870 «qtüchGüMnt.erviShpchen. - vounerSt«, Don Carlo«, i P°sa: HerSMif DevriM. - KÄtaa: Vie Huamottm. Sonnabeph^ Paeat. — Sonntag: Baeat. —' »oaiag - k TkoAtüttÜiE. »eikanntkich nach der gew-hnliche» Lulturmzthod» «ft ft, viertel»,Jahrsd.r KG ist. L^h di«, Wrfahnm jedoch in ter Th-t st» Mß-bM tftch^ dir'. »«Oickchnstg M der Pflanzen für später« Jahre picht nacht-eilig ist, — Müssen «eitere Versuche lehren. Die .'77 7' Amtliche Ne?an^m««bu«W!N , Bekanntmachung, die Anlage russischer Essen zu gewerblichen Feuerungen betreffend. Im Hinblick auf Vie in 8 51 der Baupolizeiordnung für dir Städte und 8 36 der Baupolizeiordnung für Dörfer (Seite 662 fg. und 680 fg. re» Gesetz» und Verordnungsblattes vom Jahre 1863) enthaltenen Vorschrift in Betreff der Schornsteine zu stärkeren gewerblichen Feuerungen, wie Bäckereien u. s. w., ist der Zweifel entstanden, ob hiernach und durch di« Vorschriften über die Anlage undesteigbarer sogenannter russischer Schornsteine in § 52 resp. § 37 der gedachten Baupolizeiordnung«» die Anwendung russischer Schornsteine für Bäckereien und sonstige gewerbliche KeuerunqSanlagen ausgeschlossen sei. Nach einer Entscheidung de» Königlichen Ministeriums deS Innern ist dies nicht der Fall. Doch ist b«i der Anlage russischer Essen für dergleichen Feuerungen die als Maximum vorgeschriebene Weit« von 12 Zoll nicht zu überschreiten und stnd bei stärkeren Feuerungen die Wände deS Schornsteins in der nach den besonderen Verhältnissen d«S einzelnen Falles erforderlichen Maße zu verstärken, um die wegen der bedeutenden Erhitzung d« Umfassungen erforderliche Sicherheit zu erlange«. Di« Bestimmung hierüber muß dem Urthcile de» bei Prüfung der Baurisse und Pläne für derartige Anlagen zuzuziehenden Techniker« überlassen bleiben. Budissin, am 6. December 1864. Königlich» Kreisdirection. von Nvstitz-Wallwitz. Oertel. Bekanntmachung- Der Giundstückrbesitzer Karl Gottbelf Hartmann zu Niederneukirch beabsichtigt auf der dem Gutsbesitzer Gottlob August Jenlsch daselbst gehörigen Parcelle Nr. 1850 de« dasigen dknbuchS mit dessen Genehmigung eine Ziegelei anzuleqen und hat um obrigkeitliche Genehmigung hierzu gebeten. Nach der Bestimmung in §. 26 deS Gewerbegesetze« vom 15. October 1861 wird Solches mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Diejenigen, welch« gegen Anlegung diese« Etablis sement« gegründete Einwendungen zu erheben beabsichtigen, solche innerhalb einer für alle nicht auf PrivatrechtS- titeln bxruhendea Einsprüche präclufiven, vom Erlasse dieser Bekannwrachung an beginnenden Frist von vier Woche» mündlich oder schriftlich hier anzubringen haben. Königlicher GerichtSamt Bischofswerda, am 15. Derember 1864. -Otto. Oertel. S t e ck b ri e f s e r l e d i« u n g. Der hinter den Handarbeiter Mirich Adolf Wüst von hier unterm 28. November d. I. erlassene Steckbrief hat sich durch Weise'S Aufgreifung erledigt. Bischofswerda, den 17. Derember 1864. , . .Das Königliche G e r i ch t s a in t. Iw Auftrage: Ast-r, Assessor. NrehtamtlicheBekanntmachirngen. Vs« VAMSukIviäer NsALAll von Heinrich KletfG, Dresdner Straße, vis L vis Ävs «Herrn ÜLnntniann Unsre, empfiehlt sein großes Lager Wintermäntel, Paletots, Jacken und Kinder-Paletots znm billigsten Preise.