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Verkaufs- und Zahlungs-Bedingungen Lieferungen von Empfängern, Lautsprechern und anderen Waren, die unter den WDRI-Vertrag fallen, erfolgen ausschließlich nur an von der WDRI anerkannte Händler. In Ergänzung der WDRI- und WDRG-(früher RG V-)Bedingungen gelten, sofern andere Vereinbarungen nicht getroffen, und von uns nicht aus drücklich bestätigt worden sind, für sämtliche Verkäufe und Lieferungen folgende Bedingungen: Preisei Unsere Preise verstehen sich in Reichsmark (eine Reichsmark = 1/2790 kg Feingold), freibleibend, ab Lager Chemnitz oder Fabrik, ohne Verpackung. Bei Bezug von Markenartikeln ist der Käufer verpflichtet, die von den Fabriken vorgeschriebenen Verkaufspreise ein zuhalten. Empfänger, Lautsprecher, Röhren usw. dürfen weder direkt noch indirekt nach dem Ausland verkauft werden. Für jeden Fall der Zuwider handlung ist der Käufer verpflichtet, Konventionalstrafe zu zahlen und es kann Liefersperre über ihn verhängt werden. Zahlungsbedingungena Für das Zahlungsziel gelten die jeweils festgelegten bzw. auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedin gungen. Bleibt der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Rück stand, so werden unsere sämtlichen, wenn auch befristeten Forderungen, auch aus laufenden Wechseln, sofort fällig. Die Rabattgewährung erfolgt nur unter der Voraussetzung voller und ordnungsgemäßer Bezahlung der Ware. Alle gewährten Rabatte, Bonus usw. werden sofort hinfällig, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder bei ihm der Konkurs eröffnet wird, so daß also dann die Bruttopreise als geschuldet gelten. Bei Ziel überschreitung ist der Käufer zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskont verpflichtet. Sind wir wegen Zahlungsverzug zu gerichtlichem Vorgehen genötigt, so ist der Käufer verpflichtet, für die damit verbundenen Arbeiten eine Entschädigung von je 5 RM. für jedes angefangene Hundert RM. der eingeklagten Forderung zu zahlen. Für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselprotesten übernehmen wir keine Gewähr. Die Hereinnahme von eigenen und fremden Akzepten bleibt auf jeden Fall vorbehalten. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. ä conto-Zahlungen ist ausgeschlossen. Der Käufer darf Zahlungen nicht zurückhalten und mit irgendwelchen Gegenansprüchen nicht aufrechnen. Skontoabzüge sind ausgeschlossen, wenn noch ältere Rechnungen offen stehen. Der Käufer überläßt uns, auf welche Forderungen die Zahlungen desselben verrechnet werden sollen. Gegenteilige Anweisungen sind ungültig. Versand 1 Wenn besondere Vorschriften mangeln, bewirken wir den Versand nach bestem Ermessen und ohne Verbindlichkeit. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Verpackung geschieht sorgfältigst, für Beschädigung oder Verlust haften wir nicht. Retouren werden nur dann angenommen, wenn sie in unserem Einverständnis und franko franko erfolgen. Uebersendung von Katalogen oder dergl. ver pflichtet uns nicht zur Lieferung. Reparaturen können, da es sich nur um kleine Beträge sowie um reine Auslagen handelt, ausnahmslos nur per Nachnahme zum Versand kommen. Versicherungsgebühr 1 Wir behalten uns vor, für sämt liche Sendungen, insbesondere bei transportgefährdeten Artikeln (auch bei Reparaturen) 8 /<% Versicherungsgebühr gegen Bruch und Beschädigung beim Transport in Anrechnung zu bringen. Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kennt nis gelangen. Bei Beraubung auf dem Transport ist sofort post- oder bahn amtlich der Schaden festzustellen und dort geltend zu machen. Weist die Verpackung keine Beschädigung auf und ist trotzdem ein Bruch oder eine Beschädigung der Ware eingetreten, so muß innerhalb 3 Tagen nach Ein gang durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der Befund unter Angabe des Signums und der Nummer der Rechnung gemeldet werden. Bei verspäteter Anzeige oder eigenmächtig vorgenommener Eingriffe wird die Haftung aufgehoben. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen. Für Waren mit Fabrikgarantie gelten die Bestimmungen des Lieferanten. Für Einsendungen jeder Art berechnen wir die entstehenden Spesen. Bei Röhren-Reklamationen sind wir oder das Lieferwerk berechtigt, die unbrauchbare Röhre zu zerstören, ohne ersatz pflichtig zu werden, sofern nicht ausdrücklich Rücksendung verlangt wird. Sind Beanstandungen von Geräten usw. zu Unrecht erfolgt, so sind wir berechtigt, von dem Käufer eine angemessene Prüfgebühr und die Kosten zu verlangen. Eine Rücknahme von Waren ist ausgeschlossen. Eigentumsvorbehalt 1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäfts verbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dieser ist bis zu einer etwaigen Zahlungseinstellung, Verstoß gegen diese Bedingungen oder Widerruf er mächtigt, die Ware trotz Eigentumsvorbehalt im ordnungsmäßigen Geschäfts verkehr treuhänderisch für uns zu veräußern. Gerät der Käufer in Verzug, so können wir Rückgabe der Ware verlangen und diese nach unserer Wahl verwerten, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Für etwaigen Minder erlös haftet der Käufer. Der Käufer kann die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebe weiterverarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die neu entstandenen Sachen; bei Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörigen Waren erwerben wir Miteigentum entsprechend § 947/948 BGB. Bei Verkauf unserer Ware bzw. der Ware, an der wir Miteigentum haben, ist der Erlös, als unser Eigentum bezeichnet, gesondert zu verwahren und spätestens innerhalb 3 Tagen an uns einzusenden. Kreditverkauf darf nur an kreditwürdige Kunden unter Eigentumsvorbehalt erfolgen; die entstehenden Forderungen für alle noch mit unserem Eigen tumsvorbehalt behafteten Waren tritt der Käufer hiermit schon im voraus in Höhe des von uns dem Käufer für die verkauften Gegenstände berechneten Betrages vom Restbetrag der Forderung einschl. des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches für die gelieferte Ware an uns ab. Bei Vermischung verschiedener Forderungen gelten stets die vom Konsumenten zuletzt zu zahlenden Beträge in vorerwähnter Höhe als an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, uns die Adressen usw. auf Wunsch anzugeben, alle Unterlagen an uns einzusenden und die Drittschuldner zu benach richtigen. Bis dahin ist er befugt und verpflichtet, die eingehenden Gelder treuhänderisch für uns in Empfang zu nehmen und nur zur Bezahlung unserer Rechnungen, Wechsel usw. zu verwenden. Vorstehende Ver pflichtungen entbinden den Käufer nicht von der Vereinbarung, die Rech nungen an den vereinbarten Terminen zu bezahlen. Von einer etwaigen Pfändung sind wir innerhalb-3 Tagen unter Beifügung von zwei eidesstatt lichen Versicherungen zu benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, die uns gehörige Ware gegen alle Schäden zu versichern. Die Kosten für Inkasso sowie jeder etwaigen Interventionsprozesse hat der Käufer zu tragen. Der Käufer darf uns gehörige Waren und Forderungen nicht Dritten übereignen bzw. abtreten. Der Eigentumsvorbehalt etc. erlischt nicht durch Saldoziehung oder -anerkenntnis. Befreiung von den Lieferpf lichtem Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Brandschäden und andere Unfälle im eigenen Betriebe oder dem der Hersteller, Transport hindernisse oder behördliche Maßnahmen, wodurch die Lieferung der Ware wesentlich erschwert oder unmöglich wird, entbinden uns ohne weiteres von jeder Lieferungsverpflichtung. Alle Aufträge werden nach Möglichkeit ( prompt ausgeführt. Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger, verspäteter oder Nichtlieferung sowie auch für Unfälle und Beschädigung von Sachen, die etwa durch Fabrikations- oder Materialfehler entstehen, sind, außer bei nachweisbarem Vorsatz, ausgeschlossen. Für Irrtümer in Rechnungen behalten wir uns Richtigstellung und Nachberechnung vor. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Chemnitz; beider seitiger Gerichtsstand ist das Amtsgericht Chemnitz ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes. Auch für Auslandsgeschäfte ist deutsches Recht maßgebend. Vorstehende Bedingungen gelten für erteilte Aufträge ausdrücklich als an- _ erkannt, auch wenn nicht extra auf sie verwiesen wird. Bedingungen des Bestellers sind nur maßgebend, wenn sie von uns ausdrücklich schrift lich bestätigt worden sind, auch wenn wir nicht besonders widersprechen. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die vor stehenden Bedingungen in ihrer Gesamtheit verbindlich. Alle mündlichen Abreden, auch mit unseren Vertretern, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Vertreter sind nur dann zur Empfang nahme von Zahlungen, Retouren usw. berechtigt, wenn sie mit unserer Vollmacht versehen sind.