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- 881 n4 - «i tÜW Si-kt »SH ! ««, im diplomatisch« »tze eiq-eganack« «itthäümg^'»«r^k. pmchischM Regi-Mch Mtze UHe-WM roher Schaafwolle au« Oesterreich nach Preußen mit Rücksicht auf di« AuSbreitongmrdJntenfivit« derRinderpest indem k.k. österreichischen SandeSgebiete bi« aus Weitere« nur mittels der Eisenbahn und unter fotzend« BediNäuuge» gestattet: Rachmei« beigebracht werden, daß die «kWMWW Wollen njcht-M Otten, welche von der Rinderpest insicirt sind, herstaMmen, resp. dort gekauft sind. 2) Der Lraiwportunternchmer Muß sich prstskollarisch verpflichten, den Transport auf der Eisenbahn durch einen mverlWgeu, van ihm zu remunerirenden AufsichtSbeamten begleiten zu lassen, welcher dasikr verantwortlich ist, »aß di« zück Transport bestimmten Güterwagm vor dem Grenzeintritte versiegelt werdm und daß eine Umladung der »oll« auf ihre« Wege zu dem Ort« ihrer Bestimmung nicht stattfinde. Zur Rachachtung für alle hierbei Betheiligte wird die« andurch zur öffentlichen Krnntniß gebracht. Sualeich hat da« Ministerium de« Innern beschlossen, ähnliche Bestimmungen «MH fi» die Wolleinfuhr au« den k. k. österreichische» Säubern nach Lachs« bi« auf Weitere« ist Kraft treten zu lassen, «S bedarf jedoch wegen der für Sachsen bestimmte» Wolltran«porte der obigen protokollarischen Erklärung nicht, vielmehr iss »em Transporte von den an den fach- fisch-böhmischen Grenzstationen befindlichen Polizei-Sommiffanaten je eia Polizeibeamter zur Begleitung zu geben, ufftchM darüber zu Machen hat, daß den sonstigen Bestimmungen unter 2 genau entsprochen werde. Der durch diese Polizeibegleituvg entstehende Kostenaufwand ist vor Zulassung de« Transport« von dem LranSpottunternehmer zu berichtigen, Auch bei dkrl zur Durchfichr nach den k. preußischen Staaten bestimmten Transporten ist für die Polizeibegleituog durch Sachsen der Kostenbetrag sofort an der sächsisch-böhmischen Grenze zu erheben, dem Bcgleitsbeamten aber die L preußischer Seit« gefor derte protokollarische Erklärung zur Aushändigung au di« nächste k. preußische Polizeibehörde mitzugeben. Zuwiderhandlungen werdm nach den Bestimmungen in §. 3 der allerhöchste» Berordnüng vom 18. Januar 186V geahndet werdm. - Dresden, dm 15. Deeember 1862. Ministerium des Innern. "' - Freiherr v. Beust. Schmiedel, S i E d i k t a l l a d u n g. Rachdeck zu dem Vermögen de« abwesenden vormaligen Revierförsters Ehregott Oswald Frey auS Putzkau von ÄniiSwegen der ConcurSproceß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, sowie alle diejenigen, welche aus sonst einem RechtSgrunve Ansprüche an dessen Vermögen zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, bei Slraie der Ausschließung, sowie bei Verlust der ihnen etwa zu» stchenden RechtSwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den 14. Januar 1863, welcher zum LiquidativnStermin anberaumt worden ist, an hiesiger Amtsstelle in Person, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, zu erscheinen, unter denselben obbenannten Präjudicien ihre Forderungen anzümelden und zu bescheinigen, hierüber mit rem bestellten EoncurSvertreler, Henn Arvocat Zieger II. in Bischofswerda, Nach Befinden det Priorität halber unter stch zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 28. Februar 1863 der Bekanntmachung eine» Präklusivbescheide» gewärtig zu sein, hierauf aber den 16. März 1863, welcher zum Verhörstermine anberautnt morsen ist, Vormittags um 10 Ubr anrersseit an hiefiger AmtSstelle zu erscheinen, da möglich einen Vergleich abzuschließen, wobei Diejenigen, welche nicht orer nicht gehörig erschei nen, oder über Annahme der z» eröffnenden Vergleichsvorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, al- »em Beschlüsse der Mehrheit beistimarens werden angesehen werden; dafern aber »in solcher Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 24. März 1863 der Zuv»tttlarion der Acten, behufs der Abfassung eine« LocaiionSerkenntniffeS, welche« « den 29. April 1863 publioirt werden wird, gtwäriig zu sein. Auswärtige haben zu Empfangnahme fernerer Ladungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am Hit- figen Orte zu bestellen. . Bischofswerda, ack 20. Oktober 1862. DaskLni gliche Gerichtsamt. -Otto. Küchler. Die Kunst- K Handeisgärtnerei von O. ». böhmische Gaffe 21 in Dresden, empfiehlt bei sofortiger und prompter Zusendung a 1 bis 3 Thlr., und JiränLe, ä 10 Ngr. bis 1 Thlr., und KrLNL«, » 20 Ngr. bis 1 Thlr. -8 »MM« Bokannemaebungon B ekankt machnnfi, ie Kinkndr van Kckaastvnlle RSckonen OetstMMd.« k 's 1 ?