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Preußen zu, welcher Krieg erklär«», Frieden schließen, Verträge eingehen kann und im Namen de» Bunde» Gesandt« empfängt und absendet. Er ernennt den Bundeskanzler, welcher seinerseits dem BundeSraihr präjioirt, denselben beruft und dessen Sitzungen schließt. Derselbe beruft und schließt die Sitzungen der Bundes versammlung. Beide Räche werden alljährlich berufen. Der BundeSraih kann ohne Bundesversammlung, diese aber nie ohne BundeSraih zusammenireten. Der König von Vreußen unrerbreiiet die Auttäge b.im BundeSraihe, genehmigt und veröffentlicht die Bundesgesetze und er nennt und verabschiedet die BundeSbeamlen. Gegen BundeSmitglicder, welche mit der Erfüllung ihrer BundeS- pflicht im Rückstände bleiben, ist militärische Erecution zulässig. Der BundeSraih geht, und in dringliche» Fällen der König von Preuße», mit der Erecution vor und besetzt nöthigenfallS len widerstrebenden Staat, in dem er dort eine Local-Regierung einsctzt. — Das fünfte Capitei handelt von der Bundesversammlung, welche nach allgemeinem Stimmrechte gewählt wirb. Bis zur Annahme eines Bundeswahlgesetzes wird die Bundes versammlung nach dem preußischen Wahlversahren ge wählt. Oeffentliche Beamte sind nicht wählbar. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Wahlen sind nur für drei Jahre gütig und die Versammlung ernennt ihr Bureau selber. Lbgestimmt wird nach absoluter Stimmen mehrheit. Die Mitglieder haben auf Taselgclder keinen Anspruch, können wegen ihrer Vorträge und Ab stimmungen nicht verfolgt werben unb dürfen kein lomatischm Eorp». -— Da« vierte Sapitel, Don dem Man»«« gehl die Obergewalt a»f de« gaazea M BundeSvdrfitz«, gesteht den Vorsitz »«st König von ?«rrlchrlüm in seine Hände über; die Ekvil-HeAD Gegner avancirten gleichzeitig, hoben fast zur selben Secunde die Pistole. Graf Wedelt senkte dasselbe rascher und schoß zuerst, ehe noch sein Gegner ab gefeuert hatte. Die Kugel ging dem Prinzen durch die Brust und durchbohrte die Lunge. Sein Zustand ist ein lebensgefährlicher. (Nach neuen Berichten ist er bereits todt.) — In Deutschland verbraucht die Person durch schnittlich jährlich 4 Pfund Kaffee, in Holland da gegen 12 Pfund, mithin sind die Holländer die stärksten Kaffeetrinker. Uebrigens giebt eine gute Kaffee-Ernte auf der ganzen Erde 10 Millionen Centner Ertrag, darunter 75,000 Centner Mokka. stehen als dann ebenfalls unter ihm. , Capitel steht die Attentate gegen den Bund voraus Iw» stellt fie den MajestätSverdrechen gleich. — Da» drei zehnte Capitel sagt, »aß specielle B-nräge der Bundet- verfammlung vorqelegt wetten, um die Beziehung «e» Nottbuuve« zu »en Südstaaten zu regullren. Vermischtes. — Am 15. Febr. fand im Prater in Wien ein Pistolen-Duell zwischen dem Prinzen Bernhard SolmS, k. k. Hauptmann in der Artillerie, und dem Graftn Wedelt, Flügel-Adjutanten des Königs von Hannover, statt. Da eine Vermittelung unmöglich war, so ward das Duell dahin vereinbart, daß man auf fünfzehn Schritte Distanz im Avanciren schießen sollte. Beide Mandat zu bestimmten Zwecken annehmen. — DaS sechste Capitel, Zoll und Handel, besagt, raß der Bund ein einheitliches Zollgebiet bildet und die dahin ein- schlagendeii Gesetze und Tarife regelt. — Das siebente Capitel handelt von dem Eisenbahnwesen. — Das achte Capitel behandelt die Posten und Telegraphen. — Das neunte Capitel: die Marine und die Schifffahrt. Es giebt nur eine Marine für die Ost- und die Nordsee. Der König von Preußen bat das Ober-Commaudo, er nennt die Offiziere und nimmt ihren Eid und den der Mannschaft entgegen. Kiel und Jade sind Bundes häfen. Die Flagge ist schwarz-blau roth (?). — Das zehnte Capitel hat Bezug auf die Cousuln, w.lcbe der Köuia von Vr-ußen ernennt. — Das elfte Capitel be handelt die Militarist« Organisation. Jever Bewohner der Nordsuatcn ist zum Militärdienste verpflicht. >, ohne sich ersitzen lassen zu können. Die Bunbcostaaren steuern verhältnißmäßig zum Kriegsbudget bei, Jever Bewohner dient vom 20. bis 22. Lebensjahre und ist Mitglied der Landwehr lus zum 32. Der Eff-ctiv- Bestand der Buncesaimee ist während zehn Jahren aus 1 Proeent der Bevölkerung festgesetzt. Für jeden Mann de» Effcciiv-BestaiidiS eihält der König von Preußen 225 Thlr., Der König von Preußen führt den Ober befehl über die Äimee; er übereracht sie zu jeder Zeii; er setzt sie auf Kriegsfuß, und bestimmt ihre Höhe. Er «mpfänat den Eid der Truppen. Er ernennt kie Ge neräle und die Cowmandanten der Festungen. Er kann Festungen hauen. Die übrigen Offiziere werden von den BundeSfüisten ernannt, die ihr Couiinqent com- mandiren. Der König von Preußen kann den Be- lagergngSzustand proclamiren. Während des Kriegs- LZörsen-Bericbt vom 21. Febr. 1867. Course im 30Thaler-Fuße. Ange- Ge boten. sucht. Königl. Sachs. Staats- v. 1830 » lOvo u. LOO Thlr. 3K. w. 1855 s 100 Thlr. 3K. . . . so. 1847, 1852, 1855 und 1858 ä . 500 Thlr. 4Z oaui-re l852, 1855 u. 1858 - 100Thlr. 4A papiere. ^ctien der ehem. Sachs. Schles. Eisen- bahn-Comp. s 100 Thlr. 4z . K. S. 3jK Landrentendriefe ä 1000 u. 500 Thlr. Dergleichen kleinere 3;tz . . . . . . . K. Preuß. Staatsanleihe 4jZ Desgleichen 5K K. K. Oesterr. Natkonalanleihe v. 1854 5z. Leipzig-Dresdner Cisenbahn-Actien .... Löbau-Zittauer Eisenbahn-Actien l-itt X . . Leipziger Credit-Lcticn Llberts-Bahn-Aclien Oesterreichische Banknoten. Industrie - Aktien. EocietLts-Brauerei-Actien (Waldschlößchen) . Felsenkeller-Brauerei-Actien ...... Dergleichen Pn'oritäten Feldschlößchen-Brauerei-Actien . . . . . Dergleichen Prioritäten Medinger Brauerei-Actien Sachs. Dampfschifffahrts-Äcticn .... Niederlößnitzer Champagncr-Actien .... Sachs. Champagner-Actien Dresdner Feuerversichcrungs-Acticn . . . . Thode'schc Papierfabrik-Lctien Dergleichen Prioritäten 94 81 7Sj 94 99 86 86z 100j 104j 57 86z 86z 237 79j- «ng. I 235j 39; 83; in; 79« Ge,. 183 145 101 75 106z 182» 136j ioo; ,45j looz 73> 106j 84 29 23 131» 100 Louisd'or. ... 5 Thlr. 15 Rgr. 9z Pf. Vucaten . ... 3 Thlr. 5 Rgr. 4 Pf. Dresden. M- Schien