Volltext Seite (XML)
Bekanntmachung. Der evangelisch-lutherischen Mission in Paris ist eine allgemein« HauS-Collectc bewilligt worden, deren Ertrag dazu dienen soll, daß Sausenden von evangelischen Deutschen daselbst der Segen von Kirche und Schule reichlicher geboten und wirksamerer Schutz gegen sittliches Verderben gewährt werden könne. Auch in unserer Kirchenqemeinde wird eS nicht an Bereitwilligkeit fehlen, zur Erreichung dieses Zwecke- beizutragen. Daher wird «»durch bekannt gemacht, daß die Einsammlung durch einen Boten von HauS zu HauS i» den nächsten Tagen erfolgen wird. Bischofswerda, am 22. Mai 1867. Die Kirchey-Jnspection. ». Zfchucke. Sinz. Richtamtlich^Bekanntmactzungen. Das Ifingßschießen in Bischofswerda beginnt den 10. Juni und endet mit dem 12. Juni. Das unterzeichnete Direktorium ladet alle Freunde von Volksfesten dazu ergebenst ein und veranlaßt zugleich Diejenigen, welche mit Schaustellungen u. s. w. das Schießen besuchen wollen,, sich wegen der Plätze, soweit solche überhaupt abgegeben werden können, bis spätestens" zum S. Juni d. I. bei dem Schützen« Senior, Herrn Messerschmied Robert Frommhold hier, anzumelden. Pas Pirectorium -er Schützen-Gesellschaft. nta-en S4 iariö. mithin auch Ortschaften :it an den >elt werden Lesern den Kürze zu > Deutsche, hen Kirche beiter, die Bankungs md. Viel 'ür unsere die in un- ht zur Be- erung de« nsgenosseu derselbe« n veröden entweder achen gar llen ihrer Arbeits- Lung aus es klopft Gestalten, ruch und' sgenossen stand der berufen, ll Gottes nd nach- Schulen inrichten, Verirrten , en ist schon Manchem gedient worden, der zum Theit reich gesegnet in die Heimath zurückgekehrt ist. Darum möge auch unsere Liebe den fernen Glaubensgenossen zum weiteren Segen werden! k. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Auf Anordnung de« Justiz-Ministerium« wird vom L. Juni d. I. an bei den Bezirksgerichten, StaatSanwaltsebaften und G«riedt«<imtern de« Landes zunächst versuchsweise auf die Seit eines Jahre« eine Veränderung der GrsckckftSzoit in der Weise eintreten, da- dieselbe ohne Unterschied der Jahreszeit ununterdrochen von 8 Uhr Bormittag« bk« Z Uhr Nachmittags andauert. Während der Seit von S bi« 8 Uhr Nachmittags werden ab« bei jedem Gericht ein mit dem Richtereid belegter Beamt« und ein Expedient im Gerichts-Local anwesend bleiben. Unt« Verweisung auf die von den Bezirksgerichten und Geriwtsämtern in den Amtsblättern deshalb zu erlassenden Bekanntmachungen wird die« hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am S. Mai 1867. Ministerium der Justiz. wir. Schneider. Manttiu«. Bekanntmachung. Auf Anordnung deS Königlichen Hohen Justiz-Ministerium- tritt vom l. Juni d. I. an bei den Be zirksgerichten, StiatSanwallschaiten und Gerichtsämtern des Lande- zunächst versuchsweise auf die Zeit eine- Jahre« eine Veränderung der Geschäftszeit in der Weise ein, daß dieselbe ohne Unterschied der Jahreszeit un unterbrochen von 8 Uhr Vormittag- bis 3 Uhr Nachmittag- andauert. Während der Zeit von 3—6 Uhr Nachmittag- werden aber ein mit dem Richtereid belegter Beamter und ein Expedient im hiesigen G-richiS-Local anwesend bleiben. Zur Nachachtung wird Solche- auch hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliches Gericht«amt Bischofswerda, am 26. Mai 1867. Otto. d« ik. H^kkeater« zu'Dr^de«* v. 5 M-k di« 1. Juni. Mittwoch r Die heimliche «he. — vonaerStag r Wall«« stein'« So». - "-eitag: Spielt nicht mit dem -euer. Mott, »ursch«. — l abend r D« Liebrttrank. Kirchliche Nachrichten von Bischofswerda und den eingepfarrten Ortschaften. In hiesiger Stadtkirche predigen . am Feste der Himmelfahrt Christi: vormittag«: Herr Sup. Sfchurke. Luca« 24, L0—S3 Nachmittag«: -«rArchid.Rehbock. Apostelgesch. 1,1—11 Paris. Gewißwerdm fich vvch -ierdteHerzen «nd Hände zur brüderlichen Liebe aufthun, damit da» Werk zum Besten unserer Brüder sortschreiten kann. Genießen doch die Kinder aller Länder Deutschland« die Früchte dieser Arbeit. Auch au» dem Königreich ickführen. e Paris, natürlich :e Kirche i diesem hon 50 : Locale, : gelehrt itm fast - Geist- meinde- in, um bedarf unserer > Lehrer franken, iethetcn besitzen Gtund Kirche rch die is alff in der ssen in