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^90.1 1186s. Sonnabend, den 12. November. Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei «al, Mittwoch« und Sonnabend«, und kostet vierteljährlich 1-1«^ Inserate werden nur di« Dienstag und Freitag früh 8 Uhr angenommen. -krist-/ Bifebvfswerda, Stolpe« und Umgegend Amtsblatt des Königlichen Verichteamtes und -es Stadtrathe« zu Kischosswer-a. Der Wvrttaut des FriedenSabschluffeS vom 30. Oktober ist bereit« erschiene« UN» in öffent liche« Blättern zu lesen. Da »er Raum unsere« Blat te« nicht gestattet, »enseiben wörtlich mitzutheilen, so geben wir heute einen dm ,Dr. N.' entlehnten AuS- zug davon. Rach dem in den ersten zwei Artikeln enthaltenen Formalitäten ,c. sagt Artikel 3, daß Dänemark zu «Punften Oesterreich« und Preußen« auf die Herzog* tchümer Holstein, Schleswig und Lauenburg verjicht« un» deren Dispostiion über dieselben anerkennen werde. Artikel s, 5, 6 behandeln die Grenzregulirung auf »er bereit« bLkannten Linie Plibe-Wantrup-Wedstedt. Art. 8, 9, 10 und 11 behandeln di« Vertheilung der StaatSschul». Die Herzogihümer erhalten eine Schul» »on29 Millionen Reichsthaler dänisch (21H Millionen Thaler preußisch). Da« Holstein-Plöner Aequivalent, »ie Augustenburger Entschäeigung und die Domiuial- Obligatione» bleiben lediglich den Herzogthümern. Art. 13 stipulirl die Rückgabe der österreichischen, preußischen und deutschen Schiffe, der Ladungen, welche aus »eu- trplen Fahrzeugen genommen worden, so wie »er Kch.ffe, welche zu Kriegszwecken genommen worden; so wie die Entschädigung verloren gegangener Objecte, «er Lsiheder, Schiffsmannschaften, Hafengelder rc. Nach Art. 14 giebr Dänemark zurück: da« Depositum zur Bezahlung der schleswig-holsteintchen Cassenanweisungen, die-Fond« zum Gefängnißbau und der Feuerversiche rung, di« Depositencaffen, die Depositen von Legaten, Gemeinden und öffentlichen Anstalten, die Caffenbeftände, welche beim Einrücken der reukschen Truppen entführt worden waren, und wenn irgenv möglich die zum größ ten Theile zersprengte Flensburger Sammlung vater ländischer Alterthümer. Art. 15 und 16 betreffen die Zahlung von Pensionen und Apanagen. Art. 17 übergiebt der neuen Regierung alle Rechte und Ver pflichtungen, Coniracte ,c. unter Betonung dessen, daß die Rechtlverhälimffe geachtet werden sollten. Art. 18 verspricht Militär- und Civilbeamte wegen ihre« Ver bleiben« oder Nichlverbleiben« nicht zu beunruhigen. Ar». 19 gewährt freie Ueberfievelung während der nächsten 6 Jahre. Art. 20di« Aushändigung der Neunzehnter Jahrgang. Akten, so weit di« Acten Befitziitel und Verwaltung betreffen. Art. 21 stellt Handel und Schifffahrt her, und bei»e Theile den am «eisten begünstigten Nosionpa. in Zollverhältniffen rc. gleich. Art. 22 bestimmt »ft Räumung Jütland« drei Wochen nach Ratification. Art. 23 verspricht allgemein« Amnestie; kein Compro- mittirter solle verfolgt werden, Ar». 24 di« Ratification binnen drei Wochen. Da« di« Räumung Jütland« be treffende beiqefügte Protokoll bestimmt die Räumung binnen 3 Wochen; in der ersten die Aentter Hjöring, Thistedt, Viborg, Aalborg, Ränder«; in der zweiten Aarhuu«, Skanderborg, Ringkjöbing; in der dritten den Rest »e« jütischen Territorium«. Die Administra tion Jütland« wir» sofort in die Hände eine» dänischen Commissar« übergeben. Die Versorgung »er alliirten Truppen wird zugefichert, wie auch die Erhaltung Her Lazarethe, Feldpost und Telegraphenlinien, sowie dir Veisorgung etwa zurückbleibender Verwundeter und Kranker. Endlich bestimmt e«, »aß vom Tage der Auswechselung »er Ratificationen di« Alliirten ihre sämmilichen Bedürfnisse bezahlen. V. Daß diese Friedensbestimmungen keiaeSweg« dir gd- hegten Erwartungen de« unparteiischen Deutschlands befriedigen, dürfte wohl al« allgemein angenommeft werden. Eine sehr treffende Betrachtung über diesen Gegenstand bringen di« „Bud. Nachr.*, worin e« u. A. heißt: „Zunächst halten wir die finanziellen Aumuihüjn- gen, womit TchleSwig-Holstein-Lauenburg belastet wer den, für viel zu arg, denn zuerst müssen die drei H-rzogthümer ihren Antheil an der dänischen Gesammt- schul» übernehmen, behalten dabei ihre Epecialschuld allein, müssen ferner Pensionen, Apanagen ,c. bezahlen und werden außerdem zur Zahlung der gesammten großmächtlichen Kriegskosten verurtheilt. Da« ist hart, sehr har» und erinnert nur zu lebhaft an die jüngst von der „Kreuzzeiiung* proclamirte Idee: die Herzog- thümer so zu belasten, daß sie im Anschluß an Preußen ihr Heil suchen. Nicht Dänemark, sondern die Her- zogthümer, erscheinen al» die Besiegten, indem man von ihnen die alleinige Zahlung der Kriegsschuld verlangt. — Auch die Grenzbestimmungen sind Dänemark gün stiger al« den Herzogthümern, denn die Ueberlaffung »er strategisch ungeheuer wichtigen Halbinsel Ssenderup