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Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amßoblalt de* KSmgi. Gerichtsamtes und de* Stadtrathe* zu Kischofswerda. " ? - - — --. .- Neft Aeitschrift ttscheiot »öcheuttich zweimal, Mittwochs und Go«uabe«ds, und kostet vierteyährlich 12L Rgr. I«ser«te «erden die gespaltene A«le oder deren Raum mit 6 Pf., Anzeigen unter vier Seile» mit 2j Rgr. berechnet. So»»«»«,». d.» IS No»-»b«r. 11862. Bekanntmachung, di« diesjährig« Recruten-Aushebung betreffend. Die unterzeichnete kSnkgÜche Amtthauptmannschast bn'ngt hiermit Folgende« zur öffentlichen äkenntniß: 1) Die Gestellung vor der Aushebungs-Eommission und ärztliche Untersuchung der im Jahre 1842 geborenen, mit hin sta heurigen Jahre militärpflichtig gewordenen, sowie der zwar früheren Altersklassen angehöttgm, jedoch mit Ableistung ihrer Militärpflicht noch im Rückstände gebliebenen, nicht minder der bei vorjLhriger Aushebung «egen zeitlicher Untauchlich- kttt oder «egen noch zu erwartender Körperlänge zurückgestellten Mannschaften, welche am 1. November diese« Jahre« im hiesigen Bezirke zur Anmeldung gelangen, hat de« *4. November d. I., von früh 8 Uhr a«, 1« Sasthause des Herr« Tuchatsch i« Neusalza, de« »8., *« , »*. aad *8. November, sowie de« 8. December d. I., vo« früh 8 Ahr a«, im Schießhaus« zu Budisstn, den L. Deeember d. I., von früh halb 8 Uhr a«, im Rathhause zu Bischofswerda, de« 8. December V. I-, vou früh 8 Uhr a«, im Schießhause zu PulSuitz, und de« 8., «ad 8. Deeember d. I., vo« früh » Ahr an, im Rathhaafe za Cameuz zu erfolgen. 2) All ReelamationStermi«, welcher alt Schlußzrit für alle Reclamatioat-Berhandluugm zu betrachten ist und bi« zu welchem alle Skerlamationen anzubringen sind, ist der II Deeember diese* Jahre- aaberampt worbe». - will daher rin Militärpflichtiger au« irgend einem Grunde auf seine Befreiung Anspruch machen, oder bei der über ihn au«zusprechenden Unwürdigkeit, oder dem ermittelten Tüchttgktttsgrade nicht Beruhigung fassen, so hat er die« bi« »u und mit dem -nberaumten Reklamations-Termine und zwar in Letzten» spätestens bis Mittags L» Uhr hei Bettust seine« Anspruch« btt der Au«hedung«-E°mmiUon, beziehmtlich der unterzeichneten königlichen Amtshauptmgnn- fchaft schriftlich uattr Beifügung gchöttger odttgktttticher und sonstiger etwa erforderlicher Zeugnisse anzubringen, im Sierla- mattons-Trrmine selbst aber jedenfalls vor der Lushebungt-Eommisfion, welche zu dem Behufe am l l. Deeember d. I., von ftüh S Uhr an, auf dem Schieß Hause zu Budissin »usammmtreten wird, zu Anhörung der von derselben auf die angebracht« Reklamation zu «tthttleaben Entscheidung persönlich sich ttnzufinden und btt seinem Nichterscheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung gedachten Lage« Nachmittags S Uhr al« bekannt gemacht werde angesehen werden. S) Diejenigen Mannschaften, welche in Gemäßheit §. 67 flgd. de« Gesetze« vom 1. September 1858 von brr Stellvertretung Gebrauch machen «ollen, haben ihre diesfallsigen Gesuche unter gleichzeitiger Erlegung der §. 68 de« gedach te» Gesetze« auf dreihnudert Thaler festgestellte» Einftandssumme längstens und btt Verlust ihre« Anspruch« auf Stell vertretung bi« znm L8. Deeember dieses Jahres, Abends 8 Uhr, persönlich unter Beitritt ihrer BSter »der Vormünder und beziehentlich Beibringung obervormuvdschastlichen Dekretes, sowie Rückgeb« dm Urlaubspäffe, btt der unterzeichneten königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen. Budissin, den 8. November 1862. K-ntgliche AmtShauptmannschaft. vo« Salza und Lichten««. Sachsen. DaS königliche Ministerium deS Innern macht bekannt, daß daS in neuerer Zeit in den Handel ge kommene Petroleum (Stein- oder Erdöl), sowohl in rohem als raffinirtemZustande, vermöge seiner leichten Brennbarkeit und Erplodirbarkeit, denjenigen Stoffen beizüzählen ist, auf welche sich die Bestimmungen in Siebzehnter Jahrgang. g. 22 veS GewerbegesetzeS vom IS.October 1861 und 8 19 der Ausführungsverordnung zu derselben be ziehen. DaS „Dr. I." vom 9. November enthält den Ab druck eines Artikel- aus der »Wochenschrift deS Ratio» nalvereinS" mit so heftigen, lügenhaften und scham losen Angriffen über die Stellung und Amtsführung der sächs. Staat-duner und Beamten, daß der Unbar-