativ vom 1. April 1888 ab in Kraft tritt, das alle Regulativ vom 8. November 1883 dagegen vom gleichen Tage ab außer Kraft gesetzt wird. Eibenst 0 ck, am 26. März 1900. Bekanntmachung. Aus Grund einer von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen Ficker. Herklotz. Rausch. Töpfer. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Inhabers einer Weinhandlung, eines Herren- und Knaben-Confections- und eines Materialwaarengeschäfts, <»«- vruldl Duger in Schönheide ist zur Prüfung einer nachträglich angemcldeten Forder ung Termin aus den 23. April 1900, Vormittags 11 Ahr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 28. März 1900. Erped. ^ost. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. für den Königlich preußischen Herrn Major von Bertrab vom großen Gcneralstabe und für die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hülfstriao- nometer ausgestellten offenen Ordre werden nach Befinden auch in der hiesigen Flur trigonometrische Arbeiten vorgenommen werden. Die Besitzer hiesiger Grundstücke, auf denen jene trigonometrischen Arbeiten etwa vorgenommen werden sollten, haben die dazu nöthigen Anstalten zu gestatten, soweit Wald ungen in Frage kommen, die zur Errichtung von Signalen erforderlichen Hölzer gegen entsprechende Vergütung zu verabfolgen und die beregten Arbeiten thunlichst fördern zu helfen. Eibenstock, am 27. März 1900. Der Rath der Stadt. Hess- Regulativ, das Meld-w-sem betresfrnd. 8 Wer innerhalb des Bezirks der Stadt Eibenstock seinen Aufenthalt nimmt, ist inner halb 48 Stunden nach dem Eintreffen an Polizeistelle anzumelden. 8 2. Zur Meldung verpflichtet ist Derjenige, welcher dem Neueinziehenden Obdach (Woh nung, Nachtquartier) gewährt. Demgemäß liegt die Meldepflicht ob: ». dem Grundstvckseigenlhümer hinsichtlich seiner Person, sowie seiner Hausstands- Angehörigen einschließlich des Gesindes, seiner Miether, sowie aller Derjenigen, welche von ihm unmittelbar Wohnung oder Unterkommen erhalten. Dem Grundstückseigenthümer steht der von ihm, oder für ihn bestellte Verwalter gleich, d. dem Miether oder Inhaber einer Wohnung hinsichtlich der Personen seines Hausstandes, einschließlich des Gesindes, seiner Aftermiether und aller Derjenigen, welche von ihm unmittelbar Wohnung oder Unterkommen erhalten. 8 8. Ebenso wie der Beginn des Aufenthalts ist das Ende desselben und der Wechsel der Wohnung am Orte anzuzeigen. Die Bestimmungen der 88 1 und 2 über die Meldepflicht und der Frist, innerhalb deren die Meldung zu bewirken ist, finden entsprechende Anwend ung, nur wird für diejenigen Umzüge, welche zu den gesetzlichen Kündigungsterminen am 1. Januar, 1. April, 1. Juli u. 1. Oktober statlfinden, eine fünftägige Meldefrist nachgelassen. 8 4. Alle Meldungen müssen schriftlich genau nach Maßgabe besonders vorgeschriebener Formulare erstattet werden. 8 S. Die Meldung ist in zwei gleichlautenden Exemplaren cinzureichen. Das eine hiervon wird abgestempelt zurückgegcben und ist als Ausweis über die erstattete Meldung von dem zur Meldung Verpflichteten sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die Abmeldung insbesondere darf dem Verziehenden nicht als Legitimation ausge- händiat werden. Das andere Exemplar wird an Polizeistelle zurückbehalten. Den Meldungen, welche sich aus Gesinde beziehen, sind die Dienstbücher beizufügen. 8 6. Der Neuanziehende hat aus Erfordern persönlich an Polizeistelle zu erscheinen und sich über seine persönlichen Steuer- und Militär-Verhältnisse, sowie diejenigen der in seinem Hausstande lebenden Personen auszuweisen. Aus Erfordern ist durch Abzugsattest der Beweis gehörig erfolgter Abmeldung von dem Orte des früheren Aufenthaltes zu erbringen. 8 ?- Die Meldung muß mit Tinte leserlich geschrieben sein, die vollständige und deutliche Ausfüllung der Rubriken enthalten und in reinlichem Zustande übergeben werden. Meldungen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, gelten als nicht erstattet. 8 8- Personen, welche zu demselben Hausstände gehören, dürfen auf einem Blatte an- beziehentlich abgemeldet werden. Für alle anderen Personen ist je ein Blatt zu verwenden. 8 2. Jeder, in Bezug auf dessen Person oder dessen Angehörige nach den Vorschriften dieses Regulativs eine Meldung erstattet werden muß, ist verpflichtet, dem zur Meldung Verpflichteten alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlichen Angaben zu machen. Kann der zur Meldung Verpflichtete diese Angaben nicht erlangen, so genügt er seiner Verpflichtung, wenn er davon innerhalb der zur Erstattung der Meldung gesetzten Frist Anzeige erstattet. 8 10. Fremde, welche als Besuch in Privathäusern absteigen und ohne jede Entschädigung 6». 6d. 6e. 7». 7 b. 7o. M. 1 2 b. 3 b. I K. 1. I 2». 13». II K. 1» II 2» u. II In jeder Klasse schließen sich der Lektion Ansagen des religiösen bez. weltlichen M»° morierstoffs und Gesänge an. Krüfuugszimmer: Kombinationszimmer. Alte Schule, 2. Stockwerk. Ausflelluugszimmer: Zeichnungen im Zimmer Nr. 11. Nadelarbeiten im Ammer Nr. 12. Handsertißkeitsarbeiten im Zimmer Nr. 12. Katkassaug der Aouftrmandeu: Sonnabend, den 7. April, vorm. 10 Uhr in der Turnhalle. Aufnahme der Kleinen: Montag, den 9. April, nachm. 2 Uhr in der Turnhalle. Aufnahme der Iortbikdungsschüler: Montag, den 30. April, nachm. 6 Uhr, Zimmer Nr. 7. Die geehrten Behörden, die Eltern und Pfleger der Schüler, sowie alle Freunde der Schule werden zum Besuche der Prüfungen, Ausstellungen und Feierlichkeiten ergebenst eingeladen durch Eibenstock, den 27. März 1900. Das LeHrerkoLLegirrin. Reihenfolge der Prüfungen Ostern 1900 an der Fortbildungs- und Bürgerschule zn Eibenstock. Montag, den 2. April. Rechnen. Herr Kcmps. Deutsch. ' " Rechnen. Deutsch. Deutsch. Rechnen. Bibl. Geschichte. Rechnen. Anschauung. Lesen. Deutsch. Rechnen. f Deutsch. Aufsatz. Rechnen. Sprachlehre s Rechnen. Bibl. Geschichte. ' Dienstag, den S. April. Bibelkunde. Geschichte. Herr cand. tkeol. Schumann. Rechtschreiben. „ " ' Rechnen. „ Sprachlehre. , Rechnen. „ Rechtschreiben. „ Erdkunde. „ Rechtschreiben. „ Bibl. Geschichte. „ Geschichte. „ Rechnen. „ Geschichte. „ Mittwoch, de« 4. April Katechismus. Vaterlandskunde. Bibl. Geschichte. Rechnen. Heimatkunde. Sprachlehre. Heimatkunde. Donnerstag, de« 5. April. Bibl. Geschichte. Rechnen. Herr Reiß mann. Anschauung. Lesen. Frl. Ludwig. Lesen. Sprachlehre. Herr Berthold. ' Göhler. Töpfer. Israel. Herklotz. IlämlänIMl fals-, U ende- A re. rc. -j Inte- 12I echten, lZI 1, viel S ich er- Anschauung. Lesen. Lesen. Sprachlehre. Bibl. Geschichte. Reck Anschauung. Lesen. Rechnen. Lesen. Turnen. ,old. Me- : an Güte 'rüg 1M., rl«li>. vU Husten u. .zu haben ,. iienckal, id, Sarnd. italndsob. Nd. ülap»»». I,- Grad. Amts- mit Anzeigebllitt für deu GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlrngebung. Verantwortlicher Redaktmr, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 47. Jahrgang. ----- Sonnabend, den 31. März