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öweik Q Getränk« zahlreich« prrcht. ch. orkrr. hö lsik, Göda. Ide^ achmillagS en Locale. rstand. svdver, räe» auä i ao S7. Ikesae. »rte Ober» r di« un» t die von liche Feier aufrichtig- Beilage zu Nr. 2 des sächsischen Erzählers. Amtliche Bekanntmachungen C r l a tz an sämmtliche Gemeinde-Obrigkeiten im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft zu Budissin, die Anmeldung und Anfzeichnung der militärpflichtigen Mannschaften des JahreS 186« betreffmd. Unter Hinweis auf die Vorschriften des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. d. M., beziehentlich in Gemäßheit der General-Verordnung des Königlichen KriegS-MinisteriumS vom 28. d. M., werden die obgenannten Obrig keiten hierdurch veranlaßt, nunmehr ungesäumt die erforderlichen Vorbereitungen für die nächste Aushebung zu veranstalt«. Die zum Behuf der Mannschafts-Aufzeichnung erforderlichen Listen werd«» den Obrigkeiten des Nächsten de. m. zugehen und sind hoher Anordnung zufolge die Pfarrämter insbesondere darauf hinzuweisen, daß die Frist zu Ausfüllung der Geburtslisten und Zusendung derselben an die Local-Behörden für die nächste Aushebung auf den L». Januar L8«r» bestimmt worden ist. Hiernächst wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die öffentliche Vorladung zur Anmeldung und Ge stellung für die nächste Aushebung in Gemäßheit § lvo des neuen Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. d. M- auch auf die Dienst-Reservisten sämmtlicher Altersklassen, soweit nicht im vergangenen Frühjahre die Einziehung der selben bereits erfolgt ist, oder die Einstellung von Stellvertretern stattgefunden hat, mit Hinweis auf die Bestimmung« von zg 76 und 77 des mehrgedachccn Gesetzes mit zu erstrecken sein wird, sowie daß für diesmal der Anmeldungs-Termin aus den L. Februar L8V» festgesetzt worden ist. Wegen Einreichung der Listen und Geburtsscheine rc. an die Amtshauptmannschaft wird dos Nähere durch di« demnächst erscheinende Ausführungs-Verordnung zu dem obenerwähnten Gesetze bestimmt werden. Budissin, am 30. December 1866. Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza und Lichtenau. Bekanntmachung. Wenn eS zuweilen noch vorkommen soll, daß man sich in hiesiger Stadt im öffentlichen und gewerb lichen Verkehre noch ungeaichter Gewichtsstücke, Maaße und Waagen bedient, so sehen wir uns veranlaßt, die dicsfallsigen gesetzlichen Bestimmungen hierdurch in Erinnerung zu bringen, nach welchen der Gebrauch »- gtaichltl Gewichtsstücke, Maaße und Waagen im öffentlichen und gewerblichen Verkehre bei einer Strafe von 10 Ngr. bis zu 10 Lhlrn, der Gebrauch llllNihtigkl Gewichte, Maaße und Waagen aber, dafern nicht zugleich eine gewinnsüchige Absicht vorliegt, in welchem letztere» Falle die Bestimmungen des Strafgesetzbuches eintreten, bei einer Strafe von 1 bis 50 jhlr. lwd bezüglich bei Gefängniß von 8 Lagen bis 4 Wochen verboten ist. und die Wegnahme dergleichen Gewichte, Maaße und Waagen einzulretcn hat. Wir werden uns von Zeit zu Zeit durch Revisionen überzeugen, ob den in dem dicsfallsigen Gesetz« vom 12. März 1858 enthaltenen Vorschriften allenthalben naLgegangen wird, und bemerken hierbei, daß schon das blaßt Vorhalldtllski» oagkstkmpklttr odrr unrichtiger Maaße. Gewichte »ad Waagen i» de« Verkaass-Loratn die Vermathaag des Gebrauches zum gewerblichen Verkehr begründet und nach Befinde» die Lonfircatio» rechtfertigt. Bischofswerda, den 31. December 1866. Pohban. des Hoch rore zum Vorig z« ra« ganze wockele! annt. w«nn er runreinigt , wie es s. R. ^rr, Kanne. . Ng.Pf. birlS - - lS Der Rath der Stadt Bischofswerda. ' Sinz. 2 Bekanntmachung. Wir machen hierdurch noch besonders darauf aufmerksam, daß jeder LogiS-Wkchstl Pünktlich auf hiesig« Polizei-Erpedition onzuzeigen ist, und daß kein Vermiclher eher einen Vbmiether bei sich aufnehmen darf, als bis letzterer dir erforderliche Logis-Karte beigebracht hat. Jngleichen ist jeder Dienst-Wechsel und jedes neu« Ditllstvtlhältlliß ungesäumt anzumelden, sowie endlich auch die ablaufmden AllsellthaltSkartkll zu erneuern find. Unterlassungen der diesfallsigen Vorschriften werden in Gemäßheit des Regulativs vom 27. Octob-r 1865 uns nachsichtlich geahndet werden. Bischofswerda, den 2. Januar 1867. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz.- . - ' , ' . Bekanntmachung. Seiten d«S unterzeichneten GcrichtSamieS soll den 12. Januar 1867 »i« Iahosvt» Christiane» verehelichte Graf geb. Steglich zugehörige Kleingartennahrung Nr. 116 des Brands vers.-Cst. und Fol. 115 des Grund» unv HypothekenbucheS für Ober-Putzkau, welche am 19 Mai 1666 ohnt Berücksichtigung der Oblasten auf 844 Thlr. 15 Ngr. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werd«, waS unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichisstelle -uShängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wir». Bischofswerda, am 29. October 1866. DaS Königliche GerichtSamt. «ttv. Seyler.