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Amts- iliü MchMM für den Abonnement Viertels. 1 M. 20 Pf. einschließl. de« »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. S8. Wrk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlmgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 46. Jahrgang. ----- Dienstag, den 7. Mürz t^rschetn» wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 1V Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Pf. L8SN Auf dem die Firma < «. 8«Iiuv in Eibenstock betreffenden Folium 16 des Handelsregisters für den hiesigen Stadtbezirk ist heute eingetragen worden, daß der Kaufmann Herr Ott« ckoat in Berlin Prokurist ist. Eibenstock, am 24. Februar 1899. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hg Freiwillig« Nersteigerung. Aus Antrag der Erben des zu Schönheide verstorbenen HV1Il»«Iin O««I>«t- soll das zu dessen Nachlasse gehörige auf Folium 204 des Grundbuchs für Schönheide eingetragene Hausgrundstück Freitag, am 17. März 1898, Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Das Grundstück besteht aus der mit den Gebäuden Nr. 154 des Brandversicherungs katasters bebauten Parzelle Nr. 19 des neuen Flurbuchs für Schönheide und ist ortsgcrichl- lich auf 10,145 Mark geschätzt. Kauflustige haben sich zu der angegebenen Zeit in dem zu versteigernden Grundstück einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die Versteigerungsbedingungen können bei Gericht während der ordentlichen Geschäfts stunden eingesehen werden. Eibenstock, am 21. Februar 1899. Das Königliche Amtsgericht. Ehrig. Htzner. In nächster Zeit soll mit der Neubeschotterung des zwischen dem .Bayerischen Hofe" und dem Postgebäude gelegenen Tractes der hiesigen Ortsstratze begonnen werden. Es ergeht daher an die Anwohner dieses Stratzentractes hierdurch die Aufforderung, etwaige Neu- und Reparaturbaulcn an Wasserleitungen oder Schleusten sofort vor zunehmen und bis zum 10. April dieses Jahres fertig stellen zu lassen, da nach der Beschotterung innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Wtederaufgrabung der Stratze zu gedachte« Zwecken nicht gestattet werden kann. Der Gemeindcrath zu Schönheide. Pie Westeuerung der Waarenhäuser ist em Thema, das häufig die TageSpresse und weilerc Kreise beschäftigt. Nicht die Reichsregierung, sondern Einzelregierungen haben versucht, durch einen BcstcuerungSmoduS einigermaßen die Schäden auSzuglcichen, die dem Mittelstände und dem Kleinhandel au« dem Betriebe der Waarcnhäuser und Großbazare erwachsen. Ob dies gelingen wird, ist eine Frage für sich. Interessant für alle und gewissermaßen vorbildlich ist das Vorgehen der preuß ischen Regierung, welche ihre diesbezüglichen Vorschläge den Handelskammern zur Begutachtung übermittelt hat. Ihr Ent wurf ist etwa folgender: Es sollen fünf Branchen unterschieden werden, nämlich: l) Gegenstände des täglichen Gebrauchs, inbesondere Nahrungs mittel, Apotheker-, Droguen-, Parfümerie- und Kolonialwaaren aller Art; 2) Gegenstände der persönlichen Ausstattung, wie Be kleidung«- und Tvilcttengegenstände aller Art, Wäsche aller Art, Kleidung«- und Wäschestoffe, Reise-, Jagd- und Fischcrciartikel, Waffen, Fahrräder, Fahr- und Reitutcnsilien, Nähmaschinen; 3) Gegenstände der Wohnungseinrichtung, wie Nibbel, Teppiche, Vorhänge, Tapeten, Ocfen, Lampen und sonstige Belcuchtung«- gcgenständc; 4) Gebrauch-gegenstände der HauSwirthschaft, wie Küchen und Gartcneinrichtungen, Glas , Porzellan-, Steingut- und Thonwaarcn; 5) Juwelier-, Kunst-, Luxus-, Unterhaltungs und UnterrichtSgegenstände, einschließlich Gold , Silber, Bijouterie- und optische Maaren aller Art, Kinderspielzeug, Phantasicartikel, Schreibutensilien aller Art. Weiter wird die Zahl der Gehilfen als Ltcuermerkmal herangezogen, und zwar werden mindesten« drei der fünf genannten Waarengruppen und die Zahl von mehr al« 25 Gehilfen als untere Grenze gesetzt, doch können auch Unternehmungen mit weniger Branchen besteuert werden, wenn sic drei oder mehr BctriebSstättcn (Filialen) besitzen und mehr als 25 Gehilfen be schäftigen. Außerdem wird noch der MiethnutzungSwerth der Geschäftsräume als entscheidend für die Steuerpflicht herangezogen. Die Steuer tritt also unter den obigen Voraussetzungen ein, dann aber auch bei einem jährlichen NutzungSwerth der Geschäftsräume von 30,000 Mk. bei nur einer Waarcngattung, 20,000 Mk. bei zwei, 12,000 Mk. bei drei und 6000 Mk. bei mehr al« drei Waarcngattungen; in Berlin ist der Micthwerth höher gesetzt, nämlich auf 50,000 Mk. seine Waarengattung), 35,000 Mk. (zwei), 20,000 Mk. (drei) und 10,000 Mk. (mehr als drei). Sonst gelten die erstgenannten Sätze. ES ist für die Besteuerung gleichgültig, ob der Kleinhandel im offenen Laden, in einem Waarenhause, in einem Bazar oder al« Versandtgeschäft betrieben wird, d. h. es werden alle Geschäfte besteuert, wenn sie die angegebene Branchen-, Filiale- und Gehilfcnzahl ausweisen, oder der Micthwerth ihrer Geschäftslokale dic angegebenen Sätze in der angegebene» Branchenklassc erreicht. Dic Steuer soll unabhängig von der allgemeinen Gewerbe steuer erhoben werden und den Gemeinden zufließen. Die Steuer soll betragen für jeden Gehilfen 20 Mk., für die dritte und jede weilerc Branche erhöht sich dieser Satz jedoch nm 10 Mk. Wird die Steuer vom NutzungSwerth der Geschäftsräume erhoben, so beträgt sie 10 Prozent diese« WertheS; bei drei Branchen steigt sie auf 15 Prozent und erhöht sich für jede weitere Branche nm je 5 Prozent. Ist dic Steuer sowohl nach der Gehilfenzahl wie nach dem Micthwerth fällig, so sind beide Abgaben zu entrichten. Bon der Besteuerung soll ausgenommen werden der Handel mit Werthpapicren und die sonstigen Bankier- und Wechselgefchäfte; der Handel mit unbeweglichen Sachen; der Betrieb der Gast-, Spesie- und Schankwirthschaft sowie von Eonditorcien, sofern er nicht mit einem steuerpflichtigen Kleinhandel verbunden ist; der Handel mit Fleisch- und Backwaaren, Mehl und Getränken, Brenn- und Leuchtstoffen aller Art; der Handel mit sonstigen Erzeugnissen der Land- und Forstwirthschaft, der Vieh, Geflügel- und Bienenzucht, der Garten-, Obst- und Weinbaue», der Jagd und Fischerei sowie de« Bergbaues in rohem Zustande ober nach einer Verarbeitung, welche in dem Bereich de« betreffenden Gc- n'erbSzweige» oder seiner Ncbengewerbe liegt; der Handel mit selbstvcrferligten Maschinen, Fuhrwerken und sonstigen Fahrzeugen, ausgenommen Fahrräder und Nähmaschinen; der Buch- und Musikalienhandel. Die Befreiung gilt für dic unter 'Nummer 4 bi« 7 auf geführten Arten jedoch nur, wenn die Betriebe ausschließlich Maaren der bezeichneten Art sühren. Erstrecken sich die Betriebe gleichzeitig auf Maaren anderer Art, so tritt für sic die Steuer pflicht in vollem Umfange ein. Vereine, Genossenschaften und Korporationen, die von der Gewerbesteuer befreit sind, unterliegen auch nicht der KleinhandelSsteucr. In Gemeinden, in denen auf Grund de« 8 29 der Kommunalabgabengesetzes besondere Gewerbe steuern zur Einführung gelangt sind, von denen die zuständigen Minister (des Innern, der Finanzen und de« Handels) anerkennen, daß sie den Zielen u. Absichten der KleinhandelSsteucr entsprechen, unterbleibt die Erhebung der KleinhandelSsteucr. In den Ge meinden, in denen in den Klassen 3 und 4 Gewerbesteuern er hoben werden, ist dic Kleinhanvelsstcuer zur Ermäßigung der Sätze dieser beiden Gewerbestcucrklaffen zu verwenden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser, der am Freitag nach Helgoland gefahren war und dort wegen hohen Seegang« nicht landen konnte, ist über Bremen nach Berlin zurückgekehrt. — Durch Allerhöchste KabinetS-Ordre vom 2. März d. I. ist der Vize-Admiral v. Dicderichs von der Stellung al« Ehcf de« KreuzergeschwaderS entbunden und der Kontre-Admiral Hein rich, Prinz von Preußen, König!. Hoheit, unter Entbindung von der Stellung als Chef der II. Division de« KreuzergeschwaderS zum Chef diese« Geschwaders ernannt morden. — Die Ernennung Sr. Königl. Hoheit re« Prinzen Heinrich zum Chef de« KreuzergeschwaderS hat in Marine kreisen nicht überrascht; man wußte, daß e« der persönliche Wunsch de« Prinzen war, noch ungefähr ein weitere» Jahr im Auslande zu verbleiben, um die Führung de« au« zwei Divisionen bestehen den KreuzergeschwaderS zu übernehmen. Die zweite Division hat Prinz Heinrich seit dcni November 1897 geführt, nachdem er seit dem Oktober 1896 an der Spitze der zweiten Division der hei mischen Schlachtflotte gestanden hatte. Daß Prinz Heinrich bereit« in seinen, gegenwärtigen Range als Kontreadmiral an die Spitze eine« au« zwei Divisionen bestehenden Geschwaders tritt, ist nichts Ungewöhnliches, zumal der Prinz gegenwärtig bereit« zu den ältesten Kontre-Admiralen unicrcr Flotte gehört, im Range un mittelbar hinter dem Staatssekretär Tirpiy. Ein gleich großes Bordkommando kann der Prinz nunmehr nur noch erhalten, wenn er später einmal zum Chef de« ersten im Dienst gehaltenen Ge schwader« ernannt wird. Dem Vernehmen nack- ist die erfolgte Ernennung de« Prinzen znm Gcschwaderchcf al« der Anfang einer Reihe von weiteren Personalverändcrungen in Len höheren Kom- mandostellen der Flotte zu betrachten, die sich in den nächsten FrühjahrSmonatcn vollziehen dürften und wobei die Rangverhält- nisse dann wohl auch ihren Ausgleich finden werde». Der bis herige Chef de« KreuzergeschwaderS, Vizeadmiral von Dicderichs, hat das Geschwader seit den, 23. November >897 geführt, nach dem er bereit« seit dem 31. März desselben Jahres an der Spitze der damaligen Kreuzcrdivision gestanden hat, zu welcher Zeit er sie von dem jetzigen Staatssekretär de« ReichSmarineamtS, Kontre admiral Tirpitz, übernahm. — Unverkennbar hat diese Berufung de« Bruders des Kaiser« an die Spitze de« ostasiatischcn Ge schwader« auch eine politische Tragweite. Die gegen den Admiral von Diederich» gerichteten gehässigen englisch-amerikanischen Preß treibereien werden sich aus den Bruder Le« Deutschen Kaiser nicht übertragen dürfen, und bei der großen Popularität, deren der Prinz sich besonder« in der englischen Marine erfreut, würden sie in England auch wohl keinen Boden finden. Der Bruder Kaiser Wilhelm», zugleich auch Schwager de« Kaiser» von Ruß land und Enkel der Königin Viktoria, erschein! sowohl nach diesen Beziehungen al» auch mach seiner ganzen Persönlichkeit in hohem Grade geeignet, zur Au«gleichung mancher Gegensätze in Ostasicn mit seinem persönlichen Ansehen beizutragen und gleichzeitig der dortigen Stellung Deutschland« zu neuem Ansehen und neuen Ehren zu verhelfen. Prinz Heinrich ist in hohem Grade erfüllt von dem berechtigten Ehrgeiz der Mitglieder unsere« Königshauses, dem Vaterlandc wirklich Dienste zu leisten. Möge ihm die Be friedigung diese« Wunsche« in vollstem Maße bcschicden sein. — Das Ablösungskommando für Kiautschou hat die Reise auf dem Dampfer „Darmstadt" am Sonnabend von Wilhelmshaven aus angetreten. - Der Gesetzentwurf, betreffend dic Errichtung eine« bayerischen Senat« beim RcichSmilitärgericht ist in der Sonnabend-Sitzung des Reichstag« ohne wesentliche Eröterung in erster und zweiter Berathung mit großer Mehrheit angenommen worden. Der Herr Reichskanzler gab die Erklärung ab, unter den verbündeten Regierungen bestehe volle« Einvcrständniß darüber, „baß eine etwaige spätere Abänderung diese« Gesetze«, sofern die selbe nolhwendig werden sollte, nicht ohne eine neue Vereinbarung mit Bayern erfolgen werde, da der vorliegende Gesetzentwurf, wie die Begründung desselben ergiebt, auf einer Vereinbarung mit diesem Bundesstaate beruht". — Zu der Nachricht, der Zar nehme seit Monaten au der Regierung nicht thcil, einmal, weil seine Gesundheit geschwächt sei, zweiten«, weil, wie angedeutct wurde, seine Umgebung Schritte gethan habe, die eine wirkliche Herrscherthätigkeil ausschlössen, nimmt die „Nordd. Allg. Ztg." Notiz von einer Miithcilung der „Darmstädter Ztg.", welche schreibt: „Zur Sache sei kurz bemerkt, daß, wie wir erfahren, die 'Nachricht vollständig erfunden ist. Der russische Kaiser hat seinen Herrscherpflichten seit seinem Re gierungsantritt ununterbrochen genügt, und er widmet sich ihnen heute ebenso, wie er es im November 1898 gethan hat. Die russische Kaiserin hat ebenfalls, soweit der Gattin eines Monar chen au« dieser Stellung staatliche Pflichten erwachsen, diese» Pflichten stet« genügt." — Frankreich. Bei der am Freitag stattgehabten Wahl de« Präsidenten de« Senats wurde Falliere« mir 151 Stimmen gewählt. Constans erhielt 85. — Am 4. b. haben sich die drei Kammern de« KassationS- hofe« zum ersten Mal vereinigt, um über die Dreyfu« jache zu beralhen. — Italien. Rom, 4. Marz. Der heute Abend 6 Uhr auSgegcbene, von den Acrzten Mazzoni und Lapponi unterzeichnete KrankhcitSbcricht besagt: Der Papst blieb zwei Stunden außer Bett, ohne Unbequemlichkeiten zu verspüren. Im Uebrigen nichts Neue«. — Wenn, wie man hofft, dic Besserung im Befinden deS Papstes heute anhält, werden von morgen ab keine ärztlichen Bulletin« mehr ausgegcben. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Mit Freude ist gewiß in allen Kreisen unserer Stadt die Gründung der Kochschule begrüßt worden. Der Stadtrath hat sich durch diese Gründung unbestreitbar ein Verdienst erworben, da« erkennen gern selbst diejenigen an, dic zuvörderst die Lebensfähigkeit dieser Schule bezweifelten. Auch die Mitglieder de« Lehrervereins Eibenstock-Schönheide haben in ihrer letzten Konferenz einstimmig den Beschluß gefaßt, die Er richtung von HauShaltungSschulen wo nur irgend möglich zu fördern, jedoch mit Entschiedenheit für obligatorischen Besuch der HanShaliungSschulc nach beendeter Schulzeit einzutrcten. Die hies. Einrichtung, daß abwechselnd ein Drittel der Schülerinnen der 1. Klasse von 'Morgen« '/,9 Uhr ab — also während de« Schul unterricht« — die Kochschulc besucht, ist der Verbesserung bedürf tig. Auch der Laie wird begreifen, daß die durch diese Einrich tung verursachte Störung den Erfolg de« Unterricht« im letzten Schuljahre sehr in Frage stellt. Mit dem Stoffe, den der Lehrer heute behandelt, sängt er morgen noch einmal an, da« Pensum der 3. Stunde muß mit derselben Gründlichkeit in der 4. durch genommen werden. Wie ermüdend für Lehrer und Schüler! Nur halb kann der Weg zum Ziele zurückgelcgt werden, der Unterricht wird langweilig und damit ist sein Werth gekennzeichnet. Ein zweiter Grund für die Verlegung de» Hau«haltung«unker- richte« auf die Zeit nach der Schulentlassung ist der, daß eine An zahl Mädchen die l. Klasse gar nicht erreicht. Will man diesen geistig schon zurückgebliebenen Kindern den Segen der neuen Einrichtung vorenthalten? Gewißlich nicht, sie sind desselben ja