Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Böhme Fettchemie Gesellschaft m. b. H., Chemnitz. 1. Verkäufe sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar. 2. Unsere Angebote gelten als freibleibend, sofern nichf ausdrücklich anderes bemerkt ist. 3. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bp dürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. 4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Chemnitz. Pie Zahlung des Kaufpreises hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, Zug um Zug gegen Empfang der Ware zu erfolgen. Eine Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen ist unzulässig. Wechsel auf Nebenplätze und Ausland werden’nur unter Abzug von Einziehungskosten und ohne Verbindlichkeit für rjechtz^ttige^Protester^ebun^ flMOTGWjMp- ^jjst-ynd Banküberweisungen werden vpn uns nicht bestätigt. 5. Die auf der Abgangsstation ermittelten Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. 6. Alle Transportgefahren einschließlich Beschädigung und Vertust gehen zu Lasten des Käufers, auch bei Ffänko- und Cif-Lieferungen Die Vereinbarung frachtfreier Lieferung bezieht sich in jedem Falle nur auf Mengen von 20 kg ab.uhd auch nur für normales Stückgut; Versicherung der Lieferfrist,-Eilgut- und Expreßgutmehrspesen sowie Porto müssen in Rechnung gestellt werden. Mengen unter 20 kg werden „ab Fabrik" berechnet. 7. Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen übernehmen wir keine Gewähr, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind. * ■ - . • 8. Höhere Gewalt befreit uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung, ebenso Zahlungs- teilweise zurückzutreten, wenn uns die für die Beschaffung der Rohmaterialien benötigten Devisen bzw. die nötigen Rohstoffmengen von den zuständigen amtlichen Stellen nicht oder nur in ungenügendem Maße 9. Die Nlchtinnehgltung der yereihbartgn Zahlungsbedingungen und Verzug in der Abnahme eingegangener Ab schlüsse, ferner Veränderbhg in dpn Geschäftsverhältnissen des Käufers, z. B. Inhaberwechsel, berechtigen uns, von dem Koüf-vertrage ganz öder teilweise zurückzutreten, ohne daß wir zum Schadenersatz verpflichtet sind. 10. Muster gelten als Typmuster, die den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen sollen. 11 ; „sdiluß einüretOTSe Ärfderungen der Frachtsätze Zölle oder anderer-öffentlicher Abgaben be- nflussen, soweit die Ware noch nicht abgenommen ist, die Schlußpreise entsprechend. 12. Etwaii ■ : Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eingang am Bi ■ imungsort, zu erheben Im Falle fehlerhafter Lieferung besteht nur ein Anspruch auf Wandlung; An- ct jjie auf Minderung und Schaaenersatzahsprüche jeder Art für unmittelbare oder mittelbare Schäden sind jsg-schlossen. Beanstandungen, Bemängelungen oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art halten die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf. 13 Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum, doch soll ihre Verarbeitung dadurch eine Einschränkung nicht erfahren. 14. Die für die Lieferung notwendigen Eisenfässer stellen wir dem Käufer 2 Monate unentgeltlich zur Verfügung. Der Käufer übernimmt dafür die Verpflichtung, die Fässer sorgfältig zu behandeln und sie sofort nach Entleerung ■ in gereinigtem Zustand - frochtlr.- an dc ■ Lieferwerk zurüaczusenden. Holzfässer, Barrels, Blechgefäße und Kisten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und müssen mit bezahlt werden. Wir nehmen diese jedoch bei frachtfreier Rücksendung innerhalb 3 Monaten zurück, wenn sie sich noch In gutem Zustande befinden. Wir vergüten in diesem Falle 9O°/o des berechneten Wertes. Bei den „inklusiv" gelieferten Produkten wird die Verpackung nicht zurückgenommen. 4 9? )33 I J)5~