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er StaVikirch- »redtge» ssrüne« Löuüer-täß? >!«» !lt »rille > i r« e« >» n 0 'f t. i» Wie zur Kenntniß de« unterzeichneten Königlichen GerichtSamtS gekommen, besteht in mehreren, zu dessen Bezirke gehörigen Ortschaften die Unsitte, daß an hoben Festen, sowie an deren Vorabenden und bet anderen festlichen Gelegenhciteu auS Gewehren, Mörsern und dergl. geschossen wird und daß Kinder sowohl, al« Erwachsene truppweise fingen» und betlelnd umberzlehen und sodann da« erbettelte Geld vertrink«». Wenit nun aber jene« Schießen sowohl, al« auch da« Umherziehen und Singen al« den polizeilichen Bestimmungen zuwiverlaufend schlechterdings nicht geduldet werden kann, so wird dasselbe hierdurch mit dem Bemerke» verboten, daß Zuwiderhandelnde und, wa« Kinder anlangt, unter Umständen deren Eltern mit ange» «essen« Geld- oder Gefängnißstrafe werden belegt werden. > Di« OrtSgerichten habeki, daß diesem Verbote Nicht zuwidergehandelt werde, Obficht zu führen unt^ Eontraventionen zur Bestrafung „»«chßchtlich hier anzuzeigen. Königliches ÄerichtSam» Bischofswerda, den 10. April 1865. «tto. Bekanntmachung Auf deshalb ergangen« Anfragen wird hierdurch bekannt gemacht, daß eS »em Stadtwachnieister Pelz nicht gestattet ist, Feuerleitern zu Irgend einen Privatgebrauch abzugeben. Bischofswerda, 10. April 1865. Der Stadtrath. Bönig, Bürgermeister. »ichMch^hÄuM^WaBlchnr Mum»^ VE ein Coneert gebe«. Wir glauben «m s» mehrauf Bormittag«: Hr. Diac. des. U. Otto. h«. 22,14—2S, dies«« Loneert aufmerksam machen zu dürftu.att dürft A» Eharlrettag: - , .. Küoftftrf-milft schm, vor einigen 3-hren hier in eini« «»rmittag«: Hr. Sup. IL S schock^ S°^ 2Z, «4-A «onente züx ,röß.n, Zufrft».»H.It und unter reichem ».bb-L 8». Beifall d»S zahlreich «schienenrn Publikum« gehört wurde/ '' ' ' Eoncert «in recht geffillte« Hau«, Seiten de« unterzeichneten Königlichen GerichtSamtS soll da« zum Nachlasse Earl Gottlieb Nitzsche'S gehörig« DäurÜgNt, Eat.-Nr. 157/68 und Folium 68 des Grund- unr Hypothekenbuch» für Mittel» burkau, welche« am 7. April d. 3 ohne Berückfichtigung der Oblasten auf 8000 Thlr. — , — , ortS- gerichtlich gewür»ert worden iS, de« LV. April L8VS an Ort und Stelle öffentlich freiwilliger W-ise versteigert werden. > Erstehungrlustige werden »««halb hiermit geladen, in diesem Termine im Rachlaßgute Vormittag« 11 ' Uhr sich etnzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit fich auSzuweisen, ihr« Gebote zu «öffnen und der Eubhastatiou gewärtig zu sein. Zugleich wird noch hiermit bekannt geinacht, daß an den beide» nächstfolgenden Lage» nach dem Eubhastatiou»lermin« von Vormittag« 9 Uhr ab da« vorhandene todte und lebende Inden» tar nebst sonsten zum Nachlasse gehörigen Mobilien im Nachlaßgote verauctionirt werden wird. Eine ungefähre Beschreibung de« Gute«, sowie die SubhastalionShedingungen find au« dem an Amt«» stell« lind im Erbtzerichte zU Burken, aushängenden Anschläge zu ersehen. Blschofrwerda,äm 8. April 1865. n t g l i che Gerichts amt. «tto Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung. Durch Aufrücken de« zeitherigen Hilfslehrer« Henn Ullrich in eine ständige Stelle ist demnächst noch eine Hilf-lehrerstelle, welche außer freier Wohnung mit 180 und nach Befinden 200 Thal« Gehalt dotlrt ist, au hiestger Stadtschule zu besetzen, und wollen fich Bewerber um dieselbe baldigst melden. Bischof« wer da, »en 10. April 1865. DerStadtrath. _ - > Bönig, Bürgermeister. > Am Eharfttüag: - . > Machmittagtr"(üm r'uhr) Hr.Lrchid. RehboL Sdh- IS, SS. 1. Sor. 1, SS. 2. Lor. ü, 14—1». » , , - (Die »eichttede am grünen Donner«tag ftüh 18 Uhr hält Mün chen wir dah« derselben auch zu diesem Hr. Lrchid. Rehbock. Sharfteitaa« nach dem SrachmittagS» än recht geffillte« Hau«. D St gottetdienstr wird da« Lottrische Legat verthrilt.)